Alt 14.05.2007, 10:20:46   #1 (permalink)
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Standard Ablesegeräte an Heizkörper

In der Wohnung einer Freundin wurde an einem Heizkörper das Ablesegerät, das sich ja normalerweise in der Mitte befindet, entfernt. Dafür wurden 2 solcher Ablesegeräte angebracht. Meine freundin hat das nicht bemerkt, da sie zum Zeitpunkt des Einbaus nicht da war (Schlüssel bei Nachbar hinterlegt) und außerdem die Heizkörper verkleidet sind.

Die beiden Teile zählen fleißig, und auf der Betriebskostenabrechnung sind auch beide aufgeführt und der Verbrauch berechnet.

Meine Frage:
Ist das rechtens, daß an einem Heizkörper 2 Ablesegeräte angebracht und der Verbrauch beider in Rechnung gestellt wird?
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Alt 14.05.2007, 13:37:48   #2 (permalink)
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Das klingt mir nach ziemlichem Schwachsinn, so wird ja effektiv das Doppelte gezaehlt. Mal beim Vermieter erkundigt, ob er da was zu sagen kann und an wen man sich wenden muss?
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Alt 14.05.2007, 13:40:57   #3 (permalink)
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Da würde ich glatt mal beim Vermieter wenn nicht beim Ableseunternehmen direkt nachfragen ...

2 Ablesegeräte an einer Heizung sind definitiv Schwachsinn (oder der neueste Stand der Technik, der mir aber unbekannt ist).
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Alt 14.05.2007, 13:47:52   #4 (permalink)
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Vom Vermieter kam die Auskunft, daß es sich um einen übergroßen Heizkörper handeln würde. Und da sie im Erdgeschoss wohne, müssen da 2 Ablesegeräte dran.

????

Ja, genauso hab ich auch geschaut, als diese Info bekam.

PS:
Der Heizkörper um den es sich handelt ist genauso groß wie der in einem anderen Zimmer, an dem aber nur ein solches Gerät hängt. Auch bei dem Nachbar auf gleicher Etage ist an dem selben Heizkörper nur ein Gerät dran.
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Alt 14.05.2007, 14:04:13   #5 (permalink)
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Wenn der Heizkoerper wirklich uebergross waer, koennte ich das sogar vverstehen / erklaeren - aber da das ja offensichtlich nicht der Fall ist, klingt mir das sehr komisch.

Sind die Ablesegeraete denn identisch mit denen an den anderen Heizungen? Moeglicherweise sind die ja... mh... "unsensibler" und daher braucht man zwei um den echten Heizwert zu bestimmen.

An wen wendet mn sich denn da, wenn man das "Ablesungsunternehmen" erreichen will? Bei uns kommt immer nur irgendsoein Typ mit einer Latzhose, misst da ein wenig rum und das wars. Macht das das Gas/... Unternehmen oder laeuft das als Auftragsarbeit vom Vermieter aus?
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Alt 14.05.2007, 14:08:42   #6 (permalink)
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Im Web gibts dazu auch ein paar Beiträge (wer-weiss-was) ...

Demnach müssen bei übergrossen Heizkörpern 2 Messgeräte angebracht werden um die unterschiedlichen Temperaturen an den Messpunkten auszuwerten.

Das allerdings würde der Aussage widersprechen, dass beide (!!) Geräte "berechnet" werden.

Du solltest Dich direkt an die Messfirma wenden und Dir das Verfahren erläutern lassen - am allerbesten schriftlich.

Ebenfalls solltest Du Dir den Unterschied Deiner Heizkörper und die Deines Nachbarn erklären lassen. (es gibt wohl Unterschiede in den Heizkörpertypen).
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Alt 14.05.2007, 14:14:45   #7 (permalink)
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Der Raum um den sich handelt hat ein Fläche von ca. 25 m², was soll da an nem Heizkörper übergroß sein. Das ist ja nun wirklich kein Festsaal.

Die Ablesegeräte sind in der ganzen Wohnung identisch. Die sind auch baugleich mit denen vom Nachbar. Nach augenscheinlicher, nichtfachmännischen Information.

Die Ablesung wird vom Vermieter beauftragt, und über das Versorgungsunternehmen an den Vermieter abgerechnet, der dann die Einzelaufstellung (Betriebskostenabrechnung) macht.
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Alt 14.05.2007, 14:16:24   #8 (permalink)
an Board...
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und gaaanz wichtig: net zahlen! Also falls es schon abgebucht wurde stornieren! Weil sonst wirst du das Geld wahrscheinlich nicht wieder sehen! und ne Klage wird teurer, als der Differenzbetrag!

Ich würde das nicht zahlen und mir von dem lieben Inhaber mal erklären lassen, was das soll! Vorallem kann man einen Heizkörper nicht anders abrechnen als den gleichen in einem anderen Zimmer! Da is was Faul und die wollen nur die ahnungslosen Mieter abzocken!

Auf alle Fälle ist das nicht rechtens, daher nicht zahlen!

Gruß QuArK007
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Alt 14.05.2007, 14:26:46   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von birne_hhm Beitrag anzeigen
Der Raum um den sich handelt hat ein Fläche von ca. 25 m², was soll da an nem Heizkörper übergroß sein. Das ist ja nun wirklich kein Festsaal.

Die Ablesegeräte sind in der ganzen Wohnung identisch. Die sind auch baugleich mit denen vom Nachbar. Nach augenscheinlicher, nichtfachmännischen Information.
Der Unterschied könnte bei den Heizkörpern sein ... zumindest lt. einiger Threads in diversen anderen Foren.

Am besten Du erkundigst Dich direkt beim Ableseunternehmen (deren Originalabrechnung bzw. -ablesebeleg muss Dir Dein Vermieter aushändigen) und lässt Dir schriftlich diese ungewöhnliche Installation erläutern.

Du könntest Dich gleichzeitig beim Mieterbund erkundigen - dort sollte es Experten geben die solche Fälle zu deuten wissen.
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