Alt 23.04.2010, 12:34:13   #1 (permalink)
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Standard Ärztliche Bescheinigung?

Hi,

Also vielleicht kann mir das ja jemand sagen telefonisch erreichbar tut man keinen mehr beim Kreiswehrersatzamt.
Und zwar will das Kreiswehrersatzamt eine ärztliche Bescheinigung von mir diese Bescheinigung kostet aber bei meinen Arzt geld.

Jetzt wollte ich wissen kriege ich das Geld von dem Kreiswehrersatzamt wieder?
Jemand eine Ahnung wie das abläuft?
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Alt 23.04.2010, 12:40:48   #2 (permalink)
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Standard

Um was für ne Bescheinigung gehts denn?
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Alt 23.04.2010, 13:43:16   #3 (permalink)
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Zitat:
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Um was für ne Bescheinigung gehts denn?
Ich versteh die Frage nicht.
Um eine einfache Bescheinigung das ich an einer bestimmten Krankheit leide.
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Alt 23.04.2010, 13:50:02   #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Stoffi Beitrag anzeigen
Ich versteh die Frage nicht.
Um eine einfache Bescheinigung das ich an einer bestimmten Krankheit leide.
Die Frage wäre, ob es eine AU oder ähnliches wäre.
Wenn die Krankheit bei dir nachgewiesen ist, dann gibts dazu doch Unterlagen, du hast da die Bringschuld, denn du willst/musst damit um den W9er Dienst vorbei kommen.
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Alt 26.04.2010, 17:34:41   #5 (permalink)
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Nein das Geld bekommst du nicht wieder...Steht auf einem der Zettel in dem Brief...Mein Beileid...Hast ihn wohl auch bekommen

Edit:

Zitat:
Für eine solche frühzeitige Tauglichkeitsentscheidung ist es erforderlich, dass Sie die von Ihnen genannten gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch ärztlliche Unterlagen [...] nachweisen können. Kosten für deren Beschaffung können leider nicht erstattet werden.[...]
Quelle: Medizinischer Fragebogen, 2.Pfeil im Kasten. Das darunter könnte aber interessant für dich sein:
Zitat:
Die Anforderung der ärztlichen Unterlagen kann mit Ihrer Zustimmung [...] allerdings auch durch den ärztlichen Dienst des Kreiswehrersatzamts erfolgen. Daraus entstehen Ihnen keine Kosten.

Geändert von mc-beam (26.04.2010 um 17:42:01 Uhr)
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Alt 26.04.2010, 18:00:14   #6 (permalink)
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Bis jetzt hab ich noch kein Brief bekommen bzw. vielleicht doch weiss jetzt nicht welchen Brief du meinst.

Aber wie schön das man mir am Telefon gesagt hat das auch der ärztliche Dienst des Kreiswehrersatzamt die Anforderung der ärztlichen Unterlagen machen kann. (ironie)
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Alt 26.04.2010, 18:04:18   #7 (permalink)
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ID: 395732
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Reg: 19.04.2010
Beiträge: 120
mc-beam befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Musterungsbescheid oder KA wie das Ding heißt. Da sind lauter Fragebögen drin. (Schule, Krankheiten etc.) Da muss man zumindest ärztliche Atteste (falls nötig) beilegen, daher bin ich davon ausgegangen dass du den meinst.
mc-beam ist offline   Mit Zitat antworten
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