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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Momentan habe ich folgendes Problem und bin mir nicht ganz sicher was nun der richtige Weg ist.
Sachlage: Ich habe Anfang des Jahres ein Projekt samt Domain und Webhostingpaket übernommen. Aufgrund der Urlaubslage beim Wehoster hat es einige Wochen gedauert, bis die Domain umgeschrieben war. Ende letzter Woche habe ich dann meine Daten in der Kundenverwaltung angepasst. Da ich von Problemen bei diesem Hoster hörte, schickte ich ihm eine Email und fragte ob es Probleme mit meinem Vorhaben geben würde und erhielt eine recht schwammige Antwort. Danach habe ich meine Skripte hochgeladen und getestet. Zur selben Zeit bat ich den Support meinen Denic-Eintrag zu ändern, da dort noch die Emailadresse vom Vorgänger drin stand. Wenige Stunden später musste ich feststellen das meine Domain nun auf eine andere Person läuft (klassischer Domaingrabber) Auf Nachfrage beim Hoster wurde mir mitgeteilt ich hätte gestern sowohl Webspace als Domain gekündigt. Was ich natürlich nicht habe und man kann mir bis dato auch keine Aufzeichnungen über diesen Vorgang mitteilen. Es ist bei diesem Hoster wohl möglich Domain und Webspace online durch 2 Klicks zu kündigen und das ohne Sicherungsnetz oder Rückabfrage. (halte ich persönlich für rechtlich sehr fragwürdig). Der Hoster schiebt nun das Problem auf einen 3. der dann wohl online für mich gekündigt haben muss (eben durch 2 Klicks). --- Ich bin nun natürlich immer noch sauer und etwas ratlos. Momentan stellen sich mir daher folgende Fragen: 1. Ist es rechtens einen Domainclose so durchzuführen (obwohl es beim Hoster dafür normal auch ein Formular zum Download gibt) (ich bin der Auffassung nein, da zu mindest eine Rückfrage zu erfolgen hat) 2. Ist es rechtens das nach einer fristgerechten Kündigung der Webspace sofort und nicht zum Stichtag der Frist gelöscht wird? 3. Bringt eine Anzeige gegen unbekannt etwas? 4. Habe ich irgendwelche Ansprüche gegen den Hoster? Mir ist klar das mir diese Fragen abschließend nur ein Rechtsanwalt beantworten kann, aber evtl. hat ja jemand Erfahrung auf diesem Gebiet. |
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#2 (permalink) | ||
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Zitat:
Wird mit sicherheit im Sande verlaufen. Hier wirst du sicherlich ohne Anwalt nicht weiter kommen, da der Hoster die keine Auskunft geben darf (Datenschutz Gesetz) Dies kann ich dir nicht beantworten. Hierzu Der Hoster müsste aber deine Domain wieder frei schalten, da du ja keine Unterschrift und auch die Kündigung via PC erfolgt ist, was definitiv nicht rechtens ist ! Infos zu allen Punkten bei: www.bundesrecht.juris.de |
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#3 (permalink) | ||||
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PAUSIERT
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Ja, der Hoster muss halt im Streitfall nachweisen können, wann die Kündigung erfolgt ist und das sie vom Vertragspartner oder einer berechtigten Person erfolgt ist.
Zitat:
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Zitat:
Marty |
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#4 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Naja auf der Seite steht, das die Kündigungsfrist 21 Tage vorher erfolgen muss und daraus schließe ich, das der Vertrag somit frühstens in 21 Tagen nach der Kündigung ausläuft und somit die Löschung des Accounts vorher nicht rechtens war. Aber ich werde wohl besser nochmal in Fachforen das Problem schildern, denke da tümmeln sich mehr Leute mit mehr Ahnung zu diesem Problem. Letztlich ist es halt so, die Domain ist weg und Daten auch und beides werde ich so oder so nicht wiedersehen. Aber mir geht es halt darum rauszufinden wie es passiert ist und wer die Schuld und Konsequenzen zu tragen hat. Den Wert einer Domain zu ermitteln und damit meinen Schaden dürfte eher schwer möglich sein ohne teures Gutachten. Die Daten auffem Webspace könnte man hingegen eher beziffern, aber hier wäre der Streitwert viel zu gering. |
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#5 (permalink) | |
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downtownmeals.com
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Ich glaube er verwechselt da was mit dem dt. Arbeitsrecht.
Zitat:
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#6 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Es geht mir ja nicht darum das ich eine Rechtsberatung oder sowas wünsche, die mir hier mit Sicherheit eh keiner geben könnte und dürfte. Letztlich ist es so, zum Anwalt gehen macht halt nur Sinn, wenn ich das entsprechende Feedback habe, ob es sinnvoll ist. Hört sich blöd an, aber warum soll ich meinen Geldbeutel und/oder den der Versicherung strapazieren wenn ich entgegen meiner Sichtweise total auf dem Holzweg bin. |
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#8 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Mir geht es überwiegend darum erstmal allgemein einige Dinge zu diesem Thema rauszufinden, mag sein das ich mich unklar ausgedrückt habe und somit lassen wir das Thema dann besser sein. Dennoch danke für die versuchte Hilfe euch 3en. |
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#9 (permalink) | ||||
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PAUSIERT
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Zitat:
Vor Gericht ist es so: Du stellst eine Schadenersatzforderung. Du kannst es Deinen Anspruch mit einem ungekündigten Vertrag belegen, den Du vom Vorbesitzer übernommen hast. Dann muss der Hoster dem Richter darlegen, wieso der Vertrag nicht mehr existieren soll. Und der Richter entscheidet dann, welche Darlegung ihm glaubhafter erscheint. Und wenn der Hoster Kündigungen per Knopfdruck akzeptiert, dann muss sein Authentifizierungsverfahren absolut sicher sein. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Marty |
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#10 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
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#11 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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wenn du rechtssicher nachweisen könntest, dass der Hoster die Domain unberechtigterweise in den Close gegeben hat, kann es sein, dass du von der Vergabestelle diese Domain zurückbekommst
die DENIC handelt danach, wenn eben zweifelsfrei die unrechtmäßige Freigabe der Domain nachgewiesen kann hatte bisher einen solchen Fall, da war aber der Vorbesitzer zu blöd, anstatt einem Transfer hatte der einem Close zugestimmt, somit konnte mit die Domain von der DENIC nicht übertragen werden |
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#12 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Eine Kündigung kann aus Grund von Missbrauch, wie es ja hier der Fall zu sein scheint, nur schriftlich eingereicht werden. Dies hat den Vorteil dass die entsprechende Firma (hier der Hoster) ein Seriöseres Image bekommen und eine Verwechselung ausgeschlossen ist.
Auf Anhieb habe ich keine Quelle gefunden, aber ich bin mir sicher dass dazu bei bundesrecht.juris.de was steht. Wenn ich was gefunden habe, melde ich mich wieder! |
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#14 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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eben
man lernt zwar in jeder kaufmännischen Ausbildung, dass jede Vertragsart, auch ein Aufhebungsvertrag / eine Kündigung schriftlich erfolgen sollte, ganz einfach, um beiderseitig einen Nachweis der Richtigkeit zu haben, aber gemäß Vertragsrecht reicht bei diesen eben immer noch die formlose Version also notfalls sogar per "Handschlag" nun muss aber in einem Streifall nun der Hoster nachweisen, dass die Kündigung zweifelsfrei durch den Inhaber erfolgt ist, kann er das nicht, ist diese Kündigung zu annulieren |
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#15 (permalink) |
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Programmierer
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Hi,
also ich kann dir auch aus meiner bisherigen Beruflichen Erfahrung folgendes Raten. Melde dich als erstes bei Denic, das die schon einmal bescheid wissen dass es sich um den Close ein fehler handelt und sich die Domain jemand gegrabbt hat, so dass du bei einem Gerichtlichen Prozess die Domain auch wirklich wieder bekommst, oder sogar früher. Weiter empfehle ich, dir die AGBs des Hosters zu lesen, hier sollte drin stehem ob und in wie weit Kündigungen eingereicht werden müssen. Sollte nichts erwähnt sein, müsste dies meiner Meinung nach schriftlich eingereicht werden (Post/Fax). Da dies ein Dienstleisungsvertrag ist/war. Aber suche dir am besten einen Anwalt aus der sich damit auskennt. Vorteilhaft wenn es bei dir ein Fachanwalt für Internetrecht gibt. [Edit] Normalerweise müsste es sogar so sein, das der Hoster was schriftlich für die Denic hat, für ggf vorhandene Probleme. Daher gibt es auch ein Papierkrieg mit Inhaberwechsel, KK etc. (Alles KEINE Rechtsberatung - gebe nur mein Wissen und meine Meinung dazu ab)
>>Greetz COOLover<<
Keiner meiner Posts stellt eine Rechtsberatung dar. Geändert von COOLover (31.03.2009 um 18:52:39 Uhr) |
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