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#1 (permalink) |
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Benutzer
Reg: 03.05.2006
Beiträge: 32
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Hallo liebe Community!
Bald steht die Abnahme meines untervermieteten Zimmers in einer Wohngemeinschaft bevor. Ich habe schon einmal einen Blick in das Zimmer geworfen und dabei folgendes festgestellt:
Aus dem vermeintlichen Rauchgeruch will ich ihm eigentlich keinen Strick drehen. Es steht zwar im Vertrag klipp und klar "Rauchverbot", aber naja. Sollte er jedoch frech werden, könnte ich es da irgendwie verwenden? Ich denke auch die absplitternde Farbe werde ich ihm nachsehen. Glaube kaum, dass er da direkte Einwirkung drauf gehabt hat. Allerdings macht mich das mit dem Schreibtischstuhl etwas traurig. Der war ziemlich neu (habe auch Fotos). Wie würdet ihr das einschätzen? Sind Abschürfungen am Schreibtischstuhl Kleinigkeiten über die man hinweg sehen sollte, oder doch schon so gravierend, dass man etwas von der Kaution abziehen kann? (er vertritt natürlich die erste, ich die zweite Meinung). Ich zitiere auch aus dem Vertrag: "Die Kaution deckt auch etwaige Schäden am Mobiliar und mit vermietetem Zubehör ab." Wie ist da so der allgemeine Konsens? Zu den Bohrlöchern: Er meint er hätte diese anständig zu gemacht. Reicht das? Was, wenn ich damit nicht zufrieden bin? Ist bei sowas streichen der Wand üblich? Bin für jede ehrliche Meinung dankbar - würde einfach nur gerne wissen, wie sowas im Allgemeinen gehandhabt wird. Möchte nicht über pingelig sein, will aber auch nicht zu nachsichtig sein und dann wieder auf allem selbst hängen bleiben. Dankesehr, aRo |
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#2 (permalink) |
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abgemeldet
Reg: 02.07.2010
Beiträge: 1.054
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Ich würde eher wegen dem Rauchgeruch was machen, ich hatte da auch mal nen Mieter (der durfte das zwar), aber gestunken hats wie Mist und die Tapete und die Steckdosen waren alle vergilbt. Dann muss auch mit einer Spezialfarbe gestrichen werden (sonst kommt das vergilbte sofort wieder durch).
Ich weiss natürlich nicht, wie heftig dass bei dir ist. |
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#3 (permalink) | |||||
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PAUSIERT
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Ein Schaden oder Abnutzung?
Zitat:
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Marty |
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#4 (permalink) | |
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ohne Vertrauen
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@Marty, lese ich was anderes oder du??
Zitat:
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#5 (permalink) |
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TopPromoter
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Dann hätte er es aber zeitnah sagen müssen. Wie will er denn im nach hinein eine Belästigung geltend machen?
Ich sehe das wie Marty, die Miete ist dafür gedacht um eine Abnutzung (die durch normalen Gebrauch kommt) abzudecken. Wäre auch nicht schlecht, wenn ich ein Auto miete und danach einen neuen Motor bezahlen müßte, weil ich damit gefahren oder neue Reifen ect |
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#6 (permalink) | ||
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Benutzer
Reg: 03.05.2006
Beiträge: 32
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Naja, am Stuhl sind halt an zwei Stellen die Polster aufgeribbelt, so dass die nun nicht mehr schwarz, sondern weiß sind. Sieht für mich so aus, als wäre er damit ordentlich an der Wand entlang gescheuert.
Zitat:
Zitat:
Zitat aus dem Vertrag: Ändert der Zwischenmieter nach Übernahme des Mietobjektes während der Mietzeit die bestehende Wohnungsgestaltung, so ist er verpflichtet, nach Auflösung des Mietverhältnisses das Mietobjekt in einen Zustand zurückzuversetzen, der dem bei der Übernahme des Mietobjektes entspricht. Der Zwischenmieter ist zur Renovierung des Zimmers verpflichtet, wenn er es über Gebühr verwohnt (insbesondere viele Bohrlöcher u.ä.). |
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#7 (permalink) | |||||
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PAUSIERT
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Zitat:
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Marty |
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#9 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Für mich klingen Punkt 1 und 2 nach Abnutzung.
Das mit dem Rauchen könnte unter das Gewohnheitsrecht fallen. War dir das Rauchen schon bekannt und du hast es "akzeptiert?", indem du stillschweigend es so hingenommen hast? Punkt 4 kann ich gar nicht einschätzen. Ich würd schon verlangen, dass die Löcher abgedichtet werden. Waren ja vorher nicht da.
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