Wie geht man am Besten vor, wenn ein Paid4-Anbieter nicht auszahlt?

oseidon

Well-known member
ID: 525024
L
28 April 2006
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238
Hallo,

ich habe jetzt vor, einige Paid4-Anbieter entsprechend anzumahnen, weil diese in Verzug geraten sind mit den Auszahlungen.

Wie viele Wissen, war ich sehr lange ein Fan von bezahlten Startseiten. Das hat sich aber jetzt geändert, weil immer mehr bezahlte Startseiten nicht mehr oder schleppend auszahlen.

Nun möchte ich trotz der verhältnismäßig geringen Summen (meistens 5 oder 10 €) eben richtig vorgehen, wenn ich mich in das Mahnwesen begebe.

Wie geht man da am Besten richtig vor?
 
Zuletzt bearbeitet:
Da fragst du am besten spandauer. Der hat Erfahrung darin. Schreib am besten eine PN, wobei ich auch nichts dagegen hätte, wenn es hier im Forum bekannt gegeben wird :mrgreen:
 
Zitiere mich mal selbst aus einem anderen Thread ;)
Wenn du bereits in deiner Mahnung per Einschreiben eine Frist gesetzt hast die Herr L. verstreichen hat lassen, dann bleibt dir wohl nur der Weg des Mahnbescheides, welcher auch online zu beantragen geht klick

Eine Anleitung hierfür findest sogar hier, oder beauftragst gleich ein Inkasso (Anleitung)

Bei den zusätzlichen Kosten, die auf ihn da zukommen, wird er es zweimal überlegen weiter drauf nicht zu reagieren :mrgreen:
 
Zitiere mich mal selbst aus einem anderen Thread ;)

Nichts gegen Deine Links (das weißte ja *g*), aber wenn ich sowas lese:

1. Füllt hier das Antragsformular aus. Zuerst eure eigenen Kontaktdaten inkl. Bankverbindung

Hm, die Bankdaten soll ich also direkt angeben? Naja... :think:

Zum Ausgangsposting:

Das Problem im Paid4-Business ist, dass da ne Menge Leute rumschwirren, die eventuell zahlungsunwillig und zahlungsunfähig sein dürften. Also würde ich mich vor den ganzen hier empfohlenen Schritten erstmal informieren, ob sich vielleicht im Netz irgendwelche Infos finden lassen. Vielleicht haben ja schon andere User versucht, via Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid/Klage ihre Kohle zu bekommen und am Ende festgestellt, dass der Webbi vielleicht schon "die Finger gehoben" hat. Erst dann sollteste Dich um die hier vorgeschlagenen Schritte kümmern.

Das Wichtigste insgesamt ist aber: Du musst dranbleiben und keine Scheu haben, eventuell Geld vorzustrecken. Mahnschreiben, Vollstreckungsbescheide, Gerichtsvollzieher kosten alle erstmal. Aber falls Du Dein Geld dann bekommst, macht das unter Umständen richtig Freude! :mrgreen:
 
Nichts gegen Deine Links (das weißte ja *g*), aber wenn ich sowas lese:

Hm, die Bankdaten soll ich also direkt angeben? Naja... :think:
Weiß ich doch :), hätte allerdings schon gedacht, dass dies normal ist mit den Bankdaten, denn das Inkasso muss ja wissen wohin das Geld gehen soll nach Erfolg :-?

Zum Ausgangsposting:
...
Also würde ich mich vor den ganzen hier empfohlenen Schritten erstmal informieren, ob sich vielleicht im Netz irgendwelche Infos finden lassen. Vielleicht haben ja schon andere User versucht, via Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid/Klage ihre Kohle zu bekommen und am Ende festgestellt, dass der Webbi vielleicht schon "die Finger gehoben" hat. Erst dann sollteste Dich um die hier vorgeschlagenen Schritte kümmern.
Wenn übers Netz nicht rauszufinden ist, kann ein kleiner Anruf bei Schuldnerkartei beim zuständigen Amtgericht des Schuldners etwas Aufschuss bringen, ob Einträge bereits vorliegen, dieses Auskunftrecht hat jeder und ist ist zudem noch kostenlos. Erst bei Details fallen dann Kosten an ~ 15 €
 
Wenn übers Netz nicht rauszufinden ist, kann ein kleiner Anruf bei Schuldnerkartei beim zuständigen Amtgericht des Schuldners etwas Aufschuss bringen, ob Einträge bereits vorliegen, dieses Auskunftrecht hat jeder und ist ist zudem noch kostenlos.

Was aber manche Amtsgerichte auch erst dann machen, wenn sie einen Nachweis vorliegen haben, dass du einen rechtskräftigen Titel gegen den Schuldner in der Hand hast.

Habe momentan einen aktuellen Fall, in welchem das Amtsgericht von mir einen rechtskräftigen Titel wollte, bevor sie mir die Auskunft gegeben haben.
 
Oder Du trennst Dich von allen anderen Startseiten und nutzt nur noch klamm. ;)
 
Inkasso gut und schön, aber das was ich auf der verlinkten Seite über das empfohlene Inkassounternehmen lesen durfte, würde mir als Gläubiger widerstreben. Zumal sollte man sich von diesem Unternehmen trennen wollen, darf man zahlen.

Ich würde halt lieber die Zügel selbst in der Hand behalten wollen.
 
Was aber manche Amtsgerichte auch erst dann machen, wenn sie einen Nachweis vorliegen haben, dass du einen rechtskräftigen Titel gegen den Schuldner in der Hand hast.

Habe momentan einen aktuellen Fall, in welchem das Amtsgericht von mir einen rechtskräftigen Titel wollte, bevor sie mir die Auskunft gegeben haben.
Das überrascht mich jetzt aber etwas :-?, denn laut meiner Info kann man sogar bei Geschäftsabschlüssen vorab dort Auskunft sich erteilen lassen um nicht reinzufallen ... beispielsweise bei einem Autoverkauf oder ähnliches.
Werde das aber mal austesten, hab da noch ein Fall am laufen, wo sich zwischenzeitlich was beim Schuldner geändert haben könnte.
 
Danke für die ganzen Tips.

Die Frage die ich mir stelle ist eben, ob sich das bei den kleinen Summen überhaupt lohnt, weil das Porto (Einschreiben + Rückschrein) ja bekanntlich auch ein bisschen was kostet.

Bei 10€ lohnt sich das denke ich mal nicht, oder?

Ich sitze nur insgesamt bei anderen bezahlten Startseiten auf 50-60€ fest insgesamt allerdings auf den verschiedenen Startseiten verteilt.

Wenn es eine Summe wäre, wo beispielsweise 50€ oder mehr im Verzug sind, da könnte sich ein Mahnbescheid dann nach der ersten Mahnung ja dann lohnen aber wenns um 5 oder 10 € je Anbieter geht, ist der Streitwert ja so gering, dass der Aufwand schon ein Vielfaches kostet, als das was man nachher da raus bekommt.

Meine Frage hier: Als Beweismittel, werden da selbstgemachte Screenshots akzeptiert? Wenn man eine Forderung stellt, muss man diese ja belegen anhand von Beweisen, oder ist der Unternehmer in der Beweispflicht (Beweisumkehr?).

Die meisten bezahlten Startseiten sollten ja eben gewerblich sein, wie verhält es sich denn, wenn ein Privatmann wie ich den Gewerbetreibenden eben eine Mahnung sendet. Die Beweispflicht liegt doch am Ende bei mir, oder liege ich da falsch?
 
@ Bond007

Hab heute Morgen bei unserem Amtsgericht angerufen und mir Auskunft erteilen lassen über den gewissen Schuldner. Ohne weitere Fragen über das Wieso und Warum bekam ich sogar den letzten Zeitpunkt des EV mitgeteilt.

Hast du vll. nach näheren Details gefragt bzw. angefordert, denn dann könnte ich mir vll. vorstellen, dass du Nachweise erbringen müsstest?

Bei 10€ lohnt sich das denke ich mal nicht, oder?
Andere Frage, hast du was zu verschenken?

Geh doch einfach mal davon aus, dass noch mehrere User offenene AZs haben und was dann dies für eine Gesamtsumme ergibt ;)

Meine Frage hier: Als Beweismittel, werden da selbstgemachte Screenshots akzeptiert? Wenn man eine Forderung stellt, muss man diese ja belegen anhand von Beweisen, oder ist der Unternehmer in der Beweispflicht (Beweisumkehr?).

Die meisten bezahlten Startseiten sollten ja eben gewerblich sein, wie verhält es sich denn, wenn ein Privatmann wie ich den Gewerbetreibenden eben eine Mahnung sendet. Die Beweispflicht liegt doch am Ende bei mir, oder liege ich da falsch?
Klaro sind Screens Beweise. Screene dir deinen Account mit deinen Daten, dem Guthaben, AZ-Anforderung bzw. AZ-Statistik, wo hervorgeht, das diese seit XXX als offen steht. Evtl. kannst auch noch die Buchungsliste screenen, sofern eine vorhanden ist.

Es macht keinen Unterschied wem du eine Mahnung schickst, es völlig wurscht ob an eine Privatperson oder ein Gewerbetreibenden, Außenstände sind Außenstände und das in maßgebend.
 
@ Bond007

Hab heute Morgen bei unserem Amtsgericht angerufen und mir Auskunft erteilen lassen über den gewissen Schuldner. Ohne weitere Fragen über das Wieso und Warum bekam ich sogar den letzten Zeitpunkt des EV mitgeteilt.

Hast du vll. nach näheren Details gefragt bzw. angefordert, denn dann könnte ich mir vll. vorstellen, dass du Nachweise erbringen müsstest?

Hallo katrawi,

Ich habe in den letzten Jahren bestimmt 6 oder 7 Mahnverfahren geführt und vorher immer erst die Auskunft beim Amtsgericht eingeholt, ob der Schuldner bereits eine EV abgegeben hat.

Bis dato habe ich diese Auskunft immer bekommen, in 90 % der Fälle wollten die Amtsgerichte zwar, dass ich schriftlich anfrage, aber auch dann habe ich diese Auskunft jeweils bekommen.

In dem von mir genannten Fall ist es mir auch zum aller ersten Mal passiert, dass ich aufgefordert wurde, einen Beweis für meinen Titel vorzulegen.
Glaube mir, ich war genauso erstaunt wie du.

Als Beweis habe ich mal einen Screenshot beigefügt :

 
Klaro sind Screens Beweise. Screene dir deinen Account mit deinen Daten, dem Guthaben, AZ-Anforderung bzw. AZ-Statistik, wo hervorgeht, das diese seit XXX als offen steht. Evtl. kannst auch noch die Buchungsliste screenen, sofern eine vorhanden ist.

Hast du dazu ein Urteil, bzw. eine Bewertung, irgendwas halt? Denn ein Screenshot hat die Beweiskraft von garnix, sie können ein Indiz für etwas sein, aber ein Beweis sind sie sicher nicht.
 
Hi Bond007,

naja, ich sags mal so, die Individualität mancher Justizmitarbeiter muss leider nicht immer verstehen können. Öfter mal was neues :(


@ Pamtano
Hast du dazu ein Urteil, bzw. eine Bewertung, irgendwas halt? Denn ein Screenshot hat die Beweiskraft von garnix, sie können ein Indiz für etwas sein, aber ein Beweis sind sie sicher nicht.
Hm, ich denke wenn schon ein Richter Screens als Beweiskraft anerkennt, hat das doch was zu heißen, oder meinste nicht, zumindest war es in meinem Fall mal so ;)


@ Oseidon

Hab da noch einen Punkt vergessen. Sofern eine Bestätigungsmail deines AZ-Antrags vorhanden ist, auch diese zählt als Beweis.
 
@ Pamtano
Hm, ich denke wenn schon ein Richter Screens als Beweiskraft anerkennt, hat das doch was zu heißen, oder meinste nicht, zumindest war es in meinem Fall mal so ;)

Dann hatte die Gegenseite aber einen verdammt schlechten Anwalt :) Weil Screens lassen sich genauso schnell faken wie die Datenbankeinträge aus denen sie resultieren. Daher ist es wenn der Seitenbetreiber es drauf anlegt verdammt schwer sein Recht durchzusetzen.
 
Dann hatte die Gegenseite aber einen verdammt schlechten Anwalt :) Weil Screens lassen sich genauso schnell faken wie die Datenbankeinträge aus denen sie resultieren. Daher ist es wenn der Seitenbetreiber es drauf anlegt verdammt schwer sein Recht durchzusetzen.
Mag vll. sein, dass es sich um einen schlechten Anwalt gehandelt hatte, sofern überhaupt einer konsultiert wurde :ugly:

Dennoch, wie will man es anders beweisen. Außerdem ist ja mit Sicherheit auch Mailverkehr vorhanden, in dem einiges auch hervorgeht. Also ganz so einfach wird es wohl für die Gegenpartei nicht sein alles zu widerlegen.
 
Dann hatte die Gegenseite aber einen verdammt schlechten Anwalt :) Weil Screens lassen sich genauso schnell faken wie die Datenbankeinträge aus denen sie resultieren. Daher ist es wenn der Seitenbetreiber es drauf anlegt verdammt schwer sein Recht durchzusetzen.

Sorry, aber wenn man nen Webbi verklagt und zum Beweis nen Screen vorlegt, reicht es nicht, dass der Webbi behauptet, der Screen sei falsch, schließlich kommt der ja aus seinem "Datenbestand". Da muss so ein Webbi schon mehr zu bieten haben. Einfach zu behaupten, dass der Screen nicht stimmt, reicht sicher nicht. ;)

Also kann so ein Screenshot durchaus ein guter Beweis sein. 8)

Noch besser ist aber immer, wenn man jemanden beim Erstellten eines Screenshots dabei hat. ;)