Versteuerung von Paid4-Einnahmen

niklaswesseln

ist gar nicht da!
ID: 53306
L
20 April 2006
4.074
206
Hallo Klamm-User 8)

Ich habe mal nach einem entsprechenden Thread gesucht, aber leider nichts passendes gefunden. Falls es doch einen gibt, würde ich mich über den Link freuen. ;)

Meine Frage ist: Wie sieht es mit der Versteuerung von Paid4-Einnahmen aus?

Ich bin Schüler und meine Paid4-Einnahmen halten sich auch stark in Grenzen, daher habe ich mich bisher nicht mit diesem Thema beschäftigt und denke auch nicht, dass ich irgendwas versteuern müsste.
Ich wüsste allerdings gerne, wie es offiziell aussieht. Nächstes Jahr bin ich Auszubildener und habe dann natürlich ein Einkommen. Dann sieht es rechtlich wahrscheinlich schon ganz anders aus, vor allem weil die Ausbildungsentschädigung (das Gehalt) gerade an der Kindergeldgrenze liegt.

Bitte klärt mich auf. Ich danke schon einmal...:)

Liebe Grüße
niklaswesseln
 
Hierbei geht es lediglich um die Einkommenssteuer, für die man, in der Regel jedes Jahr eine Erklärung beim Finanzamt abgeben muss. Allerdings liegt die Freigrenze bis zur fälligen Besteuerung bei, ich glaube, 5600,- € Gesamteinkommen / Jahr. Nur mit Paid4 wirst du da wohl nicht hinkommen ;-)

Wenn du denn dann dein eigenes Einkommen hast, wirst du sowieso eine Einkommenssteuererklärung (früher mal Lohnsteuer-Jahresausgleich) abgeben müssen und ja, dort musst du alle Einnahmen angeben, die du mit nicht selbstständiger und selbstständiger Arbeit erzielst, sowie auch diverse andere Einnahmen. Also dein Einkommen aus der Ausbildung und, korrekterweise, auch jeden Cent, den du dir hart erklickt hast. Aber es gibt natürlich auch die andere Seite, Ausgaben, die berücksichtigt werden können.

Näheres dazu erfährst du bei deinem Finanzamt, beim Steuerberater oder auch bei Steuerhilfe-Büros.
 
Näheres dazu erfährst du bei deinem Finanzamt, beim Steuerberater oder auch bei Steuerhilfe-Büros.

Steuerhilfevereine dürfen (soweit ich weiß) keine Auskunft erteilen, wenn es um Einnahmen aus selbstständigen Tätigkeiten geht.

@niklaswesseln Da du eine Webseite besitzt und dadurch Einnahmen hast (siehe Zanox), müsstest du dich auch mal beim Gewerbeamt erkundigen, ob du nich sogar nen Gewerbeschein benötigst. Wenn ja, brauchst du von deinem Betrieb wahrscheinlich auch noch die Erlaubnis, eine Nebentätigkeit ausüben zu dürfen.

Kleine Hinweis noch:
ab 7.500 € / Jahr(oder so in etwa) gibts kein Kindergeld mehr!;)
 
@niklaswesseln Da du eine Webseite besitzt und dadurch Einnahmen hast (siehe Zanox), müsstest du dich auch mal beim Gewerbeamt erkundigen, ob du nich sogar nen Gewerbeschein benötigst. Wenn ja, brauchst du von deinem Betrieb wahrscheinlich auch noch die Erlaubnis, eine Nebentätigkeit ausüben zu dürfen.

Kleine Hinweis noch:
ab 7.500 € / Jahr(oder so in etwa) gibts kein Kindergeld mehr!;)

Jap, über die 7500€ haben wir uns auch schon informiert. Soweit ich weiß, sollte das gerade so passen (gehe zur Bank, die sollten das wissen). ;)

Ich denke, in diesem Fall würde ich den ganzen Kram aufgeben, wenn ich die Ausbildung beginne. Soviel wirft es dann doch nicht ab... 2 Jahre später kann ich es dann wieder aufnehmen, da bin ich dann wieder Student.

Gewerbeschein? Uff, wie anstregend. Das steht in keinem Verhältnis zum Verdienst. Die Webseite wirft nicht wirklich was ab. Immer auf die armen Schüler :mrgreen:

*edit* Also mal angenommen, ich verabschiedene mich von meiner Homepage und nutze z.B. nur noch Questler.de und Zanox.de
Müsste ich denn als Schüler (!) trotzdem irgendwas angeben etc.?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo wir doch grad beim Thema Steuern sind....wir haben doch alle diese neue "lebenslange" Steuernummer bekommen, vereinfacht das nicht vieles für Steuerzahler bzw auch der anderen Seite (Finanzamt etc.) ?

was mir grad noch einfällt, dann entfällt doch dieses Zitat in den Impressen einiger Paidmailer ala Steuernummer wird beantragt?
 
Wo wir doch grad beim Thema Steuern sind....wir haben doch alle diese neue "lebenslange" Steuernummer bekommen, vereinfacht das nicht vieles für Steuerzahler bzw auch der anderen Seite (Finanzamt etc.) ?

was mir grad noch einfällt, dann entfällt doch dieses Zitat in den Impressen einiger Paidmailer ala Steuernummer wird beantragt?

Im Impressum muss die Steuernummer nicht hinterlegt sein. Die Umsatzsteuer ID schon falls eine vorhanden.

Schüler haben keine Steuernummer.

Solltest du eigentlich wissen.
 
niklas, lies dir mal das interview mit dem regierungsdirektor der oberfinanzdirektion münchen durch, das stammt zwar noch aus dm zeiten, aber ich denke, dass es immer noch gültigkeit hat. vielleicht findest du ja auf affiliate.de auch noch aktuellere infos (früher hiess die seite mal geldverdienst.de)


https://www.affiliate.de/finanzamt.htm
 
das neue "personenkennzeichen" (steuernummer) erhalten alle, vom baby bis 20 jahre über den tod hinaus.
 
Hat noch jemand Antworten?

Wenn du als Privatperson handelst und deine Einnahmen einen gewissen Satz nicht überschreiten brauchst du auch kein Gewerbe.

Ich würde dir aber empfehlen ein Gewerbe an zu melden und als Kleinunternehmer zu handeln. Du musst das zwar alles dem FA angeben aber ziehst daraus auch Vorteile.

Als Minderjähriger musst du natürlich das Einverständnis deiner eltern haben bzw die müssen das Gewerbe für dich betreiben.

Mein Tip geh zum FA hol dir dort Informationen. Steuerberater kosten Geld und was ich bei mir festgestellt habe nicht alle Infos von einem Steuerberater gehen konform mit dem zuständigen FA.

Das soll nicht heissen die Steuerberater haben keine Ahnung im Gegenteil so manches Finanzamt kocht da was die Auflagen betrifft so sein eigenes Süppchen so habe ich als Paidmailerbetreiber Auflagen bekommen die sonst kaum ein andere Betreiber hat.

Frei nach dem Motto alles kann nichts muss arbeiten die manchmal und weil meine Sachbearbeiterin der Meinung ist so muss das sein dann kann ich dagegen nichts tun weil es Gesetz ist. Wie streng dieses Gesetz nun ausgelegt wird ist wohl Sache eines jeden Finanzamtes. Vielleicht hat meine Sachbearbeiterin auch nur PMS wer weiss das schon.

Gruss
 
Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe: Industrie und Handwerk. Ein Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb ausgeführt.
In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

Wobei die Gewinnabsicht nicht einmal mehr wirklich entscheidend ist! Da führst regelmäßig die gleichen Tätigkeiten aus und erzielst damit Einnahmen.
 
Als Minderjähriger musst du natürlich das Einverständnis deiner eltern haben bzw die müssen das Gewerbe für dich betreiben.

Minderjährig bin ich nicht mehr. ;)

Der Vater eines Kumpels ist Steuerberater. Ich denke nicht, dass er sich mit der Materie "Paid4" auskennt, aber vielleicht kann er mir trotzdem helfen.

Wegen der 20-30€, die ich im Monat verdiene, werde ich bestimmt kein Gewerbe anmelden. Sollte dies nötig sein, würde ich wohl eher mit Paid4 aufhören. Ein erster Schritt wird vielleicht sein, dass ich die Homepage nicht mehr betreibe, da damit sowieso kaum Refs gewonnen werden...

*edit* Der Bericht von affiliate.de war sehr hilfreich, danke.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke nicht das man Paidmails klicken als "wirtschaftliche Tätigkeit" bezeichnen kann. Ich denke das ist Auslegungssache. Der Zeitungsjunge hat mit Sicherheit auch kein Gewerbe oder gibt die Einnahmen beim FA an.

Früher nannte man es "Einnahmen im Taschengeldbereich" heute schimpft sich das anders.

Egal wegen 30-40 Euro musst du wirklich kein Fass auf machen.

Aber dies ist wieder nur meine Meinung, muss man ja hier immer dazu schrieben.

Gruss
 
Er bestätigt ja nicht nur PaidMails. Auf meinem Gewerbeschein stand zum Anfang nur "Bereitstellung einer Internetseite für Werbezwecke Dritter". Das trifft bei Ihm auch zu. Nunja, FA, GA oder SB helfen da sicher weiter ...
 
Er bestätigt ja nicht nur PaidMails. Auf meinem Gewerbeschein stand zum Anfang nur "Bereitstellung einer Internetseite für Werbezwecke Dritter". Das trifft bei Ihm auch zu. Nunja, FA, GA oder SB helfen da sicher weiter ...

Hmm...dann werde ich die Homepage wohl mal schließen. Bringt sowieso kaum was!
Ich denke, die meisten aller Paidmail-User geben dies nicht weiter an. Und da ich Schüler bin und meine Verdienste wirklich gering sind, sollte das wohl so passen.
Den befreundeten Steuerberater sollte ich vielleicht trotzdem mal anhauen. Auch, weil ich gerne weiter mit Zanox.de arbeiten würde. :-?
Gute Güte, es gibt schon leichtere Sachen! ;)
Aber DANKE schon mal an alle Beteiligten für die Hilfe!