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#1 (permalink) |
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SofortZocken.de
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Hallo,
wenn z.B. der Name "hallo.de" ein geschützter Markenname ist, darf man sich dann den Domain "name-hallo.de" registrieren, oder kann man dann abgemahnt werden. mfg gam3r93 Geändert von gam3r93 (03.04.2011 um 17:07:18 Uhr) |
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#4 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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Naja, sehrt schwammige Aussage.
Im Falle der berühmten Abmahungen wegen der 24 in Domains gab es ja letzen Endes Entwarnung für die Abgemahnten. Man kann also nicht pauschal sagen, dass es eine Abmahung ermöglicht. Wenn es zB Aber-Hallo.de wäre, dann ist dieses etwas vollkommen anderes, als Hallo.de Auch ist es dringend erfoderlich, die Schutzklassen der eingetragenen Marke zu betrachten, du könntest theoretisch denselben Namen in anderen Schutzklassen (oder eben deren Umfelder) nutzen. |
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#5 (permalink) | |
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Scripteshop24.de
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Zitat:
1. ein Anwalt kann nicht abmahnen, wie er lustig ist, es muss ein tatsächlich vorliegender Störgrund vorhanden sein. 2. sollte er trotzdem abmahnen, und man weiß zu 1000% dass man keinen Störgrund in der Weise geliefert hat, wie abgemahnt wurde, braucht man nichts machen. 3. kommt nun vom Gericht die Zustallung der einstweiligen Verfügung, widerspricht man dieser, und das Teil ist vom Tisch, denn der abmahnende Anwalt müsste nun rechtskräftig den Störgrund belegen, was, wenn keiner vorhanden ist, sehr schwer werden dürfte. 4. Ein Anwalt hat sehr wohl etwas zu befürchten, wie Akte ja unlängst bewiesen hat, denn ein Anwalt, der unbegründet abmahnt, kann strafrechtlich belangt werden, und das ganze sogar mit sehr großen Erfolg, wie Akte sehr deutlich anhand verschiedener erwirkter Urteile belegt hatte. Mitunter drohten diesen Anwälten sogar Einschränkungen durch die zuständigen Anwaltskammern, bis hin zur Untersagung der Tätigkeit als Anwalt. Also sollte man schon deutlich machen, dass gerade in den letzten Monaten / Jahren die Abmahnungen deutlich an Gewicht verloren haben, sofern wirklich kein Störgrund vorliegt. Und für alles andere gibt es die Advo-Card .. oder so ähnlich |
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#6 (permalink) | |||||
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PAUSIERT
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Und wenn man von einem grossen Unternehmen so angegangen wird, die sich auch mehrere Instanzen leisten können, dann ist man schnell bei Summen, die man sich nicht mehr leisten kann. Dann haben schon Leute aufgegeben, obwohl sie vermutlich im Recht waren. Zitat:
Zitat:
Marty |
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#7 (permalink) |
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PhewPhew
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Generell kann dich jeder wegen allem abmahnen. Ob du das akzeptierst oder vor Gericht entscheiden lässt ist eher Sache deines Budgets.
Es gab mal eine Firma die sich t-net/tnet.de gesichert hat. Mehr nachzulesen hier: http://www.domainrecht.justlaw.de/Urteile/tnet.htm |
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#8 (permalink) | |
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Friedensextremist
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Zitat:
Marken kann/muss man für bestimmte Klassen anmelden. Dementsprechend kommt es auch vor, dass die absolut gleiche Buchstabenkombination für unterschiedliche Klassen von unterschiedlichen Markeninhabern registriert werden. Wäre nun z.B. der markenrechtlich geschützte Begriff "Knallbüchse" nur der Klasse Waffen zugeordnet und der Inhaber tritt damit kaum öffentlich auf und grenzt sich nur gegen andere Waffenproduzenten ab, sollte es unschädlich sein, wenn Du für ein Spielzeug "meine-knallbuechse.de" registrierst. Aber wie schon zuvor geschrieben. Kommt immer darauf an, wie der Markeninhaber drauf ist. Es soll auch schon vorgekommen sein, dass Leuten die URLs einfach nur deshalb angeknöpft wurden, weil der Gegenüber den längeren finanziellen Atem gehabt hat. Mein Tipp: Finger weg von Markennamen in Domains, oder nimm vor dem Einspielen von Inhalten mit dem Markeninhaber Kontakt auf. Es soll auch dort nette geben, die nicht böse sind und Dir zusagen, keine Steine in den Weg zu legen. Viel Erfolg. Schwerter zu Pflugscharen - Geschütze zu Windrädern Scheint, als gäbe es Gutscheine ohne Ende LK |
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