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#1 (permalink) |
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CB-Webhosting.de
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Hallo.
Bin grade etwas geladen: bin nach hause gekommen, meine Tür war doppelt abgeschlossen (mache ich normal nicht). drin waren sämtliche zimmertüren offen, und es liegt ein wasserschlauch vom zimmer durch den flur ins bad. Im briefkasten war ein brief, datiert auf den 09.06.(!?) vom vermieter: abmahnung, bei arbeiten an der heizungsanlage wurde festgestelt, dass ich gegen §6 des mietvertrags verstoße. "Die Mietsache und die Gemeinschaftsräume sind in einem ordentlichen Zustand zu halten." weiterhin wird mir die nutzung meines mobilen klimagerätes untersagt, da die elektrischen leitungen dafür nicht ausgelegt wären und akute brandgefahr bestehe. am 1.10. um 12:00 will der vermieter des zustand kontrollieren. ok, hier siehts zwar momentan echt etwas chaotisch aus, aber naja. ich finde es allerdings ne frechheit, dass ohne mein wissen meine wohnung betreten wird. werde jetzt wohl alle schlüssel einfordern und notfalls das schloss auf deren kosten tauschen lassen... außerdem kanns ja wohl nicht sein, dass die mir 1,5 tage zur "mängelbeseitigung" geben, und dann einfach wieder hier reinspazieren wollen... dem werd ich wiedersprechen und sie drauf hinweisen, dass das betreten trotz meines widerspruchs vorsätzlicher hausfriedensbruch ist und ihnen nen termin in 7 tagen in meinem beisein anbieten. ist das soweit ok, oder bin ich noch zusehr in rage? außerdem: wenn die elektrischen leitungen angeblich zu schwach sind, wäre das doch eigentlich ein mangel, wodurch ich die miete mindern könnte? außerdem hätte ich ne info nett gefunden, was es mit dem schlauch auf sich hat... kein keine türen zumachen und nix... schonmal danke im voraus für eure meinungen/tipps MfG SImon |
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#2 (permalink) | |
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Romy lieb haben
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Zitat:
Wenn die Leitungen zu schwach sind muss die Sicherung auslösen. Tut sie das nicht ist das nicht nur ein Mangel sondern eine riesen große Brandgefahr (was passiert denn dann bei einem (Beinahe)Kurzschluss? Fackelt dir die Bude ab bevor die Sicherung auslöst lustiger Vermieter).Wie viel Watt (Typenschild) hat dein Klimagerät? Und meines wissen war das betreten deiner Wohnung schon ein Hausfriedensbruch. Der Vermieter muss sich X (mir unbekannt) Tage vorher schriftlich anmelden und darf nur in deinem Beisein die Wohnung betreten (evtl. gibt es Ausnahmen bei Brand, Rohrbruch o.ä. aber das war wohl nicht der Fall oder?). Alle Infos hier sind aus dem Kopf geschrieben und daher ohne Garantie. mfg Chris 1 Banner auf meiner Seite - 1 Woche lang - für 0 Lose - Klick hier! Imagehoster ohne Layer oder Popups mit Multiupload Nein ich prostituiere mich nicht mit meiner Signatur es sind meine eigenen Seiten Rote Renos ohne Namen interessieren mich nicht. Ich Bewerte nur mit Namen auch negativ Hast du ein Problem, Mann?
(Jim Raynor - StarCraft 2) |
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#3 (permalink) |
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CB-Webhosting.de
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das mit den leitungen ist mir bewusst, hab das ding ja seit monaten im dauerbetrieb
1300W hat der... ob was an der heizung war, weiß ich nicht. sieht so aus, als wurde über den schlauch das wasser rausgelassen. Edit: datiert ist das schreiben ja auf den 9.6. von dem punkt gesehen, dürfte die abmahnung eigentlich auch unwirksam sein? |
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#4 (permalink) |
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Romy lieb haben
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1300W ist ja ein Witz
1300/230 = 5,bissle was Amper. Habt ihr Telefonleitungen als Stromkabel (soll ein Scherz sein also die Ausrede brauchst du nicht gelten lassen. Sind denn Wasserkocher, Mikrowellen, Fön, usw bei dir auch verboten Die Geräte brauchen mehr Strom.Wie es jetzt rechtlich aussieht ob der eine Klimaanlage verbieten kann weiss ich nicht aber die Begründung ist fürn Popo mfg Chris 1 Banner auf meiner Seite - 1 Woche lang - für 0 Lose - Klick hier! Imagehoster ohne Layer oder Popups mit Multiupload Nein ich prostituiere mich nicht mit meiner Signatur es sind meine eigenen Seiten Rote Renos ohne Namen interessieren mich nicht. Ich Bewerte nur mit Namen auch negativ Hast du ein Problem, Mann?
(Jim Raynor - StarCraft 2) |
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#6 (permalink) |
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1337 is everywhere
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Du solltest ihn erstmal bei der Polizei wegen Hausfriedensbruch (ist das nicht eher einbruch?) anzeigen und dann mit der Abmahnung zum Anwalt. Würde mich da auf nix einlassen. Gar nicht Antworten auf das Schreiben. Achja, lass am besten sofort Morgen die Schlösser austauschen - das zahlt dein Vermieter dir dann mehr oder weniger freiwillig, dafür ist ja dein Anwalt da.
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#8 (permalink) |
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TopPromoter
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mach es anders, seit dem unerwarteten Besuch fehlen dir 200 euro Essensgeld aus der kleinen Kasse in der Küche. Wetten das dein Vermieter dich nie wieder unangemeldet besucht.
Nein im Ernst das darf er natürlich nicht, er darf nicht einmal einen Schlüssel haben. Auch bei einem Schaden an der Heizung, darf er deine Wohnung nicht betreten. Es wird schwer zu erklären sein für Ihn. Wenn du dir einen Anwalt suchst, wird er sogar evt. die Kosten dafür tragen müssen. Der Verdacht das er dich loswerden will liegt nahe, aber wenn du beim Anwalt warst, kannst du dir sicher sein, das er dich loswerden will. |
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#9 (permalink) |
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1337 is everywhere
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Es steht doch eigentlich ausser Frage, was nun zutun ist oder? Ich mein, ein fremder Mensch geht in deine Wohnung, weißt du was er gemacht hat? Eventuell hatte er deine Schlüpfer an und hat sich die Füße mit deiner Zahnbürste geputzt. Hat deine Pornosammlung durchstöbert und die Nachbarn durften auch mal gucken.
Er hat eine Straftat begangen. Es kann doch nicht sein, dass jemand ohne Erlaubnis irgendwo reinmaschiert. Es ist eine UNGLAUBLICHE Frechheit, nach dieser Nummer noch eine Abmahnung wegen "im Ordentlichen Zustand zu halten". Kein Vermieter dieser Welt kann dem Mieter vorschreiben, wie und wann er aufzuräumen hat. "Ordentlicher Zustand" heißt, dass die Wände, Decken und Böden nicht zerstört werden - gilt natürlich auch für die Einrichtung vom Vermieter. Selbst wenn er in die Badewanne scheißen würde, gings dem Vermieter nichts an! AAA - Anzeige, Anwalt, Abwarten! |
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#11 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Eigenbedarf geht aber auch nicht so leicht!
Wenn der Vermieter mehrere Wohnungen vermietet scheidet das mal ganz schnell aus! KAnn den vielen Vorrednern nur zustimmen !!! A A A Das steht ausser Frage! Sowas sollte man sich nicht bieten lassen. |
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#12 (permalink) | ||
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klamm-Lipper
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Zitat:
Zitat:
Mit freundlichem Gruß
Blomberger |
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#13 (permalink) |
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PAUSIERT
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Das Schloss zu tauschen ist wohl eine sehr sinnvolle Sache, ich mache das beim Einzug. Könnte ja sein, dass der Vormieter noch eine Kopie des Schlüssels hat...
Aber der Vermieter zahlt das Schloss logischerweise nicht. Es ist ja nicht sein Eigentum. Beim Auszug Schloss wieder zurücktauschen. Kann man in 5 Minuten selber machen. Die rechtliche und technische Seite ist ausreichend richtig beschrieben. Gruss Marty |
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