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#1 (permalink) |
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anxa.de
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Vorup: Ich hoffe das richtige Foren getroffen zu haben, mir fällt nichts anderes ein wo ich das rein posten könnte..
------------- Hallo Jungs & Mädels. Ich hätte mal eine Frage an Euch. Und zwar kennt Ihr ja alle hier den "kleinanzeigen" Bereich. Oder.. Ebay oder sonstige Plattformen wo Private Artikel verkauft werden. Unter Privat versteht sich vorup: Gebraucht, max. Neuwertig. Es geht nicht um Neuware oder Massenverkauf, einfach gebrauchtes was man nicht mehr braucht =) Ich hab mir da jetzt so eine Webpage erstellt weil Ich nach meinem Umzug extrem viel über hab das Ich selber nicht mehr brauche. Aber jetzt kommt ja wieder das Gesetzliche! Was muss ich da beachten? Da es ja Privatverkauf ist heißt es: Keine Gewährleistung (Garantie) & Rücknahme (Widerrufsrecht)! "punkt" oder??? Ob Abholung oder Versand ist auch egal, das ja nebensache. Rein Theoretisch mach Ich somit meine "eigene" Ebay Seite, oder? =) Habt Ihr da Erfahrungen damit gemacht, oder gibts da vllt wirklich irgendwelche Paragraphe die besagen, auf was Ich aufpassen muss? Wäre für jede Antwort Dankbar =) MfG Andre |
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#3 (permalink) |
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anxa.de
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Danke dir.
Hab mir das mal so "überflogen" reingezogen. Ist aber alles nicht so ganz einfach ausgedrückt wie es evtl. sein sollte. Theoretisch!! müssten ja solche "regeln" - "Paragraphen" ja auch auf Flohmärkten gelten oder? Wie ist das zu verstehen? Ich mach ja damit eigentlich nichts anderes wie meinen Flohmarkt Tisch ins Internet zu stellen...hmm.. |
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#5 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Reg: 14.10.2007
Beiträge: 666
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Hallo
Zitat:
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#7 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Beim schreiben gefunden. Nach dem Artikel würde es heißen, das es sich um kein Gewerbe handelt, wenn es nur gelegentliche Verkäufe unterschiedlicher Waren sind. -------- Mit einem Stand beim Flohmarkt würd ich es auch nicht wirklich vergleichen wollen, da hier auch noch Standgenehmigungen usw. notwendig sind - einfach hinstellen und das Zeug verticken is da nich. @FredStarter: Im Zweifelsfall einfach anonym beim Finanzamt anfragen... Gruß |
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#8 (permalink) | |||
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anxa.de
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Zitat:
Ööö.. Moin erstmal. Das stimmt jetzt mal "überhaupt" nicht mit anderen informationen ein. Das kann jedenfalls so nicht stimmen, müsstest ja dann theoretisch bei jedem Verkauf, wie schon geschrieben "Auto" "Flohmarkt" stattfinden was definitiv nicht der fall ist. Zitat:
--- Edit: Bzw bevor ich da Anrufe, eigentlich wiederspricht sich das ja nicht, d.h. es "muss" kein gewerblicher Verkauf sein. Warum sollte "ich" meine "gekauften" Artikel bei Media Markt oder sowas nochmals Versteuern wenn Ich diese nur einer anderen Person geben will gegen einen Wert. Da würde man ja sogar Steuer zahlen fürs rumstehen und in die Luft guggen^^ PS: Danke für alle Antworten bislang =) EDIT2: Kleiner auszug aus dem Link von TarraTux: Zitat:
Geändert von Xander (07.01.2010 um 10:09:39 Uhr) |
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#9 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Reg: 14.10.2007
Beiträge: 666
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Hallo
Zitat:
Damit bist du m.E. schon fürds Finanzamt interssant. Aber bei ebay brauchst du kein Gewerbetreibeneder zu sein um für das Finanzamt alks Gewrbetreiebnder zu gelten. Wenn man als privatverkäufer regelmäßig Waren einstellt, oder die waren pro Jahr einen best. Umsatz ergeben, dann geht das Finanzamt von einem 2Gewerge" aus udn der "Privatanbieter" ist Steuerpflichtig, was die meisetn leider nicht wissen. Ab wann man als ein soclher für die Finanzamter angesehn wird ist unterschiedlich, bei einigen Finanzämtern sind dies schon 200 Abwicklungen pro Jahr. Nicht umsonst schauen die Finaz Zollbehörden bei ebay rein um solche Privatersonen zu ermitteln. |
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#10 (permalink) |
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anxa.de
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Also nö^^
Ich werde auf meiner Seite ausschließlich nur Artikel von mir aus meinem Privatbesitz verkaufen. D.h. keine anderen Artikel von anderen Personen. Dazu werden dies bei weitem keine 200 Artikel sein. Ich rechne mit höchstens 50 im Jahr, wenn überhaupt, vllt nur 10. |
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#11 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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die Wettbewerbszentrale sagt dazu, dass im Fall ebay der Verkäufer bis zu 300 Verkäufe im Jahr tätigen darf, kommt er über 300 Verkäufe, wird es als gewerblicher Handel ausgelegt und unterliegt dann demnach der Gewerbepflicht
es ist also mitunter noch wichtig, wieviele Verkäufe im Jahr generiert werden |
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#13 (permalink) |
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<3 my life
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@Xander
Wenn du viel Kleinkram hast, dann inserier bei Kijiji. Da findest du viele Abnehmer. Da Kijiji zu Ebay gehört, bist du selbst von allen anderen Pflichten befreit. Du lieferst nur noch die Ware und nimmst das Geld entgegen. Du hast selbst keine Gewährleistungs- oder Garantiepflichten. Es sei denn, du verkaufst ein Produkt mit Kassenbon, sodass der Käufer das selbst umtauschen kann. Ich kenn Leute, die machen sowas permanent, weil die zufällig immer etwas haben, das weg muss Ich versteh noch nicht ganz, warum du das selbst auf einer Webseite machen willst. Da ist der Kundenstrom doch viel kleiner.
Lg, Fred |
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#14 (permalink) | ||
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anxa.de
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Zitat:
Zitat:
Hab ja keine Notwenigkeit das zu Verkaufen, d.h. Ich setz mir keine Zeit wie bei E-Bay 3 Tage oder so und dann muss es weg gehen =) |
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#15 (permalink) |
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<3 my life
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Glaubst du. Kijiji ist wahnsinnig beliebt. Ich hab neulich sogar überlegt, den Telefonstecker zu ziehen.. Die Anzeigen sind m.E. auch kostenlos.
Lg, Fred |
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