Alt 15.11.2007, 16:32:20   #1 (permalink)
heißt André

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BlackSouL wird schon bald berühmt werden
Standard Alkohol ab 18

alt alt alt

~ edit by Totte ~

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Alt 15.11.2007, 21:40:54   #2 (permalink)
klamm-Lipper
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Zitat:
Zitat von BlackSouL Beitrag anzeigen
[...] ich höre seit langen schon ab und zu auf meiner Schule das Alkohol wie z.B. Bier auch für alle unter 18 Jahren verboten werden soll ab dem 01.01.2008. Auch Discobesuche wie bisher bis 24 Uhr soll verboten werden.
Nee, das stimmt so wohl kaum. Du kannst dir sicher sein, dass so ein Entwurf schon eine riesige Diskussion ausgelöst hätte.

Vielleicht hat das irgendein Politiker mal vorgeschlagen, aber das heißt ja noch lange nichts.
Du kannst ja mal deine Kollegen auf dem Schulhof danach fragen, woher sie das wissen wollen.
Mit freundlichem Gruß
Blomberger
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Alt 15.11.2007, 21:55:12   #3 (permalink)
mighty freelance
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Na, das ist bisher nur "hören-sagen". Du darfst Dich mit deinen 16 Jahren derzeit bis 24 Uhr in Gaststätten, Diskotheken, Bars usw. ohne Erziehungsberechtigten oder dergleichen aufhalten. Du darfst sogar Bier trinken, aber keineswegs das, was unter die Branntweinordnung fällt, also kein Schnaps usw. Aber erst wenn du 18 jahre alt bist, darfst du in nachtclubs/-bars. Schau mal ins Jugendschutzgesetz.

Was relativ neu ist: Der Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Gleichzeitig ist es für dich aber auch verboten, in Gaststätten, Bars etc. zu rauchen, also der Wirt kann es dir zB. auch verbieten, dass du in seiner Gaststätte (auch Biergarten) rauchst.

Gruß, Poo
6. Havamal, Loddfafnir's-Lied, Strophe 122:
Gewannst du den Freund, dem du wohl vertraust, so besuch ihn nicht selten,
Denn Strauchwerk grünt und hohes Gras auf dem Weg, den niemand wandelt.
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Alt 16.11.2007, 19:29:19   #4 (permalink)
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Ja Du hast richtig gehört BlackSoul.

Ab dem 1.1.2008 tritt das neue Jugendschutzgesetz in Kraft. Ab diesem Datum ist der Erwerb von alkoholhaltigen Getränken im Discounter/Kneipe/Disco nur noch ab einem Mindesalter von 21 erlaubt. Dazu Wird der Besuch von Minderjährigen in Kneipen/Discos zwischen 16 und 18 bis 0 Uhr (wie es momentan ist) nicht mehr gestattet sein.
Ab dem 1.1.2008 wird hier diese Grenze auf die 18-21jährigen umgelegt, die um 0 Uhr die Kneipe/Disco verlassen müssen.
Die neuen Verordnungen sollen streng vom Ordnungsamt überwacht werden, heißt es. Momentan wird noch ein Bußgeldkatalog erarbeitet. Auf jeden Fall soll bei Wiederholungstätern, die die 0 Uhr Grenze nicht einhalten - eine Geldstrafe bis zu 5.000 € verhängt werden + 400 Sozialstunden in einer öffentlichen Einrichtung.

Diese neuen Gesetze gelten für öffentliche Veranstaltungen, auf einer Privatfeier trifft dies nicht zu.
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Alt 16.11.2007, 19:37:33   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Anmeldeformular Beitrag anzeigen
Ja Du hast richtig gehört BlackSoul.
Hast du dafür auch irgentwelche Quellen?
Bzw. was hast du davon, wenn du uns hier irgenteinen Müll erzählst, der sowieso nicht stimmt?
Viele Grüße
flaschenkind
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Alt 16.11.2007, 19:41:49   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Anmeldeformular Beitrag anzeigen
Ja Du hast richtig gehört BlackSoul.

Ab dem 1.1.2008 tritt das neue Jugendschutzgesetz in Kraft. Ab diesem Datum ist der Erwerb von alkoholhaltigen Getränken im Discounter/Kneipe/Disco nur noch ab einem Mindesalter von 21 erlaubt.
Beweis ?
fliege1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2007, 19:42:13   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Anmeldeformular Beitrag anzeigen
Ab dem 1.1.2008 tritt das neue Jugendschutzgesetz in Kraft. Ab diesem Datum ist der Erwerb von alkoholhaltigen Getränken im Discounter/Kneipe/Disco nur noch ab einem Mindesalter von 21 erlaubt.
Wo haste denn diesen Müll ausgegraben?

Wenn ihr schon irgendwas zu Gesetzen sagt, dann bitte mit Paragraphen die das Bestätigen (oder Links).


Was mir in letzter Zeit immer öfter in diversen Geschäften (neulich in so nem "grünen" Baumarkt^^)

Da hängen an der Kasse riesige Zettel:
Der Verkauf von Tabakwaren und Alkohol ist an Jugendliche unter 18 Jahren verboten.

Komisch ist nur, dass das Jugendschutzgesetz da etwas viel anderes sagt:

Zitat:
Zitat von § 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur
geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
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Alt 16.11.2007, 19:47:02   #8 (permalink)
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marcus1977 sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäremarcus1977 sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
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also bei uns (berlin) ist es nur noch ab 18 möglich bier zu kaufen was ich auch richtig finde!
marcus1977 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2007, 19:50:15   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von flaschenkind Beitrag anzeigen
Hast du dafür auch irgentwelche Quellen?
Bzw. was hast du davon, wenn du uns hier irgenteinen Müll erzählst, der sowieso nicht stimmt?
Auf so einen dummen Kommentar kriegste erst recht keine Antwort.
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Alt 16.11.2007, 19:51:13   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Anmeldeformular Beitrag anzeigen
Auf jeden Fall soll bei Wiederholungstätern, die die 0 Uhr Grenze nicht einhalten - eine Geldstrafe bis zu 5.000 € verhängt werden + 400 Sozialstunden in einer öffentlichen Einrichtung.
Irgendwie hatte mit diesem Satz die Glaubwürdigkeit aufgehört.

Zitat:
Zitat von Duff Beitrag anzeigen
Da hängen an der Kasse riesige Zettel:
Der Verkauf von Tabakwaren und Alkohol ist an Jugendliche unter 18 Jahren verboten.
Na, die machen sich das ja einfach. Mit dem Tabak das stimmt ja, aber mit dem Alkohol nicht wirklich.
Oder kann es sein, dass es intern verboten ist? Hausordnung? Rein theoretisch müßte, wenn auch in ganz kleiner Schrift, darunter stehen, worauf sich das Verbot begründet (Gesetz, AGB....etc.).

Gruß, Poo
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Gewannst du den Freund, dem du wohl vertraust, so besuch ihn nicht selten,
Denn Strauchwerk grünt und hohes Gras auf dem Weg, den niemand wandelt.
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Alt 16.11.2007, 19:52:34   #11 (permalink)
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Zitat:
Zitat von marcus1977 Beitrag anzeigen
also bei uns (berlin) ist es nur noch ab 18 möglich bier zu kaufen was ich auch richtig finde!
Ich habe jetzt nochmal ein wenig nachgeforscht:
Die EU hatte mal ein einheitliches Alkoholverkaufs-Verbot gefordert.

In Berlin sind/waren einige Politiker für den Verkauf ab 18 Jahren aufgrund der anhaltenden Serie der Koma-Besäufnisse und auch den dadurch bedingten Tot eines unter 18jährigen im Frühjahr.
Damals war aber noch kein Alkoholo-Verbot geplant.

Ich selbst würde es toll finden, gerade parallel zu "Führerschein ab 17 Jahren"

Gruß, Poo
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Geändert von poopsie (16.11.2007 um 20:01:24 Uhr)
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Alt 16.11.2007, 20:12:15   #12 (permalink)
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Zitat:
Zitat von poopsie Beitrag anzeigen
Oder kann es sein, dass es intern verboten ist? Hausordnung? Rein theoretisch müßte, wenn auch in ganz kleiner Schrift, darunter stehen, worauf sich das Verbot begründet (Gesetz, AGB....etc.).
kA ob das in irgendeiner Hausordnung steht, auf dem Zettel stehts nicht drauf.
Mich interessierts erlich gesagt eh ned ob die das verbieten oder ned.

Allerdings finde ich die Regelung etwas komisch mit der Hausordnung.
Warum kann man nicht mal was deutschlandweit machen?

Wär ja das gleiche, wie wenn ich auf nen Zettel schreibe.
"Der Verkauf von Alkohol ist an Leute mit blonden Haaren verboten".


Ist eigentlich wieder ein anderes Thema, daher Back To Topic.
Ob nun ein Gesetz "Alkohol ab 18" wirklich was bringt, bezweifle ich sehr.

An Hochprozentiges kommen 14-jährige doch momentan auch schon, warum sollte sich daran was ändern?!

Einer der besten Vorschläge war, Jugendliche als "Testkäufer" einzusetzen - ohne finanzielle Vergütung etc. Würde man dies deutschlandweit durchführen, würde es einen viel größeren Erfolg bringen wie sinnlose Gesetzesänderungen (meine Meinung...)
Luxor ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2007, 20:44:49   #13 (permalink)
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Wie gesagt, ich fand die Idee gut im Zusammenhang mit dem "Führerschein mit 17".

@Hausordnung:
Die Frage, ob das geht, steht ja von mir noch frei im Raum. Ich selbst weiß es nicht.

@Testkäufer
Dazu gab es ja während des Sommers eine heiße Diskussion. Und ehrlich gesagt, konnte ich die Aufregung, Jugendliche als Teskäufer einzusetzen, nicht verstehen. Ich bin da ganz deiner Meinung, Duff, dass das bei Verkäufern mehr bringt. Bevor diese Diskussion war, wurden doch auch schon jugendliche Testkäufer eingesetzt, die für Fernsehsendung XYZ mit versteckter Kamera unterwegs waren. Oder sehe ich da jetzt nur den Unterschied nicht?!?
6. Havamal, Loddfafnir's-Lied, Strophe 122:
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Alt 16.11.2007, 21:00:23   #14 (permalink)
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@Hausordnung:
Ne, das stimmt schon, dass das geht. Nur ist mir der Sinn darin etwas unklar, da dadurch für das Unternehmen nur Umsatz verloren geht...

@Testkäufer:
Genau so sehe ich es auch. Einen Unterschied finde ich nicht (könnte allerdings sein, dass die Jugendlichen eine kleine Entlohnung vom Fernseh-/Radiosender bekommen).
Wo genau die Politiker allerdings ein Problem sehen, ist mir unklar. Wenn die Jugendlichen es freiwillig machen und die Eltern zustimmen, wäre doch eigentlich alles wunderbar.

Naja, "wir" (Ottonormalverbraucher) können da eh nichts ändern
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Alt 16.11.2007, 21:52:42   #15 (permalink)
klamm-Lipper
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Zitat:
Zitat von Anmeldeformular Beitrag anzeigen
Auf so einen dummen Kommentar kriegste erst recht keine Antwort.
Es ist hier so üblich, dass man zu seinen Behauptungen auch Quellen angibt.

Gerade wenn viele anderer Meinung sind sollte man auch ein paar handfeste Sachen in der Hinterhand haben.

Zitat:
Zitat von poopsie Beitrag anzeigen
Ich habe jetzt nochmal ein wenig nachgeforscht:
Die EU hatte mal ein einheitliches Alkoholverkaufs-Verbot gefordert.
Auch wenn das die Zeitung mit den vier großen Buchstaben schreibt wollen wir das mal glauben.

So lange die EU etwas fordert oder vorschlägt muss es ja noch lange nicht umgesetzt werden.

Ich fände das auch ein bisschen unsinnig. Warum soll man mit 16 oder 17 Jahren nicht ein bisschen Spaß in der Disco haben? Bis 24 Uhr ist doch in Ordnung.

Selbst bei uns in sehr ländlicher Gegend schaut die Polizei nach 24 Uhr gerne mal vorbei und kontrolliert, ob auch wirklich alle Minderjährigen draußen sind.
Mit freundlichem Gruß
Blomberger
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