Alt 06.01.2010, 22:48:10   #1 (permalink)
anxa.de
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Lose-Remote

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Standard Frage wegen Privatverkauf auf Privater Internetseite

Vorup: Ich hoffe das richtige Foren getroffen zu haben, mir fällt nichts anderes ein wo ich das rein posten könnte..

-------------
Hallo Jungs & Mädels.

Ich hätte mal eine Frage an Euch.
Und zwar kennt Ihr ja alle hier den "kleinanzeigen" Bereich.
Oder.. Ebay oder sonstige Plattformen wo Private Artikel verkauft werden.

Unter Privat versteht sich vorup: Gebraucht, max. Neuwertig.
Es geht nicht um Neuware oder Massenverkauf, einfach gebrauchtes was man nicht mehr braucht =)

Ich hab mir da jetzt so eine Webpage erstellt weil Ich nach meinem Umzug extrem viel über hab das Ich selber nicht mehr brauche.

Aber jetzt kommt ja wieder das Gesetzliche!
Was muss ich da beachten?

Da es ja Privatverkauf ist heißt es: Keine Gewährleistung (Garantie) & Rücknahme (Widerrufsrecht)!
"punkt" oder???

Ob Abholung oder Versand ist auch egal, das ja nebensache.


Rein Theoretisch mach Ich somit meine "eigene" Ebay Seite, oder? =)


Habt Ihr da Erfahrungen damit gemacht, oder gibts da vllt wirklich irgendwelche Paragraphe die besagen, auf was Ich aufpassen muss?


Wäre für jede Antwort Dankbar =)


MfG
Andre
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Alt 06.01.2010, 22:57:44   #2 (permalink)
烤麵包機
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Standard

hab dazu das Hier gefunden!
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Alt 06.01.2010, 23:07:31   #3 (permalink)
anxa.de
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Danke dir.
Hab mir das mal so "überflogen" reingezogen.
Ist aber alles nicht so ganz einfach ausgedrückt wie es evtl. sein sollte.

Theoretisch!! müssten ja solche "regeln" - "Paragraphen" ja auch auf Flohmärkten gelten oder?
Wie ist das zu verstehen?


Ich mach ja damit eigentlich nichts anderes wie meinen Flohmarkt Tisch ins Internet zu stellen...hmm..
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Alt 06.01.2010, 23:09:40   #4 (permalink)
烤麵包機
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Das müsste auch für Flohmärkte gelten, aber leider macht das ja niemand.

Edit: an Flohmärkten ist das dann vllt. schwierig, weil man das während des Flohmarkts reklamieren muss oder sich eine Rechnung ausstellen lassen muss.
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Alt 07.01.2010, 07:13:25   #5 (permalink)
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papslf58 papslf58 papslf58
Standard Verkauf

Hallo

Zitat:
Unter Privat versteht sich vorup: Gebraucht, max. Neuwertig.
Es geht nicht um Neuware oder Massenverkauf, einfach gebrauchtes was man nicht mehr braucht =)
Wenn du was verkaufen willst (auch wenn du das als privatverkauf deklarierst), mußt du das afaik anmelden, Einnahmen sind Steuerpflichtig, du betreiubst damit (ein Verkaufsportal) quasi für das Finanzamt ein Gewerbe.
papslf58 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2010, 07:24:59   #6 (permalink)
grafikdilettant
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Und wenn ich mein Auto verkaufe? Erziele ich auch Einnahmen, oder nicht?

Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden?
baffi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2010, 07:51:12   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von papslf58 Beitrag anzeigen
Hallo



Wenn du was verkaufen willst (auch wenn du das als privatverkauf deklarierst), mußt du das afaik anmelden, Einnahmen sind Steuerpflichtig, du betreiubst damit (ein Verkaufsportal) quasi für das Finanzamt ein Gewerbe.
Muss man beim Verkauf auf eBay auch Umsatzsteuer zahlen? Gehört habe ich davon noch nicht. Beim Privatverkauf wird nicht zwangsläufig ein Gewerbe betrieben. Steuern sind daher m.E. nicht zu zahlen.

Beim schreiben gefunden.

Nach dem Artikel würde es heißen, das es sich um kein Gewerbe handelt, wenn es nur gelegentliche Verkäufe unterschiedlicher Waren sind.

--------
Mit einem Stand beim Flohmarkt würd ich es auch nicht wirklich vergleichen wollen, da hier auch noch Standgenehmigungen usw. notwendig sind - einfach hinstellen und das Zeug verticken is da nich.

@FredStarter:
Im Zweifelsfall einfach anonym beim Finanzamt anfragen...

Gruß
TerraTux ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2010, 10:02:46   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von papslf58 Beitrag anzeigen
Hallo



Wenn du was verkaufen willst (auch wenn du das als privatverkauf deklarierst), mußt du das afaik anmelden, Einnahmen sind Steuerpflichtig, du betreiubst damit (ein Verkaufsportal) quasi für das Finanzamt ein Gewerbe.


Ööö.. Moin erstmal.
Das stimmt jetzt mal "überhaupt" nicht mit anderen informationen ein.
Das kann jedenfalls so nicht stimmen, müsstest ja dann theoretisch bei jedem Verkauf, wie schon geschrieben "Auto" "Flohmarkt" stattfinden was definitiv nicht der fall ist.




Zitat:
Zitat von TerraTux
@FredStarter:
Im Zweifelsfall einfach anonym beim Finanzamt anfragen...
Glaub das werde Ich gleich mal machen


---
Edit: Bzw bevor ich da Anrufe, eigentlich wiederspricht sich das ja nicht, d.h. es "muss" kein gewerblicher Verkauf sein.
Warum sollte "ich" meine "gekauften" Artikel bei Media Markt oder sowas nochmals Versteuern wenn Ich diese nur einer anderen Person geben will gegen einen Wert.
Da würde man ja sogar Steuer zahlen fürs rumstehen und in die Luft guggen^^


PS: Danke für alle Antworten bislang =)



EDIT2:
Kleiner auszug aus dem Link von TarraTux:
Zitat:
.... .... ....er verkaufe lediglich Waren aus seinem Privatvermögen und betreibe daher keinen professionellen Handel. Dazu sei neben dem Verkauf auch der Ankauf von Waren notwendig.

Geändert von Xander (07.01.2010 um 10:09:39 Uhr)
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Alt 07.01.2010, 10:20:43   #9 (permalink)
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Standard Flohmarkt, etc. in einem Forum

Hallo

Zitat:
er verkaufe lediglich Waren aus seinem Privatvermögen und betreibe daher keinen professionellen Handel. Dazu sei neben dem Verkauf auch der Ankauf von Waren notwendig.
So wie ich den TE verstanden habe, will er einen Flohmarkt betreiben, auf dem Privatverkäufe (also nciht nur sein eigener Kram) verkauft werden soll.

Damit bist du m.E. schon fürds Finanzamt interssant.

Aber bei ebay brauchst du kein Gewerbetreibeneder zu sein um für das Finanzamt alks Gewrbetreiebnder zu gelten.
Wenn man als privatverkäufer regelmäßig Waren einstellt, oder die waren pro Jahr einen best. Umsatz ergeben, dann geht das Finanzamt von einem 2Gewerge" aus udn der "Privatanbieter" ist Steuerpflichtig, was die meisetn leider nicht wissen.

Ab wann man als ein soclher für die Finanzamter angesehn wird ist unterschiedlich, bei einigen Finanzämtern sind dies schon 200 Abwicklungen pro Jahr.
Nicht umsonst schauen die Finaz Zollbehörden bei ebay rein um solche Privatersonen zu ermitteln.
papslf58 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2010, 10:23:20   #10 (permalink)
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Also nö^^

Ich werde auf meiner Seite ausschließlich nur Artikel von mir aus meinem Privatbesitz verkaufen.
D.h. keine anderen Artikel von anderen Personen.

Dazu werden dies bei weitem keine 200 Artikel sein.
Ich rechne mit höchstens 50 im Jahr, wenn überhaupt, vllt nur 10.
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Alt 07.01.2010, 11:13:00   #11 (permalink)
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die Wettbewerbszentrale sagt dazu, dass im Fall ebay der Verkäufer bis zu 300 Verkäufe im Jahr tätigen darf, kommt er über 300 Verkäufe, wird es als gewerblicher Handel ausgelegt und unterliegt dann demnach der Gewerbepflicht

es ist also mitunter noch wichtig, wieviele Verkäufe im Jahr generiert werden
wittis-web.de ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2010, 11:29:19   #12 (permalink)
anxa.de
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@ Witti
Das bedeutet ich betreibe dann meinen Privatverkauf "legal".
Den Ich komme zu 100% nicht über 300 Artikel/Verkäufe pro Jahr.

Bzw was muss dann für meine Sicherheit noch in den AGB stehen?
Theoretisch entfallen doch die AGB bei Privatkäufe oder?
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Alt 08.01.2010, 02:28:52   #13 (permalink)
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@Xander

Wenn du viel Kleinkram hast, dann inserier bei Kijiji. Da findest du viele Abnehmer. Da Kijiji zu Ebay gehört, bist du selbst von allen anderen Pflichten befreit. Du lieferst nur noch die Ware und nimmst das Geld entgegen.

Du hast selbst keine Gewährleistungs- oder Garantiepflichten. Es sei denn, du verkaufst ein Produkt mit Kassenbon, sodass der Käufer das selbst umtauschen kann.

Ich kenn Leute, die machen sowas permanent, weil die zufällig immer etwas haben, das weg muss Das Finanzamt wird da auch keinen Stress machen, solange absehbar ist, dass du nur privat deinen Unrat loswerden willst (wenn du deinen Haushalt auflöst und ausrechnet 320 Verkäufe dabei hast, dann wird keiner kommen und dich holen ).

Ich versteh noch nicht ganz, warum du das selbst auf einer Webseite machen willst. Da ist der Kundenstrom doch viel kleiner.
Lg, Fred | | Anonymen Renos schenke ich keinerlei Beachtung
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Alt 08.01.2010, 09:21:31   #14 (permalink)
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Zitat:
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@Xander

Wenn du viel Kleinkram hast, dann inserier bei Kijiji. Da findest du viele Abnehmer. Da Kijiji zu Ebay gehört, bist du selbst von allen anderen Pflichten befreit. Du lieferst nur noch die Ware und nimmst das Geld entgegen.
Kijiji? Wenn dann doch lieber bei Ebay oder? Da gehen doch mehr drauf =)


Zitat:
Zitat von Freddixx Beitrag anzeigen
@Xander
Ich versteh noch nicht ganz, warum du das selbst auf einer Webseite machen willst. Da ist der Kundenstrom doch viel kleiner.
Ist halt die Herrausvorderrung =)
Hab ja keine Notwenigkeit das zu Verkaufen, d.h. Ich setz mir keine Zeit wie bei E-Bay 3 Tage oder so und dann muss es weg gehen =)
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Alt 08.01.2010, 13:30:53   #15 (permalink)
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Kijiji? Wenn dann doch lieber bei Ebay oder? Da gehen doch mehr drauf =)
Glaubst du. Kijiji ist wahnsinnig beliebt. Ich hab neulich sogar überlegt, den Telefonstecker zu ziehen.. Die Anzeigen sind m.E. auch kostenlos.
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