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Alt 29.09.2009, 18:19:34   #1 (permalink)
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Standard Abmahnung vom Vermieter

Hallo.

Bin grade etwas geladen:

bin nach hause gekommen, meine Tür war doppelt abgeschlossen (mache ich normal nicht).
drin waren sämtliche zimmertüren offen, und es liegt ein wasserschlauch vom zimmer durch den flur ins bad.

Im briefkasten war ein brief, datiert auf den 09.06.(!?) vom vermieter: abmahnung, bei arbeiten an der heizungsanlage wurde festgestelt, dass ich gegen §6 des mietvertrags verstoße.
"Die Mietsache und die Gemeinschaftsräume sind in einem ordentlichen Zustand zu halten."

weiterhin wird mir die nutzung meines mobilen klimagerätes untersagt, da die elektrischen leitungen dafür nicht ausgelegt wären und akute brandgefahr bestehe.

am 1.10. um 12:00 will der vermieter des zustand kontrollieren.



ok, hier siehts zwar momentan echt etwas chaotisch aus, aber naja.
ich finde es allerdings ne frechheit, dass ohne mein wissen meine wohnung betreten wird. werde jetzt wohl alle schlüssel einfordern und notfalls das schloss auf deren kosten tauschen lassen...

außerdem kanns ja wohl nicht sein, dass die mir 1,5 tage zur "mängelbeseitigung" geben, und dann einfach wieder hier reinspazieren wollen...
dem werd ich wiedersprechen und sie drauf hinweisen, dass das betreten trotz meines widerspruchs vorsätzlicher hausfriedensbruch ist und ihnen nen termin in 7 tagen in meinem beisein anbieten.



ist das soweit ok, oder bin ich noch zusehr in rage?


außerdem: wenn die elektrischen leitungen angeblich zu schwach sind, wäre das doch eigentlich ein mangel, wodurch ich die miete mindern könnte?

außerdem hätte ich ne info nett gefunden, was es mit dem schlauch auf sich hat... kein keine türen zumachen und nix...


schonmal danke im voraus für eure meinungen/tipps


MfG
SImon
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Alt 29.09.2009, 18:39:33   #2 (permalink)
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Zitat:
Zitat von thrown-out Beitrag anzeigen
weiterhin wird mir die nutzung meines mobilen klimagerätes untersagt, da die elektrischen leitungen dafür nicht ausgelegt wären und akute brandgefahr bestehe.
[...]
außerdem: wenn die elektrischen leitungen angeblich zu schwach sind, wäre das doch eigentlich ein mangel, wodurch ich die miete mindern könnte?
Schwachsinn was der Vermieter da sagt.

Wenn die Leitungen zu schwach sind muss die Sicherung auslösen. Tut sie das nicht ist das nicht nur ein Mangel sondern eine riesen große Brandgefahr (was passiert denn dann bei einem (Beinahe)Kurzschluss? Fackelt dir die Bude ab bevor die Sicherung auslöst lustiger Vermieter).

Wie viel Watt (Typenschild) hat dein Klimagerät?

Und meines wissen war das betreten deiner Wohnung schon ein Hausfriedensbruch. Der Vermieter muss sich X (mir unbekannt) Tage vorher schriftlich anmelden und darf nur in deinem Beisein die Wohnung betreten (evtl. gibt es Ausnahmen bei Brand, Rohrbruch o.ä. aber das war wohl nicht der Fall oder?).

Alle Infos hier sind aus dem Kopf geschrieben und daher ohne Garantie.

mfg

Chris
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Alt 29.09.2009, 18:45:17   #3 (permalink)
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das mit den leitungen ist mir bewusst, hab das ding ja seit monaten im dauerbetrieb

1300W hat der...


ob was an der heizung war, weiß ich nicht. sieht so aus, als wurde über den schlauch das wasser rausgelassen.

Edit: datiert ist das schreiben ja auf den 9.6. von dem punkt gesehen, dürfte die abmahnung eigentlich auch unwirksam sein?
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Alt 29.09.2009, 18:56:16   #4 (permalink)
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1300W ist ja ein Witz

1300/230 = 5,bissle was Amper.

Habt ihr Telefonleitungen als Stromkabel (soll ein Scherz sein )

also die Ausrede brauchst du nicht gelten lassen. Sind denn Wasserkocher, Mikrowellen, Fön, usw bei dir auch verboten Die Geräte brauchen mehr Strom.

Wie es jetzt rechtlich aussieht ob der eine Klimaanlage verbieten kann weiss ich nicht aber die Begründung ist fürn Popo

mfg

Chris
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Alt 29.09.2009, 18:59:01   #5 (permalink)
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hab hier normale 1,5² verkabelung zum verteiler, von da dann 4² einphasig () zum hauptverteiler. was da hängt weiß ich net^^
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Alt 29.09.2009, 19:50:35   #6 (permalink)
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Du solltest ihn erstmal bei der Polizei wegen Hausfriedensbruch (ist das nicht eher einbruch?) anzeigen und dann mit der Abmahnung zum Anwalt. Würde mich da auf nix einlassen. Gar nicht Antworten auf das Schreiben. Achja, lass am besten sofort Morgen die Schlösser austauschen - das zahlt dein Vermieter dir dann mehr oder weniger freiwillig, dafür ist ja dein Anwalt da.
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Alt 29.09.2009, 20:04:16   #7 (permalink)
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Ich würde damit auch zum Anwalt gehen. Kann es seind as dein vermieter dich aus der Wohnung haben will?
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Alt 29.09.2009, 20:37:04   #8 (permalink)
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mach es anders, seit dem unerwarteten Besuch fehlen dir 200 euro Essensgeld aus der kleinen Kasse in der Küche. Wetten das dein Vermieter dich nie wieder unangemeldet besucht.

Nein im Ernst das darf er natürlich nicht, er darf nicht einmal einen Schlüssel haben. Auch bei einem Schaden an der Heizung, darf er deine Wohnung nicht betreten. Es wird schwer zu erklären sein für Ihn. Wenn du dir einen Anwalt suchst, wird er sogar evt. die Kosten dafür tragen müssen. Der Verdacht das er dich loswerden will liegt nahe, aber wenn du beim Anwalt warst, kannst du dir sicher sein, das er dich loswerden will.
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Alt 29.09.2009, 20:55:13   #9 (permalink)
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Es steht doch eigentlich ausser Frage, was nun zutun ist oder? Ich mein, ein fremder Mensch geht in deine Wohnung, weißt du was er gemacht hat? Eventuell hatte er deine Schlüpfer an und hat sich die Füße mit deiner Zahnbürste geputzt. Hat deine Pornosammlung durchstöbert und die Nachbarn durften auch mal gucken.

Er hat eine Straftat begangen. Es kann doch nicht sein, dass jemand ohne Erlaubnis irgendwo reinmaschiert. Es ist eine UNGLAUBLICHE Frechheit, nach dieser Nummer noch eine Abmahnung wegen "im Ordentlichen Zustand zu halten". Kein Vermieter dieser Welt kann dem Mieter vorschreiben, wie und wann er aufzuräumen hat. "Ordentlicher Zustand" heißt, dass die Wände, Decken und Böden nicht zerstört werden - gilt natürlich auch für die Einrichtung vom Vermieter. Selbst wenn er in die Badewanne scheißen würde, gings dem Vermieter nichts an!

AAA - Anzeige, Anwalt, Abwarten!
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Alt 29.09.2009, 22:02:23   #10 (permalink)
Unendlich-Zähler

Reg: 22.01.2009
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Marvek sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreMarvek sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreMarvek sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
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...

Geändert von Marvek (08.12.2009 um 20:40:30 Uhr)
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Alt 29.09.2009, 22:07:21   #11 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 89045
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funman ist einfach richtig nettfunman ist einfach richtig nettfunman ist einfach richtig nettfunman ist einfach richtig nettfunman ist einfach richtig nett
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Eigenbedarf geht aber auch nicht so leicht!
Wenn der Vermieter mehrere Wohnungen vermietet scheidet das mal ganz schnell aus!

KAnn den vielen Vorrednern nur zustimmen !!!

A A A

Das steht ausser Frage! Sowas sollte man sich nicht bieten lassen.
Fotos Studien Ersti-Tag HIER KLICKEN Gruppe 19
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Alt 30.09.2009, 08:42:35   #12 (permalink)
klamm-Lipper
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Zitat:
Zitat von chrisi01 Beitrag anzeigen
Der Vermieter muss sich X (mir unbekannt) Tage vorher schriftlich anmelden und darf nur in deinem Beisein die Wohnung betreten [...]
Normalerweise 24 Stunden und wenn der Vermieter eine normale Besichtigung durchführen möchte, dann auch nicht an Sonn- oder Feiertagen.

Zitat:
Zitat von Marvek Beitrag anzeigen
Abwarten auf Anmeldung für A(E)igenbedarf. Und so wird das kommen, wenn der Vermieter sich in die Ecke gedrängelt fühlt [...]
Im Falle einer Klage des Mieters muss der Eigenbedarf auf jeden Fall nachvollziehbar sein. Es muss also wirklich ein Familienmitglied des Vermieters dort einziehen wollen, sonst ist eine Kündigung nicht rechtens.
Mit freundlichem Gruß
Blomberger
Blomberger ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2009, 10:21:23   #13 (permalink)
PAUSIERT
Benutzerbild von Marty

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Das Schloss zu tauschen ist wohl eine sehr sinnvolle Sache, ich mache das beim Einzug. Könnte ja sein, dass der Vormieter noch eine Kopie des Schlüssels hat...

Aber der Vermieter zahlt das Schloss logischerweise nicht. Es ist ja nicht sein Eigentum. Beim Auszug Schloss wieder zurücktauschen.

Kann man in 5 Minuten selber machen.
Die rechtliche und technische Seite ist ausreichend richtig beschrieben.

Gruss
Marty
Marty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2009, 12:04:07   #14 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 14462
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Reg: 31.07.2006
Beiträge: 461
Muebarekking sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreMuebarekking sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreMuebarekking sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
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Ich würde mir das auch keinesfalls gefallen lassen.
Sofern nicht wirklich irgendwas mit akuter Gefahr in deiner Wohnung von statten geht, darf er nicht unangemeldet rein.
Ich würde keine Sekunde zögern eine Anzeige zu machen.
Muebarekking ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2009, 19:44:40   #15 (permalink)
Allrounder
Benutzerbild von Chrimichael

ID: 179158
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Chrimichael eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 24.04.2006
Beiträge: 1.830
Chrimichael
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Im Allergrößten Notfall kann der Vermieter auch die Wohnung aufbrechen lassen, er darf keinen Schlüssel besitzen. Also, anzeigen wegen Hausfriedensbruch.
Chrimichael ist offline   Mit Zitat antworten
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