Alt 07.08.2008, 13:41:01   #1 (permalink)
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JanettlB befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard 1 Monat-Mietfrei dafür selbstrenovieren und nun nochmal?

Hallo, bin vor einem Jahr in meine letzte Wohnung gezogen, haben damals einen Monat mietfrei bekommen und dafür sollten wir selbst renovieren?

Haben außerdem keine Kaution zahlen müssen.

Nun wollen wir ausziehen, und sollen nochmal renovieren!!

Ist das ok?????
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Alt 07.08.2008, 13:43:41   #2 (permalink)
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in der Regel steht in Mietverträgen,d ass man eine Wohnung in dem Zustand übergeben muss, in dem man diese bekommen hat

Renovierungen kann der Vermieter hier nur einfordern, wenn grboe Beschädigungen sind, die nicht aus der regulären Nutzung stammen, Bohrlöcher und Ränder von Möbeln an den Wänden sind aber zB reguläre Nutzungserscheinungen

aber ohne Einsicht in den Mietvertrag und eventueller Nebenabsprachen kann man hier nur mutmaßen
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Alt 07.08.2008, 13:49:43   #3 (permalink)
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JanettlB befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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im MIetvertrag steht:


Die Mieträume sind bei Beendigung des Mietverhältnisses vom Mieter in einwandfreiem gereinigten Zustand zu übergeben.


und bei Mietzeit steht:

Mietverhältnis beginnt am 15.07.2007, davon 4 Wochen mietfrei zur Renovierung
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Alt 07.08.2008, 13:53:20   #4 (permalink)
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einwandfrei heißt nicht grundrenoviert, von daher würde ich das dem Vermieter mal zur Sprache bringen, notfalls über den Mieterbund abklären

einwandfrei heißt doch lediglich ohne Schäden, normale Nutzungserscheinungen sind aber keine Schäden

gab da glaube auch mal gute Urteile, zwecks vom Vermieter zu duldende Anzahl von Bohrlöcher in den Wänden
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Alt 07.08.2008, 13:56:33   #5 (permalink)
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mein problem ist nun das, muss ich renovieren weil ich da den einen Monat mietfrei bekommen hab?

oder hat das eigentlich nichts damit zu tun?
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Alt 07.08.2008, 14:02:28   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von JanettlB Beitrag anzeigen
mein problem ist nun das, muss ich renovieren weil ich da den einen Monat mietfrei bekommen hab?

oder hat das eigentlich nichts damit zu tun?

ich bin der Meinung, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat

ganz im Gegenteil, es wird ja gerne so gemacht von den Vermietern, dass die Wohnungen dann 1-3 Monate mietfrei gestellt werden, der Mieter dafür aber renovieren muss
kommt den Vermieter meistens billiger, als selber zu renovieren
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Alt 07.08.2008, 14:03:24   #7 (permalink)
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ja deswegen ja... deswegen war ich sehr erstaunt, also ich gelesen habe, dass ich jetzt nochmal renovieren soll...
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Alt 07.08.2008, 15:40:07   #8 (permalink)
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Wie hast Du denn renoviert?

Solange Du die Wände nicht pechschwarz, knallerot oder in sonst einer "schreienden" Farbe angemalt hast, musst Du nicht noch mal renovieren.

Was Du aber machen musst:
Bohrlöcher verputzen und so unsichtbar machen, dass sie nicht auffallen (also zuspachteln und drübermalern) und wenn Du irgendwelche Einbauten zugefügt hast, sollten die raus.

Alles andere (Wohnung komplett weißen oder so) wurde ja vor kurzem in einem Gerichtsurteil gekippt. Nun heißt es, dass man die Wohnung in einem "ordnungsgemäßen weitervermietbaren" Zustand übergeben soll - und dooferweise ist das Auslegungssache.

Wir stehen auch bald vor dem Problem. Wir haben hier super harmonisch aufeiander abgestimmte Farben an den Wänden, Laminat gelegt und die Bäder mit Schränken und anderen Waschtischen ausgerüstet.
Wenns blöd kommt, müssen wir das alles rausreißen und die Wohnung wieder "roh" übergeben. *nerv*

Täglich verschwinden Rentner im Internet, weil sie "Alt" + "Entf." gleichzeitig drücken...
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Alt 07.08.2008, 16:33:34   #9 (permalink)
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Also bei mir hieß es, ich könne die Wohnung renovieren lassen vorm einziehen, müsse sie dann aber auch frisch renoviert übergeben. Oder ich nehm sie so wie sie ist, und darf sie dann auch abgeben wie ich will.

Also in so fern würde schätzen, dass es bei dir eher auf sowas hinausläuft, dass die wenigens ne gewisse Basisrenovierung haben muss, da du ja ein Monat Mietfrei wohnen durftest. Hab aber von sowas eher weniger Ahnung...
Mein Blögchen für alles!
"Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch Verrückteren findet, der ihn versteht." (Friedrich Nietzsche)
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Alt 07.08.2008, 16:45:16   #10 (permalink)
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Normalerweise ist es so, dass entweder zum Ein- oder zum Auszug renoviert werden muss.
Schlauer ist es natürlich zum Einzug, weil dann kann man sich ja die Wände so streichen wie man will und der nächste machts genau so.

Bei Ein- und Auszug renovieren, davon habe ich noch nichts gehört, es sei denn du wohnst ewige Zeiten in der Wohnung, aber dann sind ja auch zwischenzeitig die Schönheitsreparaturen angefallen.
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Alt 07.08.2008, 18:56:20   #11 (permalink)
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Wenn du keine Kaution gezahlt hast, dann hat der Vermieter ohnehin kein Druckmittel, um dich zur Renovierung zu "überreden".

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Alt 08.08.2008, 06:56:36   #12 (permalink)
PAUSIERT
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Zitat:
Zitat von JanettlB Beitrag anzeigen
im MIetvertrag steht:

Die Mieträume sind bei Beendigung des Mietverhältnisses vom Mieter in einwandfreiem gereinigten Zustand zu übergeben.
Was steht dort zur Renovierung? Und die Passagen brauchen wir möglichst wortwörtlich als Zitat. Das ist das, was zählt.

Zitat:
Zitat von wittis-web.de Beitrag anzeigen
in der Regel steht in Mietverträgen,dass man eine Wohnung in dem Zustand übergeben muss, in dem man diese bekommen hat
Habe ich noch nie in einem Mietvertrag gesehen.

Zitat:
Renovierungen kann der Vermieter hier nur einfordern, wenn grboe Beschädigungen sind, die nicht aus der regulären Nutzung stammen, Bohrlöcher und Ränder von Möbeln an den Wänden sind aber zB reguläre Nutzungserscheinungen
Renovierungen kann der Vermieter fordern, wenn er sie mietvertraglich korrekt auf den Mieter übertragen hat. Das ist gesetzlich möglich.

Zitat:
Zitat von Eisfee Beitrag anzeigen
Normalerweise ist es so, dass entweder zum Ein- oder zum Auszug renoviert werden muss.
Auch das stimmt nicht. Das ist nur allgemeine Denkweise. Viele denken, ich habe unrenoviert erhalten, dann darf ich auch unrenoviert übergeben, egal was im Mietvertrag steht. Das ist aber falsch.

Zitat:
Bei Ein- und Auszug renovieren, davon habe ich noch nichts gehört, es sei denn du wohnst ewige Zeiten in der Wohnung, aber dann sind ja auch zwischenzeitig die Schönheitsreparaturen angefallen.
Und die sind gesetzlich Aufgabe des Vermieters. Die kann der Vermieter per Vertrag auf den Mieter übertragen. Dann muss der Mieter aber auch beim Auszug renovieren, egal, wie lange er darin gewohnt hat und ob er beim Einzug renoviert hat.

"Renovieren" bedeutet übrigens nicht, grundsätzlich alles zu streichen etc.

Zitat:
Zitat von birnchen Beitrag anzeigen
Wenn du keine Kaution gezahlt hast, dann hat der Vermieter ohnehin kein Druckmittel, um dich zur Renovierung zu "überreden".
Als Vermieter würde ich bei vor Übergabe ein Mängelprotokoll anfertigen, eine Frist zur Behebung setzen, Mietausfall fordern für die Zeit, nach Ablauf einen Fachbetrieb beauftragen und die Summe einklagen. Auch nicht schöner für den Mieter.

Aber für all das müsste man den Inhalt des Mietvertrags kennen.

Marty
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Alt 08.08.2008, 19:18:41   #13 (permalink)
oxi
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Was soll man nach 1 jahr schon grossartig renovieren... is doch qutsch..
das kann ich mir auch nur vorstellen wenn die wohnung zu individuell mit fraben und bodenbelegen etc gestalltet wurde..
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Alt 08.08.2008, 21:19:42   #14 (permalink)
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also bei unserer wohnungsverwaltung ist es so, dass die wohnungen entweder renoviert übergeben werden, oder aber selbst renoviert werden und dafür gibts zwei bis drei kaltmieten frei oder eben einen baumarkt oder möbelhaus gutschein im wert von etwa 500 euro... das heißt in meinen augen und auch in deren der wohnungsverwaltung aber auch, dass sie dich im falle einer selbstrenovierung dafür "bezahlt" haben...

aber in deinem fall zählt wohl, wie marty schon sagte nur das, was im mietvertrag steht, sofern rechtskräftig
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Alt 09.08.2008, 11:05:10   #15 (permalink)
PAUSIERT
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Zitat:
Zitat von oxi Beitrag anzeigen
Was soll man nach 1 jahr schon grossartig renovieren... is doch qutsch..
Hast Du einen Standardmietvertrag? Dann schau mal rein.

Bei starken Rauchern kann ein Anstrich auch nach einem Jahr nötig sein. Bei Kindern, die gerne die Tapete bemalen, ebenfalls. Und auch für alle anderen kann mietvertraglich ein Anteil der Kosten an einer zukünftig notwendig werdenden Renovierung vereinbart werden.

Marty
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