Das Mitschneiden von Fernsehsendungen über Internet-Anbieter verstößt nach einer Entscheidung des Braunschweiger Landgerichts gegen das Urheberrecht. Das Gericht erließ am Mittwoch gegen eine Hamburger Firma eine Einstweilige Verfügung. Danach dürfen die Dokumentarfilme einer Berliner Filmproduzentin nicht durch einen "Virtuellen Online Video Recorder" aufgenommen werden.
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