Gericht verbietet Mitschneiden

mydoys.de

Well-known member
ID: 84968
L
20 April 2006
2.743
123
Das Mitschneiden von Fernsehsendungen über Internet-Anbieter verstößt nach einer Entscheidung des Braunschweiger Landgerichts gegen das Urheberrecht. Das Gericht erließ am Mittwoch gegen eine Hamburger Firma eine Einstweilige Verfügung. Danach dürfen die Dokumentarfilme einer Berliner Filmproduzentin nicht durch einen "Virtuellen Online Video Recorder" aufgenommen werden.


Quelle
 
Das ist meiner Meinung nach aber eine seltsame Verfügung, denn wo ist denn der Unterschied, wenn ich mir etwas übers Internet aufzeichne, oder ich mir etwas von einem Nachbarn, welcher 2 Häuser weiter wohnt und eine andere Sat Einstellung hat als ich und damit in der Lage ist, Sender, welche ich nicht empfangen kann auf dem häuslichen Videorecorder aufzeichnen lasse.
 
Na wenn nur ich selbst meine aufgenommen sendungen sehen kann isses doch in ordnung. Wahrscheinlich haben die nur angst, weils dann schon digital ist und gleich verbreitet wird :roll:
 
Ist auch Unsinn, ich kann auch die ganze Straße zu einem Film zu mir nach hause einladen, dann sehe ich es auch nicht alleine, sondern noch 20 Leute, die diesen Sender nicht empfangen können, außerdem, verbreiten kann ich das auch per Videocasette. Wer will also kontrollieren, wie ich das handhabe, ob ich eventuell Eintritt kassiere, oder Kasetten verkaufe.
 
maudie schrieb:
Ist auch Unsinn, ich kann auch die ganze Straße zu einem Film zu mir nach hause einladen, dann sehe ich es auch nicht alleine, sondern noch 20 Leute, die diesen Sender nicht empfangen können
Das wäre eine öffentliche Vorführung und damit auch nicht erlaubt durch das Urheberrecht.

außerdem, verbreiten kann ich das auch per Videocasette. Wer will also kontrollieren, wie ich das handhabe, ob ich eventuell Eintritt kassiere, oder Kasetten verkaufe.
Die Verbreitung per Videokassette wäre auch so ohne weiteres nicht erlaubt. Und ob das jemand kontrollieren kann ist ja eine anderes Sache. Bei Onlinediensten ist das ganz simpel möglich und deshalb hat es den Anbieter eben erwischt.

Marty
 
MartyMcFly schrieb:
Das wäre eine öffentliche Vorführung und damit auch nicht erlaubt durch das Urheberrecht. Marty
Meine Wohnung ist niemals öffentlich. Ich kann mir Leute einladen, so viele wie ich will. Wenn dabei ein Film im Hintergrund läuft, geht dies keine Behörde der Welt etwas an. Anders wäre es, wenn ich an meine Besucher Getränke ect. "verkaufen" würde. Dann hätte ich die Staatsanwaltschaft wegen illegaler Geschäfte und das Finanzamt wegen Steuerhinterziehung am Hals. Mehr wäre aber nicht drin.
 
maudie schrieb:
Meine Wohnung ist niemals öffentlich. Ich kann mir Leute einladen, so viele wie ich will.
Sicher kannst Du das. Aber Deine Wohnung wird dann "öffentlich", wenn Du wahllos Leute zum Filme schauen einlädst, dann kann das trotzdem ganz schnell "öffentlich" werden. Dann nämlich, wenn es keine persönliche Beziehung zwischen den Eingeladenen und Dir gibt. Und wenn Du schreibst "die ganze Strasse einladen", dann kann das bei grösseren Strassen durchaus schon "öffentlich" sein.

Marty