Mailer von "Minderjährigen"

Gamma

Well-known member
14 Oktober 2008
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Hallo!
Mich würde mal interessieren, wie die rechtliche Lage im Bezug auf Paidmailer von < 18-Jährigen ist.
Nicht wenige Jugendliche (wenn man die Admins betrachtet) haben einen (mehr schlecht als recht) laufenden Mailer..
Ich möchte das jetzt nicht kritisieren oder loben, sondern würde gerne mal die rechtliche Grundlage sehen..

Ich sorge mich durchaus etwas über ebendiese Mailer..
Dabei muss es garnicht um Zahlungsschwierigkeiten etc. kommen, es reicht schon wenn ein Vorfall geschieht, bei dem Bugs im großen Stil ausgenutzt werden..

Beispiele für "Jungadmins" gibt es ja genug..

lG
Jan
 
Grundsätzlich muss für einen Paidmailer mit Gewinnabsicht, bzw. überhaupt mit Fluss von Geldern (vorhandene Werbeeinnahmen), ein Gewerbe angemeldet werden. Ein solches kann man eben nur anmelden, wenn man volljährig ist. Es geht auch unter 18, dann jedoch mit Einverständnis der Eltern, bzw. muss dann eine erziehungsberechtigte Person das Gewerbe anmelden. Diese Lösung ist sicher nicht optimal und die Eltern haften in diesem Fall in vollem Umfang.

Ich bin mir noch nichtmal sicher, ob der Gesetzgeber das so überhaupt erlaubt, denn in der Regel hat ein Gewerbetreibender sein, in dem Moment, "Kleingewerbe" auch selbst zu führen, da es bei einem einfachen Gewerbe keinen "Geschäftsführer" (ausser dem Inhaber selbst) gibt.

Wenn bei sowas mehr als eine Person mitfummelt, ist das dann schon mehr eine Personengesellschaft, die jedoch als richtige Firma angemeldet und im Handelsregister eingetragen werden muss.

Unter Berücksichtigung dieser Punkte, denke ich mal, dass solche Mailer irgendwo schwarz handeln, da Minderjährige eben nur eingeschränkt geschäftsfähig (ab 7 Jahre) sind und eigentlich keinerlei Verträge dieser Art abschliessen dürfen.

Sollte es also dort zu Zahlungsschwierigkeiten kommen oder zu anderen Rechtsstreitfällen, stehen die Chancen sehr gut, dass die Betroffenen kräftig in die Röhre gucken.
 
Zuletzt bearbeitet:
@morpheus

So ganz stimmt das was du schreibst nun aber nicht. Aber zum Thema Gewerbe und minderjährig gibt es hier ja schon genug Themen.

Fakt ist aber aufjedenfall, das ein Gewerbe eines Minderjährigen nicht auf die Eltern läuft und diese auch nicht für das Gewerbe haften. Aber das wurde an anderer Stelle schon ausführlich genug behandelt.

^^aber dieses ist denke ich auch nicht Thema der Frage gewesen, denn wenn ein Minderjährigen einen Mailer mit Gewinnabsicht betreibt, dann wird er das Gewerbe bereits angemeldet haben.
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Die Rechtslage dürfte normal nicht anders sein, als bei "normalen" Mailern auch. Es wird auch hier schwarze Schafe geben und weiße Schafe.
 
@morpheus

So ganz stimmt das was du schreibst nun aber nicht.

§112 BGB:
(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf.

(2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden.

Es soll auch schon Fälle gegeben haben, in denen Minderjährigen die Führung eines Gewerbes untersagt wurde. Aber das ist ein anderes Thema. Es mag sein, dass manche Gemeinden und auch manches Gericht diese Paragraphen etwas lockerer auslegen aber grundsätzlich ist doch wohl so zu verfahren, wie es dort steht oder nicht?

Jedenfalls müssen bei allen, im Rahmen des Gewerbes, abgeschlossenen Verträgen, alle Beteiligten mit dem Abschluss und auch mit der Minderjährigkeit des Vertragspartners einverstanden sein, bzw. andersrum, wenn niemand etwas dagegen einzuwenden hat, geht das in Ordnung. So interpretiere und verstehe ich jedenfalls die Rechtslage, wobei ich mitnichten Jura studiert habe...
 
Wenn solltest du es mal richtig lesen, dort steht ganz klar:

(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt.

^^ das meinte ich, also nix mit Haftung durch Eltern oder auf den Namen der Eltern laufen lassen.

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Die Hürden für Minderjährige ein Gewerbe anzumelden sind natürlich recht hoch gesteckt und das ist auch gut so.
 
... da Minderjährige eben nur eingeschränkt geschäftsfähig (ab 14 Jahre) sind und eigentlich keinerlei Verträge dieser Art abschliessen dürfen.


Na, " ab 14 Jahren " passt nicht so ganz:

§ 106 BGB
Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger

Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.
 
also nix mit Haftung durch Eltern oder auf den Namen der Eltern laufen lassen.

Was aber nicht heisst, dass dieser Fall nicht gängige Praxis ist... Viele hier kennen doch da ein Paradebeispiel (nein, ich nenne keine Namen).

Woher soll ich als Aussenstehender nun wissen, ob derjenige die gesetzlichen Hürden auf sich genommen hat und damit sein eigenes Gewerbe korrekt betreibt oder ob der kleine Umweg über die Eltern gegangen wurde, die oftmals noch nichtmal genau Bescheid wissen über das Treiben ihres Sprösslings?

Ich persönlich würde jedenfalls von so einem Betreiber eher die Finger lassen.
 
Hast du, 14 ist die Grenze zur Strafmündigkeit.

Wenn es über die Eltern läuft, hat man wenigstens jemanden, den man greifen kann.

Wenn jedoch ein 15jähriger einfach mal einen Dienst macht, ohne Gewerbeanmeldung, ist das nicht so ganz einfach, aber nicht unmöglich.

Auf jeden Fall begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Wenn man will, kann man ihm
den Laden recht schnell zumachen.

Aber es gibt ja welche, der Webbi von ************ ist da ein gutes Beispiel, die das jahrelang mehr oder weniger erfolgreich machen. Inzwischen ist er wohl
volljährig, aber genauso ein schwarzes Schaf wie er es mit 16 war.

Ich frage mich, warum einige keine Namen nennen, nach dem Motto, schön, dass wir mal darüber geredet haben, aber wir wollen ja niemanden warnen...

Ich persönlich würde jedenfalls von so einem Betreiber eher die Finger lassen.

Ich auch, aber woher will man es denn wissen? Zumindest, wenn man werben möchte, sollte man mal eine Suchmaschine bemühen, beim Webbi
von ************ hat das vor 3/4 Jahren schön funktioniert, macht nur keiner.

Am Schreibstil kann man es leider auch nicht immer erkennen, es gibt auch 30jährige, die schreiben, als wären sie im Busch und nicht in einem Land mit
allgemeiner Schulpflicht aufgewachsen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für eure Antworten :)
Jetzt bin ich schon deutlich sicherer was dieses Gebiet angeht.. ;)

Und ich denke wir haben hier alle den selben Namen im Hinterkopf.. ;)

lG
Jan
 
@morpheus
^^aber dieses ist denke ich auch nicht Thema der Frage gewesen, denn wenn ein Minderjährigen einen Mailer mit Gewinnabsicht betreibt, dann wird er das Gewerbe bereits angemeldet haben.
.


Also ich weiß ja nicht. gederade in der paid4-szene gibt es glaubig einen haufen semi-professioneller (minderjähriger) webbies, die kein gewerbe haben. ein paar kenne ich mit sicherheit und das ist bestimmt nur die spitze des eisbergs.

und wenn ich mir dann noch angucke, wieviele eine kleine info-seite haben auf dem auch ein layer oder ein banner läuft.....

aber ob es bei denen nun unwissen oder absicht ist, weiß ih auh nicht so genau.
 
Also ich weiß ja nicht. gederade in der paid4-szene gibt es glaubig einen haufen semi-professioneller (minderjähriger) webbies, die kein gewerbe haben. ein paar kenne ich mit sicherheit und das ist bestimmt nur die spitze des eisbergs.

Es gibt auch einen Haufen nicht professioneller volljähriger Webbis. :biggrin:


und wenn ich mir dann noch angucke, wieviele eine kleine info-seite haben auf dem auch ein layer oder ein banner läuft.....

aber ob es bei denen nun unwissen oder absicht ist, weiß ih auh nicht so genau.

Die Jungs und Mädels schädigen aber niemanden wirklich, noch nicht einmal das Finanzamt.

Auch könnte man hier bei dem Begriff Gewerbe durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Sie müssen zwar die Erträge so oder so versteuern, aber versteuern heißt ja noch lange nicht, auch Steuern zu zahlen.

Bei einem Paid4 Dienst sieht es halt anders aus, der ist auf jedem Fall ein Gewerbe und schlimmer noch, hier können durchaus User geschädigt werden.

Die Jungs sollten sich aber immer bewusst sein, dass man die Kohle durchaus von ihnen holen kann, auch wenn sie nicht volljährig sind.

Es besteht auch immer die Möglichkeit, einen Strafantrag zu stellen, ein paar Arbeitsstunden können ganz einprägsam sein.

Aber dazu müssen Betroffene auch etwas machen, in Foren schreiben reicht da nicht aus.
 
aber ob es bei denen nun unwissen oder absicht ist, weiß ih auh nicht so genau.

teilweise auch eher eine gehörige Portion Ignoranz. So oft wie das Thema bereits durchgekaut wurde, kann mir keiner erzählen, er/sie hätte das nicht mitbekommen.

Aber wie so oft.. einer Krähe hackt der anderen kein Auge aus ;)