Abnahme der Wohnung nach Untervermietung

aRo

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3 Mai 2006
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Hallo liebe Community!

Bald steht die Abnahme meines untervermieteten Zimmers in einer Wohngemeinschaft bevor. Ich habe schon einmal einen Blick in das Zimmer geworfen und dabei folgendes festgestellt:

  1. Am Bett splittert an einer Stelle Farbe ab
  2. Am Schreibtischstuhl gibt es zwei Stellen mit Abschürfungen
  3. Rauchgeruch?
  4. Ein aufgehängter Spiegel mit 8 (?) Bohrlöchern

Aus dem vermeintlichen Rauchgeruch will ich ihm eigentlich keinen Strick drehen. Es steht zwar im Vertrag klipp und klar "Rauchverbot", aber naja. Sollte er jedoch frech werden, könnte ich es da irgendwie verwenden?

Ich denke auch die absplitternde Farbe werde ich ihm nachsehen. Glaube kaum, dass er da direkte Einwirkung drauf gehabt hat.

Allerdings macht mich das mit dem Schreibtischstuhl etwas traurig. Der war ziemlich neu (habe auch Fotos). Wie würdet ihr das einschätzen? Sind Abschürfungen am Schreibtischstuhl Kleinigkeiten über die man hinweg sehen sollte, oder doch schon so gravierend, dass man etwas von der Kaution abziehen kann? (er vertritt natürlich die erste, ich die zweite Meinung).
Ich zitiere auch aus dem Vertrag: "Die Kaution deckt auch etwaige Schäden am Mobiliar und mit vermietetem Zubehör ab."
Wie ist da so der allgemeine Konsens?

Zu den Bohrlöchern: Er meint er hätte diese anständig zu gemacht. Reicht das? Was, wenn ich damit nicht zufrieden bin? Ist bei sowas streichen der Wand üblich?


Bin für jede ehrliche Meinung dankbar - würde einfach nur gerne wissen, wie sowas im Allgemeinen gehandhabt wird. Möchte nicht über pingelig sein, will aber auch nicht zu nachsichtig sein und dann wieder auf allem selbst hängen bleiben.

Dankesehr,
aRo
 
Ich würde eher wegen dem Rauchgeruch was machen, ich hatte da auch mal nen Mieter (der durfte das zwar), aber gestunken hats wie Mist und die Tapete und die Steckdosen waren alle vergilbt. Dann muss auch mit einer Spezialfarbe gestrichen werden (sonst kommt das vergilbte sofort wieder durch).

Ich weiss natürlich nicht, wie heftig dass bei dir ist.

:)
 
[*]Am Bett splittert an einer Stelle Farbe ab
Ein Schaden oder Abnutzung?
[*]Am Schreibtischstuhl gibt es zwei Stellen mit Abschürfungen
Ein Schaden oder evtl. auch normale Abnutzung?

zum Thema Rauchen: https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/rauchen.htm -> Das kannst Du nicht verbieten und auch die Schäden nicht ersetzt bekommen.

[*]Ein aufgehängter Spiegel mit 8 (?) Bohrlöchern
Frage ist, waren die nötig oder hat er unnötig Löcher gebohrt? Unnötige muss er wieder verschliessen.

Ich zitiere auch aus dem Vertrag: "Die Kaution deckt auch etwaige Schäden am Mobiliar und mit vermietetem Zubehör ab."
Wie ist da so der allgemeine Konsens?
Schäden muss er ersetzen, Abnutzung nicht, dafür bekommst Du ja Miete.

Zu den Bohrlöchern: Er meint er hätte diese anständig zu gemacht. Reicht das? Was, wenn ich damit nicht zufrieden bin? Ist bei sowas streichen der Wand üblich?
Was ist denn zur Renovierung vereinbart?

Marty
 
@Marty, lese ich was anderes oder du??


Anders verhält es sich nur, wenn durch das Rauchen die Rechte anderer verletzt werden. Daher kann gegenüber einem in der selben Wohnung lebenden Untermieter vom Hauptmieter ein Rauchverbot wirksam ausgesprochen werden, wenn durch das Rauchen auch in der übrigen Wohnung außerhalb des vermieteten Zimmers Belästigungen auftreten. Dies wird sich nie ganz vermeiden lassen.
 
Dann hätte er es aber zeitnah sagen müssen. Wie will er denn im nach hinein eine Belästigung geltend machen?
Ich sehe das wie Marty, die Miete ist dafür gedacht um eine Abnutzung (die durch normalen Gebrauch kommt) abzudecken.

Wäre auch nicht schlecht, wenn ich ein Auto miete und danach einen neuen Motor bezahlen müßte, weil ich damit gefahren oder neue Reifen ect;)
 
Ein Schaden oder evtl. auch normale Abnutzung?
Naja, am Stuhl sind halt an zwei Stellen die Polster aufgeribbelt, so dass die nun nicht mehr schwarz, sondern weiß sind. Sieht für mich so aus, als wäre er damit ordentlich an der Wand entlang gescheuert.
zum Thema Rauchen: https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/rauchen.htm -> Das kannst Du nicht verbieten und auch die Schäden nicht ersetzt bekommen.
Ach, auch wenn das eindeutig im Vertrag steht...Es ist aber nicht schlimm, riecht nur nicht so angenehm. Aber das verflüchtet sich ja hoffentlich bald.

Frage ist, waren die nötig oder hat er unnötig Löcher gebohrt? Unnötige muss er wieder verschliessen.
Wie, nötige Löcher darf er einfach offen da lassen? Das glaube ich kaum..
Was ist denn zur Renovierung vereinbart?

Zitat aus dem Vertrag:
Ändert der Zwischenmieter nach Übernahme des Mietobjektes während der Mietzeit
die bestehende Wohnungsgestaltung, so ist er verpflichtet, nach Auflösung des
Mietverhältnisses das Mietobjekt in einen Zustand zurückzuversetzen, der dem bei
der Übernahme des Mietobjektes entspricht.
Der Zwischenmieter ist zur Renovierung des Zimmers verpflichtet, wenn er es über
Gebühr verwohnt (insbesondere viele Bohrlöcher u.ä.).
 
Naja, am Stuhl sind halt an zwei Stellen die Polster aufgeribbelt, so dass die nun nicht mehr schwarz, sondern weiß sind. Sieht für mich so aus, als wäre er damit ordentlich an der Wand entlang gescheuert.
Wenn es ein Schaden ist, der über Abnutzung hinausgeht, dann muss er den ersetzen.

Ach, auch wenn das eindeutig im Vertrag steht...
Bububoomt hat das ja schon korrigiert, ich hatte die Untervermietung ignoriert. Du hättest halt direkt handeln müssen. Jetzt ist es zu spät.

Wie, nötige Löcher darf er einfach offen da lassen? Das glaube ich kaum..
Musst Du nicht, ist aber so...
# Im üblichen Umfang gesetzte Bohrlöcher braucht der Mieter beim Auszug nicht zu beseitigen (OLG Frankfurt/Main, WM 92, 56). Eine Klausel in Formularverträgen, die den Mieter verpflichtet, Dübellöcher ordnungsgemäß zu verschließen und angebohrte Kacheln durch gleichartige zu ersetzen, ist unwirksam (BGH, WM 93, 109). Muss der Mieter beim Auszug jedoch die Schönheitsreparaturen durchführen, gehört dazu auch die Beseitigung der Dübellöcher
# Davon abgesehen kann der Vermieter Schadensersatz verlangen, wenn die Anzahl der Dübellöcher über das Maß des Üblichen hinausgeht. Zur Verringerung des Schadens ist es dem Vermieter zuzumuten, einige Fliesen als Ersatz vorrätig zu halten. Ist eine große Zahl von Fliesen zu ersetzen, die im Handel nicht mehr erhältlich sind, muss der Mieter unter Umständen für eine komplett neue Verfliesung aufkommen (LG Göttingen, WM 90, 199)

Ändert der Zwischenmieter nach Übernahme des Mietobjektes während der Mietzeit
die bestehende Wohnungsgestaltung, so ist er verpflichtet, nach Auflösung des
Mietverhältnisses das Mietobjekt in einen Zustand zurückzuversetzen, der dem bei
der Übernahme des Mietobjektes entspricht.
Der Zwischenmieter ist zur Renovierung des Zimmers verpflichtet, wenn er es über
Gebühr verwohnt (insbesondere viele Bohrlöcher u.ä.).
Hat er es über die Gebühr verwohnt? Das können wir ja nicht entscheiden. Im Zweifel klärt das ein Richter mit einem Gutachter.

Marty
 
Für mich klingen Punkt 1 und 2 nach Abnutzung.

Das mit dem Rauchen könnte unter das Gewohnheitsrecht fallen. War dir das Rauchen schon bekannt und du hast es "akzeptiert?", indem du stillschweigend es so hingenommen hast?

Punkt 4 kann ich gar nicht einschätzen. Ich würd schon verlangen, dass die Löcher abgedichtet werden. Waren ja vorher nicht da.