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#1 (permalink) |
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Cashcrawler.de
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Hallo,
ich habe jetzt vor, einige Paid4-Anbieter entsprechend anzumahnen, weil diese in Verzug geraten sind mit den Auszahlungen. Wie viele Wissen, war ich sehr lange ein Fan von bezahlten Startseiten. Das hat sich aber jetzt geändert, weil immer mehr bezahlte Startseiten nicht mehr oder schleppend auszahlen. Nun möchte ich trotz der verhältnismäßig geringen Summen (meistens 5 oder 10 €) eben richtig vorgehen, wenn ich mich in das Mahnwesen begebe. Wie geht man da am Besten richtig vor? Geändert von Oseidon (10.08.2010 um 21:37:05 Uhr) |
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#2 (permalink) |
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VIP - ٩͡๏̯͡๏۶
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Da fragst du am besten spandauer. Der hat Erfahrung darin. Schreib am besten eine PN, wobei ich auch nichts dagegen hätte, wenn es hier im Forum bekannt gegeben wird
Wenn du Lust auf ein cooles Onlinegames mit innovativen Gameplay (Es gibt bisher nur 4 Spiele weltweit, die dieses Gameplay besitzen, aber dieses Spiel ist das Einzige, womit man KEINE Spielvorteile gegenüber anderen Spieler mit Geld, Premium, o.Ä. erkaufen kann) suchst: >KLICK MICH<
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#4 (permalink) |
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Neuer Benutzer
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Den Mahnbescheid am einfachsten gleich online http://online-mahnbescheid.de beantragen. Du musst halt nur in Vorkasse gehen, was die Kosten angeht. Diese bekommst du aber am Ende wieder (vorausgesetzt der Schuldner zahlt).
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#5 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitiere mich mal selbst aus einem anderen Thread
Zitat:
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#6 (permalink) | |
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LillysBrotzeit
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Nichts gegen Deine Links (das weißte ja *g*), aber wenn ich sowas lese:
Zitat:
![]() Zum Ausgangsposting: Das Problem im Paid4-Business ist, dass da ne Menge Leute rumschwirren, die eventuell zahlungsunwillig und zahlungsunfähig sein dürften. Also würde ich mich vor den ganzen hier empfohlenen Schritten erstmal informieren, ob sich vielleicht im Netz irgendwelche Infos finden lassen. Vielleicht haben ja schon andere User versucht, via Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid/Klage ihre Kohle zu bekommen und am Ende festgestellt, dass der Webbi vielleicht schon "die Finger gehoben" hat. Erst dann sollteste Dich um die hier vorgeschlagenen Schritte kümmern. Das Wichtigste insgesamt ist aber: Du musst dranbleiben und keine Scheu haben, eventuell Geld vorzustrecken. Mahnschreiben, Vollstreckungsbescheide, Gerichtsvollzieher kosten alle erstmal. Aber falls Du Dein Geld dann bekommst, macht das unter Umständen richtig Freude! Mit meinem Verhältnis zur Realität ist alles in bester Ordnung. Ich lasse es alle vierzehn Tage vorschriftsmäßig warten. (Zaphod Beeblebrox) |
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#7 (permalink) | ||
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Zitat:
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#8 (permalink) | |
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Verus Urgesteinus
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Zitat:
Habe momentan einen aktuellen Fall, in welchem das Amtsgericht von mir einen rechtskräftigen Titel wollte, bevor sie mir die Auskunft gegeben haben. |
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#10 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Inkasso gut und schön, aber das was ich auf der verlinkten Seite über das empfohlene Inkassounternehmen lesen durfte, würde mir als Gläubiger widerstreben. Zumal sollte man sich von diesem Unternehmen trennen wollen, darf man zahlen.
Ich würde halt lieber die Zügel selbst in der Hand behalten wollen. |
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#11 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Werde das aber mal austesten, hab da noch ein Fall am laufen, wo sich zwischenzeitlich was beim Schuldner geändert haben könnte. |
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#12 (permalink) |
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www.99rb.de
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Ich war bereits mal erfolgreich mit Mahnung-online.de!
Hier der ganze Ablauf: Phase1: Ablauf zur Erwirkung eines Mahnbescheides Phase2: Ablauf zur Erwirkung eines Vollstreckungsbescheides Phase3: Ablauf der Zwangsvollstreckung Hoffe ich konnte weiterhelfen... |
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#13 (permalink) |
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Cashcrawler.de
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Danke für die ganzen Tips.
Die Frage die ich mir stelle ist eben, ob sich das bei den kleinen Summen überhaupt lohnt, weil das Porto (Einschreiben + Rückschrein) ja bekanntlich auch ein bisschen was kostet. Bei 10€ lohnt sich das denke ich mal nicht, oder? Ich sitze nur insgesamt bei anderen bezahlten Startseiten auf 50-60€ fest insgesamt allerdings auf den verschiedenen Startseiten verteilt. Wenn es eine Summe wäre, wo beispielsweise 50€ oder mehr im Verzug sind, da könnte sich ein Mahnbescheid dann nach der ersten Mahnung ja dann lohnen aber wenns um 5 oder 10 € je Anbieter geht, ist der Streitwert ja so gering, dass der Aufwand schon ein Vielfaches kostet, als das was man nachher da raus bekommt. Meine Frage hier: Als Beweismittel, werden da selbstgemachte Screenshots akzeptiert? Wenn man eine Forderung stellt, muss man diese ja belegen anhand von Beweisen, oder ist der Unternehmer in der Beweispflicht (Beweisumkehr?). Die meisten bezahlten Startseiten sollten ja eben gewerblich sein, wie verhält es sich denn, wenn ein Privatmann wie ich den Gewerbetreibenden eben eine Mahnung sendet. Die Beweispflicht liegt doch am Ende bei mir, oder liege ich da falsch? |
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#14 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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@ Bond007
Hab heute Morgen bei unserem Amtsgericht angerufen und mir Auskunft erteilen lassen über den gewissen Schuldner. Ohne weitere Fragen über das Wieso und Warum bekam ich sogar den letzten Zeitpunkt des EV mitgeteilt. Hast du vll. nach näheren Details gefragt bzw. angefordert, denn dann könnte ich mir vll. vorstellen, dass du Nachweise erbringen müsstest? Andere Frage, hast du was zu verschenken? Geh doch einfach mal davon aus, dass noch mehrere User offenene AZs haben und was dann dies für eine Gesamtsumme ergibt Zitat:
Es macht keinen Unterschied wem du eine Mahnung schickst, es völlig wurscht ob an eine Privatperson oder ein Gewerbetreibenden, Außenstände sind Außenstände und das in maßgebend. |
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#15 (permalink) | |
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Verus Urgesteinus
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Zitat:
Ich habe in den letzten Jahren bestimmt 6 oder 7 Mahnverfahren geführt und vorher immer erst die Auskunft beim Amtsgericht eingeholt, ob der Schuldner bereits eine EV abgegeben hat. Bis dato habe ich diese Auskunft immer bekommen, in 90 % der Fälle wollten die Amtsgerichte zwar, dass ich schriftlich anfrage, aber auch dann habe ich diese Auskunft jeweils bekommen. In dem von mir genannten Fall ist es mir auch zum aller ersten Mal passiert, dass ich aufgefordert wurde, einen Beweis für meinen Titel vorzulegen. Glaube mir, ich war genauso erstaunt wie du. Als Beweis habe ich mal einen Screenshot beigefügt : |
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