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#1 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 07.08.2008
Beiträge: 4
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Hallo, bin vor einem Jahr in meine letzte Wohnung gezogen, haben damals einen Monat mietfrei bekommen und dafür sollten wir selbst renovieren?
Haben außerdem keine Kaution zahlen müssen. Nun wollen wir ausziehen, und sollen nochmal renovieren!! Ist das ok????? |
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#2 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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in der Regel steht in Mietverträgen,d ass man eine Wohnung in dem Zustand übergeben muss, in dem man diese bekommen hat
Renovierungen kann der Vermieter hier nur einfordern, wenn grboe Beschädigungen sind, die nicht aus der regulären Nutzung stammen, Bohrlöcher und Ränder von Möbeln an den Wänden sind aber zB reguläre Nutzungserscheinungen aber ohne Einsicht in den Mietvertrag und eventueller Nebenabsprachen kann man hier nur mutmaßen |
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#3 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 07.08.2008
Beiträge: 4
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im MIetvertrag steht:
Die Mieträume sind bei Beendigung des Mietverhältnisses vom Mieter in einwandfreiem gereinigten Zustand zu übergeben. und bei Mietzeit steht: Mietverhältnis beginnt am 15.07.2007, davon 4 Wochen mietfrei zur Renovierung |
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#4 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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einwandfrei heißt nicht grundrenoviert, von daher würde ich das dem Vermieter mal zur Sprache bringen, notfalls über den Mieterbund abklären
einwandfrei heißt doch lediglich ohne Schäden, normale Nutzungserscheinungen sind aber keine Schäden gab da glaube auch mal gute Urteile, zwecks vom Vermieter zu duldende Anzahl von Bohrlöcher in den Wänden |
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#6 (permalink) | |
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Scripteshop24.de
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Zitat:
ich bin der Meinung, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat ganz im Gegenteil, es wird ja gerne so gemacht von den Vermietern, dass die Wohnungen dann 1-3 Monate mietfrei gestellt werden, der Mieter dafür aber renovieren muss kommt den Vermieter meistens billiger, als selber zu renovieren |
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#8 (permalink) |
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Mod-Mami
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Wie hast Du denn renoviert?
Solange Du die Wände nicht pechschwarz, knallerot oder in sonst einer "schreienden" Farbe angemalt hast, musst Du nicht noch mal renovieren. Was Du aber machen musst: Bohrlöcher verputzen und so unsichtbar machen, dass sie nicht auffallen (also zuspachteln und drübermalern) und wenn Du irgendwelche Einbauten zugefügt hast, sollten die raus. Alles andere (Wohnung komplett weißen oder so) wurde ja vor kurzem in einem Gerichtsurteil gekippt. Nun heißt es, dass man die Wohnung in einem "ordnungsgemäßen weitervermietbaren" Zustand übergeben soll - und dooferweise ist das Auslegungssache. Wir stehen auch bald vor dem Problem. Wir haben hier super harmonisch aufeiander abgestimmte Farben an den Wänden, Laminat gelegt und die Bäder mit Schränken und anderen Waschtischen ausgerüstet. Wenns blöd kommt, müssen wir das alles rausreißen und die Wohnung wieder "roh" übergeben. *nerv* Täglich verschwinden Rentner im Internet, weil sie "Alt" + "Entf." gleichzeitig drücken... ![]() |
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#9 (permalink) |
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Gamma Cephei
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Also bei mir hieß es, ich könne die Wohnung renovieren lassen vorm einziehen, müsse sie dann aber auch frisch renoviert übergeben. Oder ich nehm sie so wie sie ist, und darf sie dann auch abgeben wie ich will.
Also in so fern würde schätzen, dass es bei dir eher auf sowas hinausläuft, dass die wenigens ne gewisse Basisrenovierung haben muss, da du ja ein Monat Mietfrei wohnen durftest. Hab aber von sowas eher weniger Ahnung... "Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch Verrückteren findet, der ihn versteht." (Friedrich Nietzsche) |
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#10 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Normalerweise ist es so, dass entweder zum Ein- oder zum Auszug renoviert werden muss.
Schlauer ist es natürlich zum Einzug, weil dann kann man sich ja die Wände so streichen wie man will und der nächste machts genau so. Bei Ein- und Auszug renovieren, davon habe ich noch nichts gehört, es sei denn du wohnst ewige Zeiten in der Wohnung, aber dann sind ja auch zwischenzeitig die Schönheitsreparaturen angefallen. |
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#12 (permalink) | ||||||
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PAUSIERT
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
"Renovieren" bedeutet übrigens nicht, grundsätzlich alles zu streichen etc. Zitat:
Aber für all das müsste man den Inhalt des Mietvertrags kennen. Marty |
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#14 (permalink) |
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Prinzessin
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also bei unserer wohnungsverwaltung ist es so, dass die wohnungen entweder renoviert übergeben werden, oder aber selbst renoviert werden und dafür gibts zwei bis drei kaltmieten frei oder eben einen baumarkt oder möbelhaus gutschein im wert von etwa 500 euro... das heißt in meinen augen und auch in deren der wohnungsverwaltung aber auch, dass sie dich im falle einer selbstrenovierung dafür "bezahlt" haben...
aber in deinem fall zählt wohl, wie marty schon sagte nur das, was im mietvertrag steht, sofern rechtskräftig |
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#15 (permalink) |
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PAUSIERT
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Hast Du einen Standardmietvertrag? Dann schau mal rein.
Bei starken Rauchern kann ein Anstrich auch nach einem Jahr nötig sein. Bei Kindern, die gerne die Tapete bemalen, ebenfalls. Und auch für alle anderen kann mietvertraglich ein Anteil der Kosten an einer zukünftig notwendig werdenden Renovierung vereinbart werden. Marty |
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