|
|
#2 (permalink) | |
|
klamm-Lipper
|
Zitat:
Vielleicht hat das irgendein Politiker mal vorgeschlagen, aber das heißt ja noch lange nichts. Du kannst ja mal deine Kollegen auf dem Schulhof danach fragen, woher sie das wissen wollen. Mit freundlichem Gruß
Blomberger |
|
|
|
|
|
|
#3 (permalink) |
|
mighty freelance
|
Na, das ist bisher nur "hören-sagen". Du darfst Dich mit deinen 16 Jahren derzeit bis 24 Uhr in Gaststätten, Diskotheken, Bars usw. ohne Erziehungsberechtigten oder dergleichen aufhalten. Du darfst sogar Bier trinken, aber keineswegs das, was unter die Branntweinordnung fällt, also kein Schnaps usw. Aber erst wenn du 18 jahre alt bist, darfst du in nachtclubs/-bars. Schau mal ins Jugendschutzgesetz.
Was relativ neu ist: Der Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Gleichzeitig ist es für dich aber auch verboten, in Gaststätten, Bars etc. zu rauchen, also der Wirt kann es dir zB. auch verbieten, dass du in seiner Gaststätte (auch Biergarten) rauchst. Gruß, Poo 6. Havamal, Loddfafnir's-Lied, Strophe 122: Gewannst du den Freund, dem du wohl vertraust, so besuch ihn nicht selten, Denn Strauchwerk grünt und hohes Gras auf dem Weg, den niemand wandelt.
|
|
|
|
|
|
#4 (permalink) |
|
Anmeldeformular
|
Ja Du hast richtig gehört BlackSoul.
Ab dem 1.1.2008 tritt das neue Jugendschutzgesetz in Kraft. Ab diesem Datum ist der Erwerb von alkoholhaltigen Getränken im Discounter/Kneipe/Disco nur noch ab einem Mindesalter von 21 erlaubt. Dazu Wird der Besuch von Minderjährigen in Kneipen/Discos zwischen 16 und 18 bis 0 Uhr (wie es momentan ist) nicht mehr gestattet sein. Ab dem 1.1.2008 wird hier diese Grenze auf die 18-21jährigen umgelegt, die um 0 Uhr die Kneipe/Disco verlassen müssen. Die neuen Verordnungen sollen streng vom Ordnungsamt überwacht werden, heißt es. Momentan wird noch ein Bußgeldkatalog erarbeitet. Auf jeden Fall soll bei Wiederholungstätern, die die 0 Uhr Grenze nicht einhalten - eine Geldstrafe bis zu 5.000 € verhängt werden + 400 Sozialstunden in einer öffentlichen Einrichtung. Diese neuen Gesetze gelten für öffentliche Veranstaltungen, auf einer Privatfeier trifft dies nicht zu. |
|
|
|
|
|
#7 (permalink) | ||
|
Erfahrener Benutzer
|
Zitat:
![]() Wenn ihr schon irgendwas zu Gesetzen sagt, dann bitte mit Paragraphen die das Bestätigen (oder Links). Was mir in letzter Zeit immer öfter in diversen Geschäften (neulich in so nem "grünen" Baumarkt^^) Da hängen an der Kasse riesige Zettel: Der Verkauf von Tabakwaren und Alkohol ist an Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Komisch ist nur, dass das Jugendschutzgesetz da etwas viel anderes sagt: Zitat:
|
||
|
|
|
|
|
#10 (permalink) | ||
|
mighty freelance
|
Zitat:
Zitat:
Oder kann es sein, dass es intern verboten ist? Hausordnung? Rein theoretisch müßte, wenn auch in ganz kleiner Schrift, darunter stehen, worauf sich das Verbot begründet (Gesetz, AGB....etc.). Gruß, Poo 6. Havamal, Loddfafnir's-Lied, Strophe 122: Gewannst du den Freund, dem du wohl vertraust, so besuch ihn nicht selten, Denn Strauchwerk grünt und hohes Gras auf dem Weg, den niemand wandelt.
|
||
|
|
|
|
|
#11 (permalink) | |
|
mighty freelance
|
Zitat:
Die EU hatte mal ein einheitliches Alkoholverkaufs-Verbot gefordert. In Berlin sind/waren einige Politiker für den Verkauf ab 18 Jahren aufgrund der anhaltenden Serie der Koma-Besäufnisse und auch den dadurch bedingten Tot eines unter 18jährigen im Frühjahr. Damals war aber noch kein Alkoholo-Verbot geplant. Ich selbst würde es toll finden, gerade parallel zu "Führerschein ab 17 Jahren" Gruß, Poo 6. Havamal, Loddfafnir's-Lied, Strophe 122: Gewannst du den Freund, dem du wohl vertraust, so besuch ihn nicht selten, Denn Strauchwerk grünt und hohes Gras auf dem Weg, den niemand wandelt.
Geändert von poopsie (16.11.2007 um 20:01:24 Uhr) |
|
|
|
|
|
|
#12 (permalink) | |
|
Erfahrener Benutzer
|
Zitat:
Mich interessierts erlich gesagt eh ned ob die das verbieten oder ned. Allerdings finde ich die Regelung etwas komisch mit der Hausordnung. Warum kann man nicht mal was deutschlandweit machen? Wär ja das gleiche, wie wenn ich auf nen Zettel schreibe. "Der Verkauf von Alkohol ist an Leute mit blonden Haaren verboten". Ist eigentlich wieder ein anderes Thema, daher Back To Topic. Ob nun ein Gesetz "Alkohol ab 18" wirklich was bringt, bezweifle ich sehr. An Hochprozentiges kommen 14-jährige doch momentan auch schon, warum sollte sich daran was ändern?! Einer der besten Vorschläge war, Jugendliche als "Testkäufer" einzusetzen - ohne finanzielle Vergütung etc. Würde man dies deutschlandweit durchführen, würde es einen viel größeren Erfolg bringen wie sinnlose Gesetzesänderungen (meine Meinung...) |
|
|
|
|
|
|
#13 (permalink) |
|
mighty freelance
|
Wie gesagt, ich fand die Idee gut im Zusammenhang mit dem "Führerschein mit 17".
@Hausordnung: Die Frage, ob das geht, steht ja von mir noch frei im Raum. Ich selbst weiß es nicht. @Testkäufer Dazu gab es ja während des Sommers eine heiße Diskussion. Und ehrlich gesagt, konnte ich die Aufregung, Jugendliche als Teskäufer einzusetzen, nicht verstehen. Ich bin da ganz deiner Meinung, Duff, dass das bei Verkäufern mehr bringt. Bevor diese Diskussion war, wurden doch auch schon jugendliche Testkäufer eingesetzt, die für Fernsehsendung XYZ mit versteckter Kamera unterwegs waren. Oder sehe ich da jetzt nur den Unterschied nicht?!? 6. Havamal, Loddfafnir's-Lied, Strophe 122: Gewannst du den Freund, dem du wohl vertraust, so besuch ihn nicht selten, Denn Strauchwerk grünt und hohes Gras auf dem Weg, den niemand wandelt.
|
|
|
|
|
|
#14 (permalink) |
|
Erfahrener Benutzer
|
@Hausordnung:
Ne, das stimmt schon, dass das geht. Nur ist mir der Sinn darin etwas unklar, da dadurch für das Unternehmen nur Umsatz verloren geht... @Testkäufer: Genau so sehe ich es auch. Einen Unterschied finde ich nicht (könnte allerdings sein, dass die Jugendlichen eine kleine Entlohnung vom Fernseh-/Radiosender bekommen). Wo genau die Politiker allerdings ein Problem sehen, ist mir unklar. Wenn die Jugendlichen es freiwillig machen und die Eltern zustimmen, wäre doch eigentlich alles wunderbar. Naja, "wir" (Ottonormalverbraucher) können da eh nichts ändern |
|
|
|
|
|
#15 (permalink) | |
|
klamm-Lipper
|
Es ist hier so üblich, dass man zu seinen Behauptungen auch Quellen angibt.
Gerade wenn viele anderer Meinung sind sollte man auch ein paar handfeste Sachen in der Hinterhand haben. Zitat:
So lange die EU etwas fordert oder vorschlägt muss es ja noch lange nicht umgesetzt werden. Ich fände das auch ein bisschen unsinnig. Warum soll man mit 16 oder 17 Jahren nicht ein bisschen Spaß in der Disco haben? Bis 24 Uhr ist doch in Ordnung. Selbst bei uns in sehr ländlicher Gegend schaut die Polizei nach 24 Uhr gerne mal vorbei und kontrolliert, ob auch wirklich alle Minderjährigen draußen sind. Mit freundlichem Gruß
Blomberger |
|
|
|
|
![]() |
| Gesponsorte Links |
| Anzeige |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Alkohol, Wein? = Dickmacher? | NewFrontier | Kochen & Ernährung | 8 | 14.08.2009 06:34:25 |
| [Sammel] Alkohol & Tabak bei Jugendlichen | phip | Politik, Steuern & Finanzen | 498 | 15.12.2008 19:14:38 |
| alkohol in den USA | PeterLee | Gott und die Welt | 16 | 26.11.2006 02:19:36 |
| Alkohol bei der Pille danach? | CheekyDylX | Das wahre Leben | 14 | 05.09.2006 12:26:05 |
| Antibiotika + Alkohol = ? | Sylencer | Das wahre Leben | 8 | 20.07.2006 17:19:56 |