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#1 (permalink) |
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SEO
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Hallo,
in einem Fitnesstudio in der nähe von mir werden nur auschließlich 24 Monatsverträge angeboten. Auch beim verhandeln stand das Studio auf dem Standpunkt am Preis ließe sich was machen, nicht aber mit der Laufzeit. Nun meine ich mich aber zu entsinnen, dass soetwas nicht rechtsgültig ist das nur 24 Monatsverträge angeboten werden. Weiß einer dazu näheres??? Gruss Andre |
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#2 (permalink) |
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Krieg & Krawall
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Also 24-Monatsverträge bei einem Fitness-Studio sind nicht verboten aber ich finde es unüblich.
12 Monats-Verträge sind schon eine lange Bindung. Die Frage ist was sonst noch in dem Vertrag drin steht. Welche Ausstiegsklauseln gibt es ? In einem Studio in dem ich mal trainiert hab gab es "Umzugsklauseln" als Grund für eine vorzeitige Kündigung. Man musste aber nachweisen, dass man mehr als 20km Entfernung durch den Umzug hat und konnte den Vertrag auflösen.
It was a dream big enough to fit the whole world.
It was a dream where everyone was equal under the eyes of God. Bono - 28.03.2005 San Diego |
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#3 (permalink) | |
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SEO
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Zitat:
diese Klausel gibts in dem Studio auch, nur möchte ich ungerne nur um zu kündigen 20 KM wegziehen - |
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#4 (permalink) |
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Krieg & Krawall
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Das ist mir schon klar ...
Aber gibts noch andere Ausstiegsklauseln (soziale Härtefälle wie Arbeitslosigkeit u.ä.) ? Ansonsten musst Du selbst wissen ob Du Dich 2 Jahre lang binden willst. Wie sehen denn die Alternativen aus ? Gibt es nur diese festen Mitgliedsverträge oder auch Abokarten ? Erfahrungsgemäß sinkt z.B. die Motivation im Sommer in der Muckibude zu schwitzen und statt dessen lieber ins Freibad zu gehen. Wären schonmal mindestens 6 Monate in den 2 Jahren die wegfallen.
It was a dream big enough to fit the whole world.
It was a dream where everyone was equal under the eyes of God. Bono - 28.03.2005 San Diego |
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#5 (permalink) | |
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grafikdilettant
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Zitat:
Gruß Baffi |
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#6 (permalink) |
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downtownmeals.com
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Die Obergrenze für solche Verträge ist - meines Wissens - 24 Monate. Die Verlängerung darüber hinaus max. 12 Monate. Ich würde mal gern wissen wie die diese lange Bindungsdauer begründen? Günstigere Verträge durch längere Bindung?
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#7 (permalink) | |
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grafikdilettant
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Zitat:
In Deutschland herrscht meines Wissens immer noch Vertragsfreiheit. Dauerschuldverhältnisse müsse nur angemessene Möglichkeiten bieten, in besonderen Fällen vorzeitig zu kündigen. Eine Begründung ist daher m.E. auch nicht nötig. Wie gesagt, niemand ist verpflichtet einen solchen Vertrag zu unterschreiben.... Gruß Baffi |
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#8 (permalink) |
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Der Schweizer
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Die 24Mt. sind sicher zulässig ... was mich eher stutzig machen würde ist, wieso es jmd nötig hat seine Kunden 24Mt. an sich binden zu müssen? Ist der Service so schlecht, dass sie es nötig haben jeden Kunden den sie kriegen können auf lange Zeit zu binden? Oder was gäbe es für andere Gründe?
Ich persönlich würde in keinem Fitnessstudio unterschreiben auf 24Mt. Davon hängt viel zu viel ab, bei uns gibts inzwischen fast in jedem Studio ein 3Mt. Schnupperabo da die meisten Menschen nach 3Mt. sich entscheiden ob sie weiterhin gehen oder nicht |
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#9 (permalink) | ||
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downtownmeals.com
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Zitat:
Zitat:
Die Vertragsfreiheit ist in Deutschland in bestimmten Situationen eingeschränkt. Besonders im Kartellrecht. |
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#10 (permalink) |
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grafikdilettant
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Hallo liquid0815:
Aus deiner eigenen Quelle zititert: Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam... Hier wurde bislang nicht davon gesprochen, dass die Vertragslaufzeit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht. Ich denke mal, dass gerade die Vertragslaufzeit hier im Haupttext steht. Die in § 309 BGB geregelten Fälle sollen den Verbraucher vor dem "kleingedruckten" schützen. Deswegen dort auch diese Regelung. Insofern bleibe ich bei meiner Meinung. Gruß Baffi |
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#11 (permalink) | |
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King with a crown
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Zitat:
(Geschweige denn natürlich "Lieferung von Waren") |
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#12 (permalink) | |
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grafikdilettant
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Zitat:
Wäre nämlich die Bildung eines Kartells zulässig, ergäbe sich, zumindest in bestimmten Bereichen, ein Kontraktionszwang für den Verbraucher (Strom, Gas etc.). Das wiederum liefe der Vertragsfreiheit zuwider. Gruß Baffi |
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#13 (permalink) | |
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downtownmeals.com
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Türlich geht es hier um Dienstleistungen!
@baffi, sofern man die selben klauseln wieder und wieder verwendet (also auch vorgedruckte Verträge) sind diese als Allg. Gesch. Bedingungen zu werten. Zitat:
Ob da AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonst was drüber steht ist egal. Wenn sie für eine Vielzahl von Verträgen gleich ist und nicht individuell ausgehandelt, dann handelt es sich um AGB im Sinne des BGB. Ich habe mir aus dem Unterricht neben meinem Paragraphen (Telefon/Handyverträge usw.) notiert, sollte aber hinkommen. edit: bei 123recht ist jemand zu ähnlichem Ergebnis gekommen wie ich: http://www.123recht.net/Fitnessstudi...n__f91237.html
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GN8.com zu verkaufen | GN8.net zu verkaufen Facebookaktien sind doch nichts wert? Ich habe Euch doch gewarnt! Geändert von Liquid0815 (10.07.2008 um 20:39:17 Uhr) |
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#14 (permalink) | |
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grafikdilettant
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Zitat:
Gruß Baffi |
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