1sms.de will mir an die wäsche *lol* was kann ich da jetzt machen

Ubacher

Well-known member
25 April 2006
339
11
moin moin,

folgendes prob die seite 1sms.de will das ich 100€ an die Zahl :mrgreen:
folgendes ich soll mich angemeldet haben und das via email bestätigt haben.
jetzt kam ne mahnung bei mir rein, straße stimmte nich plz auch net und die handynummer die das aktiviert hat auch nicht.

auf anfrage meinten die ich soll zahlen oder anzeige gegen unbekannt machen,mach ich das net soll ich zahlen:ugly:

per email wurde mir von denen noch gesagt, ich hätte die bestätigungsmail geklickt, agb waren mir bekannt un blablabla...

was kann ich da jetzt machen misachten? dann bekomm ich wieder ne mahnung :ugly:

aber ich will auch niemanden anzeigen

wer hat eine idee?

mfg ubacher
 
wenn Du beweisen kannst, dass Du nix damit zu tun hast würde ich mich zurücklehnen und abwarten.

Du kannst denen ja noch einmal eine Mail schicken, wo alles dargelegt ist udn mit der Zurückweisung der Ansprüche. Dann gleichzeitig der Hinweis, dass bei weiteren Belästigungen Du in den entsprechenden Foren des Net diese Vorgehenseise publik machst und ggf. einen Rechtsbeistand einschalten wirst (diesen natürlich zu Lasten der Firma).

Selbst wenn ein Mahnbescheid kommen sollte kannst Du ruhig bleiben: einfach Einspruch einlegen, die Beweislast trägt der Antragsteller. Er muss dann auch erstmal die Kosten für ein Gerichtsverfahren vorschiessen.
 
fossiebaer schrieb:
wenn Du beweisen kannst, dass Du nix damit zu tun hast würde ich mich zurücklehnen und abwarten.

Du kannst denen ja noch einmal eine Mail schicken, wo alles dargelegt ist udn mit der Zurückweisung der Ansprüche. Dann gleichzeitig der Hinweis, dass bei weiteren Belästigungen Du in den entsprechenden Foren des Net diese Vorgehenseise publik machst und ggf. einen Rechtsbeistand einschalten wirst (diesen natürlich zu Lasten der Firma).

Selbst wenn ein Mahnbescheid kommen sollte kannst Du ruhig bleiben: einfach Einspruch einlegen, die Beweislast trägt der Antragsteller. Er muss dann auch erstmal die Kosten für ein Gerichtsverfahren vorschiessen.
das raft der support net, der schreibt mir immer die gleiche antwort:mrgreen:
so dann werd ich mich ma zurück lehnen,

aber was kann ich jetzt machen das die meine daten verwenden:?: das will ich nicht und find ich auch nicht lustig
 
wie jetzt verwenden ? Du meinst für die Mahnungen etc. ? Untersage ihnen doch die Verwendung in der von mir vorgeschlagenen Zurückweisung des Anspruches. Aber wenn sie die Daten nihct veröffentlichen, kann es Dir doch eigentlich egal sein ...


Diese würde ich auf jedne Fall nochmals rausschicken .. per MAil oder FAx. Macht sich später immer gut, der anderen Seite nochmals alles dargelegt zu haben.
 
fossiebaer schrieb:
wie jetzt verwenden ? Du meinst für die Mahnungen etc. ? Untersage ihnen doch die Verwendung in der von mir vorgeschlagenen Zurückweisung des Anspruches. Aber wenn sie die Daten nihct veröffentlichen, kann es Dir doch eigentlich egal sein ...


Diese würde ich auf jedne Fall nochmals rausschicken .. per MAil oder FAx. Macht sich später immer gut, der anderen Seite nochmals alles dargelegt zu haben.
jo die haben meine daten ohne einwilligung, gut dann mach ich das mal so,ma gucken ob die das verstehen :ugly:
 
Lass sie einfach rumzappeln. Die sind in der Beweispflicht und wenn du weißt das du damit nichts zu tun hast werden die auch nichts machen können.
 
Ich hatte mal was ähnliches. Wenn du dich da nicht angemeldet hast musst du auch keine Angst haben. Die müssen dir nachweisen das du dich dort Registriert hast. Ich würde mich zurücklehnen. Im schlimmsten Fall kommt ein Mahnbescheid. Gegen den legst du dann Einspruch ein und dann müssen sich die Gerichte damit beschäftigen.
 
@Ubacher:
Erst einmal locker bleiben.

Die AGB hast du nicht gesehen? Prima! Dann hast Du auch vom Widerrufsrecht keine Kenntnis erhalten - die stehen nämlich in den AGB. Die Widerrufsfrist beginnt lt. BGB erst dann, wenn Du davon Kenntnis erlangt hast.
Schreib denen einfach, daß Du keine Kenntnis vom Widerrufsrecht erlangt hast und widerrufst den Vertrag nach §355 BGB. Aber: Schick den Widerruf per Einschreiben mit Rückschein. Sonst behaupten die nachher, die hätten ihn nie bekommen.

Um einen Mahnbescheid erlassen zu müssen, muß die Firma - sie sitzt in der Schweiz, einen Anwalt in Deutschland beauftragen. Das dürfte denen zu teuer werden.
Und wenn doch ein Mahnbescheid kommt - widerspruch einlegen - die werden den dann sicherlich mit den Daten beantragen, die die von Dir haben.

Wann sollst Du dich da angemeldet haben?
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Ein Hinweis für unsere Abmahn-Anwälte: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Have a nice day, Jungs:)
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Zuletzt bearbeitet:
Ähm,

geht es wieder los.... das Simsen-Syndrom. ;)

Die verschicken übrigens gar keine Bestätigungsmail nach Double-Opt-In Verfahren. Da kann jeder jeden anmelden. Man könnte mal ein paar Anwälte
anmelden. ;) Ne, war ein Scherz.

Der "Laden" sitzt übrigens in der Schweiz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kommt mir bekannt vor, allerdings war es bei mir Profiwin, wo mich ein Spassvogel angemeldet hatte. Seit dem gibt es von mir auch kein Geburtsdatum mehr auf der Nickpage ;) Anhand dessen konnte ich nachweisen, das es eine Fakeanmeldung war.

Ich würde nochmals eine Email senden und meine Daten verlangen, mit denen die anmeldung stattgefunden hat, sowie dort gleich einen Wiederspruch gegen die Rechnung einlegen.

Gruß Pim4U
 
Pompei.Pit schrieb:
@Ubacher:
Die AGB hast du nicht gesehen? Prima! Dann hast Du auch vom Widerrufsrecht keine Kenntnis erhalten - die stehen nämlich in den AGB. Die Widerrufsfrist beginnt lt. BGB erst dann, wenn Du davon Kenntnis erlangt hast.
Warum soll er etwas widerrufen, was er nicht abgeschlossen hat. Ein Widerrug könnte von einem Richter so gedeutet werden, dass er den Vertrag vorher geschlossen hat.

Um einen Mahnbescheid erlassen zu müssen, muß die Firma - sie sitzt in der Schweiz, einen Anwalt in Deutschland beauftragen. Das dürfte denen zu teuer werden.
Und wenn doch ein Mahnbescheid kommt - widerspruch einlegen - die werden den dann sicherlich mit den Daten beantragen, die die von Dir haben.
Nur das würde ich machen. Vorher jegliche Post einfach ignorieren.

Diskutieren lohnt sich mit denen auch nicht. Lasst es einfach. Alles ignorieren was kommt. Erst wenn ein Mahnbescheid kommt, diesem widersprechen.

Gruss
Marty
 
MartyMcFly schrieb:
Warum soll er etwas widerrufen, was er nicht abgeschlossen hat. Ein Widerrug könnte von einem Richter so gedeutet werden, dass er den Vertrag vorher geschlossen hat.

Eigentlich hast du Recht. Aber der "Form halber" sollte (und muss?) man das machen. Und den Widerruf auch so formulieren.

Nur das würde ich machen. Vorher jegliche Post einfach ignorieren.

Diskutieren lohnt sich mit denen auch nicht. Lasst es einfach. Alles ignorieren was kommt. Erst wenn ein Mahnbescheid kommt, diesem widersprechen.

Gruss
Marty

Wenn man rechtzeitig den Verhandlungtermin und den zuständigen Richter kennt, kann man diesen ja auch noch anmelden. :ugly:

Ne, im Ernst: Mit diesen Billigscripts, die keinerlei Rückbestätigung verlangen, kann ich per Script X tausend Emailadressen & Adressen anmelden, vorzugsweise von Anwälten, Auskunfteien, Banken etc.

Einige Schweizer sollten sich dann doch auf Bonbons oder Käse beschränken, das können sie. Und laaaangsam reden. ;)
 
Zitat von MartyMcFly
Warum soll er etwas widerrufen, was er nicht abgeschlossen hat. Ein Widerrug könnte von einem Richter so gedeutet werden, dass er den Vertrag vorher geschlossen hat.
um evtl. dem Gericht beweisen zu können das du die Sache Ernst genommen hast und den Anbieter darauf hingewiesen hast, das die Forderung zu Unrecht besteht. Wenn dieser dann nicht drauf reagiert und die Sache prüft, sieht es für den User doch nur besser aus.

Gruß Pim4U
 
jab. Man muss reagieren. Aber nur einmal. Und die Antwort aufheben. Danach kann man sich zurücklehnen. Auf keinen Fall vorher.
 
Bad_Boy schrieb:
Eigentlich hast du Recht. Aber der "Form halber" sollte (und muss?) man das machen. Und den Widerruf auch so formulieren.
Man muss nur widderufen, wenn man was abgeschlossen hat.

Wenn man rechtzeitig den Verhandlungtermin und den zuständigen Richter kennt, kann man diesen ja auch noch anmelden. :ugly:
Vor dem Mahnbescheid gibt es solch einen Termin nicht. Erst, wenn man dem Mahnbescheid widerspricht und der Gläubiger Klage erhebt.

Pim4U schrieb:
um evtl. dem Gericht beweisen zu können das du die Sache Ernst genommen hast und den Anbieter darauf hingewiesen hast, das die Forderung zu Unrecht besteht. Wenn dieser dann nicht drauf reagiert und die Sache prüft, sieht es für den User doch nur besser aus.
Bad_Boy schrieb:
jab. Man muss reagieren. Aber nur einmal. Und die Antwort aufheben. Danach kann man sich zurücklehnen. Auf keinen Fall vorher.
Er hat doch reagiert. Er hat es telefonisch und per Mail mitgeteilt. Mehr muss er nicht machen. Und die Antwort des Unternehmens auf seine Mail ist Beweis genug, dass seine Mail auch angekommen ist.

Und jetzt würde ich da nicht mehr reagieren. Das kostet nur Zeit und Nerven und bringt gar nichts. Die ändern ihre Meinung eh nicht.

Gruss
Marty
 
So ne verarsche!

ich habe mich auch bei dieser 1sms.de angemeldet und genau darauf reingefallen! :( die schicken mir schon seit einem jahr e-mails und mahnungen...:roll: ich ignorier sie einfach. aber könnte es noch schlimmer ausgehen als dass sie mir ,nur`e-mails schicken? z. B. mit gericht? :yawn: ich hab echt angst! was kann ich dagegen tun? ich bin seit dem oktober nun 18 und habe mich november 2006 mit einem falschen alter angemeldet. ich habe schon mal darüber nachgedacht ob ich eine e-mail schreibe und beahaupte, dass ich mich nie angemeldet hab... was sollten sie denn auch tun??? oder wäre das nich so gut? bitte helft mir!!!

Liebe grüße Anne