Habe am Dienstag folgende Email bekommen von einer REchtsanwalt bekommen:
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Sehr geehrter Herr YYYYYY,
wir zeigen an, dass uns Herr XXXXXXX, Augustastraße , 58452 Witten, mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt hat.
Unser Mandant ist Betreiber der im Internet unter www.xxxxxxxx.de abrufbaren Website.
Sie sind Inhaber der Domain "pr24.be".
Unser Mandant erhielt an seiner E-Mail-Adresse: "info@xxxxxxx.de" von Ihnen am 22. Juli 2006 und am 24. Juli 2006 sowie am 11. August 2006 und am 19. August 2006 E-Mails mit werbendem Inhalt, die von Ihrer E-Mail-Adresse "info@pr24.be" versandt wurden. Unser Mandant hat sich mit der Werbung per E-Mail an seine E-Mail-Adresse nicht einverstanden erklärt.
Die unaufgeforderte Zusendung von Werbung per E-Mail verstößt gegen § 823 Abs. 1 BGB. Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die unerbetene Zusendung von Werbung, auch per E-Mail, als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu werten ist, sofern der Empfänger nicht mit einer solchen Werbung einverstanden ist oder sein Einverständnis im Rahmen einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung vermutet werden kann (vgl. LG Berlin vom 16.5.2002, 428 ff.; LG Berlin vom 14.11.2000, MDR 2001, 391 f.; LG Berlin vom 23.6.2000, MMR 2001, 60; LG Berlin vom 16.12.1999, Az. 16 O 510/99; LG Berlin vom 13.10.1998, MMR 1999, 43 f.; LG Berlin vom 14.5.1998, CR 1998, 499 f.).
Unser Mandant hat nicht in die Zusendung von Werbe-E-Mails eingewilligt. Der Beweis des Gegenteils liegt gegebenenfalls bei Ihnen.
Daher ist der Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB erfüllt. Somit kann unser Mandant von Ihnen gemäß § 1004 BGB i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB die zukünftige Unterlassung der Übersendung derartiger E-Mail-Werbung verlangen.
Folglich fordern wir Sie auf, uns bis spätestens
8. November 2006
durch Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung zu bestätigen, dass Sie in Zukunft von einer Versendung von Werbung per E-Mail an unseren Mandanten absehen werden.
Gleichfalls sind Sie gemäß § 823 Abs. 1 BGB verpflichtet, den unserem Mandanten durch die Versendung der E-Mails entstandenen Schaden zu ersetzen.
Wir haben Sie daher dazu aufzufordern, bis spätestens
15. November 2006
unsere beiliegende Kostennote auszugleichen.
Für den Fall, dass die vorstehend gesetzte Frist fruchtlos verstreichen sollte, werden wir ohne weitere Vorankündigung unverzüglich geeignete gerichtliche Maßnahmen in die Wege leiten.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Martin Schirmbacher
Rechtsanwalt
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HÄRTING Rechtsanwälte
Chausseestraße 13
10115 Berlin
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Als ich diesen Mail las war ich schockiert.Man beschuldigt mich als Spammer.
Was soll ich tun?
Ja ich versende Mails mit meiner Seite, aber keine Spams.Jeder der seine Webseite bei mir anmeldet, hinterlegt somit seine Email-adresse.
https://www.pr24.be/rules.php steht auch das ich mails versende.
Eine manuelle Eintragung in das Newslettersystem geht gar nicht, weil dieser vom Postfach aus bestätigt werden muss damit sie erst in das Newslettersystem eingetragen wird.Jeder Empfänger hat jederzeit die Möglichkeit sich abzumelden.
Der aufgeforderte Betrag ist auch nicht zu wenig in meinem Augen.930 Euro.
Was soll ich jetzt machen.Hat irgendjemand Erfahrungen damit?Soll ich auch zum Rechtsanwalt gehen?Soll ich Beweiße verlangen?
konseyko
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Sehr geehrter Herr YYYYYY,
wir zeigen an, dass uns Herr XXXXXXX, Augustastraße , 58452 Witten, mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt hat.
Unser Mandant ist Betreiber der im Internet unter www.xxxxxxxx.de abrufbaren Website.
Sie sind Inhaber der Domain "pr24.be".
Unser Mandant erhielt an seiner E-Mail-Adresse: "info@xxxxxxx.de" von Ihnen am 22. Juli 2006 und am 24. Juli 2006 sowie am 11. August 2006 und am 19. August 2006 E-Mails mit werbendem Inhalt, die von Ihrer E-Mail-Adresse "info@pr24.be" versandt wurden. Unser Mandant hat sich mit der Werbung per E-Mail an seine E-Mail-Adresse nicht einverstanden erklärt.
Die unaufgeforderte Zusendung von Werbung per E-Mail verstößt gegen § 823 Abs. 1 BGB. Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die unerbetene Zusendung von Werbung, auch per E-Mail, als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu werten ist, sofern der Empfänger nicht mit einer solchen Werbung einverstanden ist oder sein Einverständnis im Rahmen einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung vermutet werden kann (vgl. LG Berlin vom 16.5.2002, 428 ff.; LG Berlin vom 14.11.2000, MDR 2001, 391 f.; LG Berlin vom 23.6.2000, MMR 2001, 60; LG Berlin vom 16.12.1999, Az. 16 O 510/99; LG Berlin vom 13.10.1998, MMR 1999, 43 f.; LG Berlin vom 14.5.1998, CR 1998, 499 f.).
Unser Mandant hat nicht in die Zusendung von Werbe-E-Mails eingewilligt. Der Beweis des Gegenteils liegt gegebenenfalls bei Ihnen.
Daher ist der Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB erfüllt. Somit kann unser Mandant von Ihnen gemäß § 1004 BGB i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB die zukünftige Unterlassung der Übersendung derartiger E-Mail-Werbung verlangen.
Folglich fordern wir Sie auf, uns bis spätestens
8. November 2006
durch Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung zu bestätigen, dass Sie in Zukunft von einer Versendung von Werbung per E-Mail an unseren Mandanten absehen werden.
Gleichfalls sind Sie gemäß § 823 Abs. 1 BGB verpflichtet, den unserem Mandanten durch die Versendung der E-Mails entstandenen Schaden zu ersetzen.
Wir haben Sie daher dazu aufzufordern, bis spätestens
15. November 2006
unsere beiliegende Kostennote auszugleichen.
Für den Fall, dass die vorstehend gesetzte Frist fruchtlos verstreichen sollte, werden wir ohne weitere Vorankündigung unverzüglich geeignete gerichtliche Maßnahmen in die Wege leiten.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Martin Schirmbacher
Rechtsanwalt
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HÄRTING Rechtsanwälte
Chausseestraße 13
10115 Berlin
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Als ich diesen Mail las war ich schockiert.Man beschuldigt mich als Spammer.
Was soll ich tun?
Ja ich versende Mails mit meiner Seite, aber keine Spams.Jeder der seine Webseite bei mir anmeldet, hinterlegt somit seine Email-adresse.
https://www.pr24.be/rules.php steht auch das ich mails versende.
Eine manuelle Eintragung in das Newslettersystem geht gar nicht, weil dieser vom Postfach aus bestätigt werden muss damit sie erst in das Newslettersystem eingetragen wird.Jeder Empfänger hat jederzeit die Möglichkeit sich abzumelden.
Der aufgeforderte Betrag ist auch nicht zu wenig in meinem Augen.930 Euro.
Was soll ich jetzt machen.Hat irgendjemand Erfahrungen damit?Soll ich auch zum Rechtsanwalt gehen?Soll ich Beweiße verlangen?
konseyko