Was passiert wenn ich einen KK Antrag stelle für eine domain.

mydoys.de

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20 April 2006
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Moin leute..

Es geht darum ich habe via E-Mail jemanden gefragt ob ich seine Domain bekommen kann.
Habe gleichzeitig einen KK gestellt (Domain Robot) ..
Habe keine Antwort bekommen via Mail heute sehe ich nach und war erstaunt das bei denic zeit gestern meine Daten stehen..

Meine Frage dazu..

Was ist jetzt wenn der Type mir ne Mail schreibt nein er will die Domain doch behalten und der hoster einfach so die Domain freigegeben hat?
Darf ich einfach so für eine Domain einen KK stellen?
 
Hallo

das gleiche Problem hatte ich auch schon das meine Domain einfach weg war. Und der Fehler lag beim Hoster. Der Hoster hat diese Domain dann sofort zurück geholt.

Aber jetzt meine Frage warum stellst du schon einen KK-Antrag wenn du noch nicht mal das ok vom Inhaber hast das er dir diese geben will???

Man stellt doch eigentlich nur einen KK Antrag wenn man weiß das man sie haben darf aber doch nicht vorher:roll:

Na da wird sich der Inhaber wohl nachher freuen wenn er das mit bekommt. Ich hoffe nur für dich das du keinen ärger mit ihm bekommst.
 
Hallo!

Nein, prinzipiell darfst Du nicht so einen KK stellen. Vor allem darf aber der Provider eine nicht zum KK gekündigte Domain nicht freigeben.
Passiert aber immer wieder mal:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/84080
https://www.heise.de/newsticker/meldung/50522

;-)


Kann natürlich auch sein, dass die Domain zufällig schon zum KK gekündigt war.
Dann könnte es natürlich Ärger geben.

Du darfst halt nur einen KK stellen, wenn Du dazu berechtigt bist. Aber ich denke nicht, dass es rechtliche Auswirkungen haben wird, wenn Du die Domain im Streitfall einfach zurück gibst und Dich entschuldigst.

Ansonsten hat eInternet schon recht.
 
Hallo
Na da wird sich der Inhaber wohl nachher freuen wenn er das mit bekommt. Ich hoffe nur für dich das du keinen ärger mit ihm bekommst.


Ich kenne den Inhaber ja so ist es nicht der wohnt bei mir um die ecke..
Nur Persönlich kenne ich denn nicht.
Auf der Webseite ist Zeit 1-2 Jahren nichts geändert worden nur ein Bild ist da zusehen.
Und ich denke auch zu wissen das er die Domain abgeben möchte.

Ich weiss das man einen Kk Antrag nicht vorher stellen sollte hatte ich auch nicht direkt vor ist nur in meinen Robot mit reingerutscht weil ich gerade am Reggen war von Domains...


Wenn sich rausstellt das er die Domain zurück haben will bekommt er diese natürlich sofort wieder...
 
Wenn sich rausstellt das er die Domain zurück haben will bekommt er diese natürlich sofort wieder...

Und was ist mit den ZUSÄTZLICHEN Kosten? Bei nem KK fallen i.d.R. die regulären Registrierungskosten an, wer trägt diese jetzt wenn der ursprüngliche Domaininhaber die Domain wieder haben will?


Ganz ohne Stress und Streit wirste da wohl nicht rauskommen. Desweiteren gebe ich zu bedenken das nicht nur der Hoster belangt werden kann. Er hat zwar den KK unberechtigter Weise zugestimmt, jedoch denke ich das DU, mydoys, die Inhaberdaten der Domain geändert hast, OHNE eine entsprechende Zustimmung dafür zu haben. Ich denke dies dürfte, wenns ernst wird, auch nen böser Punkt werden!
 
Moin,

wie alle bereits vor mir gesagt haben, stellt man einen KK-Antrag nicht einfach so, das ist rechtlich auch nicht ganz okay.

Stell dir mal vor, du möchtest mit deiner Domain zu einem anderen Provider umziehen und jemand stellt 5 sekunden vor dir auch einen KK-Antrag, die Domain liegt dann bei ihm, weil er die Domain gerade freigegeben hat und sein Robot-Syste, halt schneller war als seiner.

Rechtlich gesehen mußt du sogar einen Inhaberwechsel in schriftlicher Form mit dem alten (jetzigen) Inhaber der Domain ausführen, da er sonst auch gegen dich vorgehen kann, sowie kann die Denic eG dieses "Form-Schreiben" auch von dir oder den neuen Provider "verlangen" sofern einfach die Daten im Whois geändert worden sind.

Kleines Beispiel-Formular:
https://www.speicherbox.com/dokumente_Domaininhaberwechsel_7.html

Ich würde mich da auf jeden Fall absichern und solch ein Formular nutzen, du kannst es auch ganz formlos machen, jedoch muß bzw. sollte folgendes drin stehen:

"Übernahme / Übergabe mit allen Rechten und Pflichten".

Ich hab selbst ein paar Jahre bei einem großen Webhoster gearbeitet und auch selbst Webhosting betrieben und dieser Fall war ab und zu mal dabei und daher kann ich auch sagen, wie es ablaufen muß, damit es keinen ärger gibt... ;)
 
... und jemand stellt 5 sekunden vor dir auch einen KK-Antrag, die Domain liegt dann bei ihm, weil er die Domain gerade freigegeben hat und sein Robot-System halt schneller war als seiner.

So ist es leider :(
Genau aus diesem Grund plant die Denic (gottseidank) auch die Einführung von Auth-Codes...
Dann gehören solche "ich-probier-einfach-mal-einen-transferstart-vielleicht-klappts-ja"-Versuche sowieso der Vergangenheit an :p
 
Zuletzt bearbeitet:
SO der Type hat mir heute geschrieben.
Er hat gedacht er muss mir keien Mail mehr schreiben wenn er dem KK zustimmt *g*
 
Wenn die Domain vom Hoster einfach freigegeben wurde, handelte es sich vlt. um keinen gültigen KK-Antrag. Dazu müsstest du nämlich die Unterschrift des alten Domaininhabers auf dem Antrag haben. Also hast du die Unterschrift evtl. gefälscht (;)) oder den Antrag ist ungültig.
Das wäre vergleichbar mit etwa soetwas: Ich frage einen Autohändler, ob ich dein Auto haben darf und er gibt es mir, ohne dass du davon weißt.

Evtl. kannst du ja beim Hoster nachfragen, ob der KK-Antrag gesetzeskonform war und falls er das dann nicht ist, müsse er ihn rückgängig machen.
 
Wenn die Domain vom Hoster einfach freigegeben wurde, handelte es sich vlt. um keinen gültigen KK-Antrag. Dazu müsstest du nämlich die Unterschrift des alten Domaininhabers auf dem Antrag haben. Also hast du die Unterschrift evtl. gefälscht (;)) oder den Antrag ist ungültig.
Das wäre vergleichbar mit etwa soetwas: Ich frage einen Autohändler, ob ich dein Auto haben darf und er gibt es mir, ohne dass du davon weißt.

Evtl. kannst du ja beim Hoster nachfragen, ob der KK-Antrag gesetzeskonform war und falls er das dann nicht ist, müsse er ihn rückgängig machen.

hmUnterschrift fälschen mache ich nicht..
Und ich habe einen KK Via Ropot gestellt da braucht mann nix schriftliches mehr wenn er auch einen Ropot hat stimmt er zu und fertig.

In diesem Fall ist es so.
siehe mein Poste : #8
 
Und ich habe einen KK Via Ropot gestellt da braucht mann nix schriftliches mehr wenn er auch einen Ropot hat stimmt er zu und fertig.

Das ist ein gewaltiger Irrtum mydoys! Im Zweifelsfall, beispielsweise wenn der ehem. Domaineigner es sich anders überlegt, musst DU nachweisen das dies so rechtens ist/war. Du könntest ja seinen Robot auch geknackt haben! Ohne Papierkram geht in Deutschland sogut wie nichts!
 
Das ist ein gewaltiger Irrtum mydoys! Im Zweifelsfall, beispielsweise wenn der ehem. Domaineigner es sich anders überlegt, musst DU nachweisen das dies so rechtens ist/war. Du könntest ja seinen Robot auch geknackt haben! Ohne Papierkram geht in Deutschland sogut wie nichts!

Achso?
ICh habe das bis jetzt immer so gemacht.
ok mache Hoster wollen was sehen aber es gibt viele die machen es einfach so..
 
Achso?
ICh habe das bis jetzt immer so gemacht.
ok mache Hoster wollen was sehen aber es gibt viele die machen es einfach so..



Es ist schön das manche es einfach so machen .... bei mir versuchen einige auch Domains per KK weg zu holen .... die meinen es würde ausreichen wenn die ne Mail schreiben, ICH muss jedoch im Streitfall vor der Denic oder einem gericht NACHWEISEN das ich die Erlaubnis hatte dem KK-out statt zu geben ... wie soll ich das machen? "Herr Richter, sehen Sie doch, hier, diese Email wurde mir vom User "mydoys.de" geschickt, dort steht doch das ich die Domain freigeben soll" ...

Dann will ich DICH mal erleben. Deine Domain ist futsch, auf nimmer wiedersehn, am besten ist irgendnen Ausländer jetzt Domaineigentümer, du wirst die Domain nicht wieder bekommen. Eine Mail kann JEDER Hinz und Kunz schreiben ... und wenn ich will versende ICH Mails mit DEINER Domain als Absender, schon habe ich deine Erlaubnis für die Domainfreigabe ...


Wenn man es GANZ GANZ GENAU NIMMT muss ein KK Antrag im ORGINAL, HANDSCHRIFTLICH AUSGEFÜLLT, beim HOSTER vorliegen, also per POST verschickt werden. Ebenso gilt diese Regelung für eine Domainlöschung, oder einen Domaininhaberwechsel. Ich kenne mitlerweile genug die diese Formulare mit PAINT ausfüllen und auch in Paint unterschreiben und dann darauf bestehen das diese so akzeptiert werden ...

Um dich selbst abzusichern solltest auch du auf den Papierkrieg bestehen, auch wenn die "Konkurenz" dadurch vll. nen Vorteil hat indem die den scheiß per Mail akzeptieren. Es ist nunmal NICHT ZULÄSSIG, aus ende basta!