Frage zu 'ner Marke

wwewrestling

Nervensäge
ID: 238422
L
20 Juni 2006
1.480
108
Hallo,

ich habe mir vor kruzen die domain Ring-side.de gesichert, jetzt kommen leute her (im inter natürlich :ugly: ) und sagen dass Ring-Side eine Wortmarke ist und das ich die Domain nicht benutzen darf
Ich halte von diesen behauptungen nichts.
Hätte ich mir eine Wortmarke gesichert, dann würde ich sofort die Domain auch hollen...

Kann mich jemand aufklären ob ich die Domain benutzen darf und ob ich irgentwas zubefürchten habe?
 
hier wäre es nun gut zu wissen, ob Ring-Side eingetragen ist, und als was bzw. unter was

ohne Infos dazu lässt sich schlecht was sagen
 
also

da prangert ein großes R hinter dem Namen

Registered Trademark

nun wäre nur die Frage, ob die Schreibweise mit einem Bindestrich hier als ausreichende Unterscheidung gilt, oder hier der Passus zur Verwechslung greift

schwer zu sagen, diese spezifische Frage könnte nur jemand beantworten, der aus dem Bereich direkt kommt, ein Patentanwalt zB, der sich ja mit Eintragungen von Marken und Co auskennt
 
header-2006_01.jpg
 
Suchbegriff: Ring-side

German Trademarks 0 Doc.
EU Community Trademarks 0 Doc.
WIPO International Trademarks 0 Doc.
U.S.A. Federal Trademarks 0 Doc.
U.S.A. 51 States Trademarks 0 Doc.
U.K. Trademarks 0 Doc.
French Trademarks 0 Doc.
Italian Trademarks 0 Doc.
Spanish Trademarks 3 Doc.
Danish Trademarks 0 Doc.
BeNeLux Trademarks 0 Doc.
Swedish Trademarks 0 Doc.
Norwegian Trademarks 0 Doc.
Finnish Trademarks 0 Doc.
Canadian Trademarks 0 Doc.
Mexican Trademarks 0 Doc.
Swiss Trademarks 0 Doc.
Irish Trademarks 0 Doc

Ich glaub das genügt, so wie es aussieht verletze ich kein Gesetz, oder?
 
Vorsicht

Teste es mal ohne "-" dann siehts schon ganz anders aus.
Wenn die einen Anwalt einschalten, dann kostet dich das schon mal 1.000 Euro, nur für den 1. Brief.

Wenn ich du würde ich umgehend mit der gegenseite Kontakt aufnehmen.
Denn selbst wenn ein "-" dazwischen ist, besteht noch immer Verwechslungsgefahr.

Ich sags mal so, zu 90 % bekommst du mächtig Ärger.
 
Teste es mal ohne "-" dann siehts schon ganz anders aus.
Wenn die einen Anwalt einschalten, dann kostet dich das schon mal 1.000 Euro, nur für den 1. Brief.

Wenn ich du würde ich umgehend mit der gegenseite Kontakt aufnehmen.
Denn selbst wenn ein "-" dazwischen ist, besteht noch immer Verwechslungsgefahr.

der Erstkontakt steht in Deutschland unter strengen Regeln, auch was die Kosten angeht, da gibt es eine entsprechende Kostentabelle, 1000€ sind da garantiert weit mehr als nur zu hoch gegriffen

die Sache ist nun die

ob mit oder ohne Bindestrich, es muss geschaut werden, unter welchen Marken dieser Begriff geschützt ist
welchen Verwendungszweck wwe hier für den Namen ansetzt und ob es dann immer noch zur Verwechslung kommen kann

es ist also nicht ganz so einfach zu sagen, der Name ist geschützt .... denn es ist immer wichtig, in welchen Markenklassen er geschütz tist
 
ich erinnere mich an goyellow, die sich ursprünglich googelb nennen wollten, und dann mächtig Ärger von Google bekommen haben :)

@witti, so wie ich das sehe, bewegt sich das ganze im gleichen Sportbereich: Kampfsport.

Ich erinnere mich an die TAZ, die ihre Tatze nur für Presseartikel verwenden darf, sonst gibts Ärger mit Jack Wolfskin.

https://de.wikipedia.org/wiki/Jack_Wolfskin#Logo
 
Ich erinnere mich an die TAZ, die ihre Tatze nur für Presseartikel verwenden darf, sonst gibts Ärger mit Jack Wolfskin.

https://de.wikipedia.org/wiki/Jack_Wolfskin#Logo


eben, denn genau das ist es ja

nun kann man, wenn man geschickt ist, das Forum anders agumentieren

denn hier wird mit ring-side nicht eine Sportmarke beworben, sondern aus allgemein als Freigut zu bezeichnenden Worten ein Titel für eine Internetcommunity gemacht

aber um eben genau das zu hinterlegen, dazu würde es eines fachkundlichen Anwaltes benötigen

das beste Beispiel hast du ja oben gegeben ... die Tatze, weil Allgemeingut, kann hier für eine anderen Markengruppe genommen werden, ohne das die was dageben machen können

das Beispiel GoYello und Google ist da schon etwas zu alt, um herangezogen zu werden, da es in den vergangenen Jahren reichlich Neuerungen im Markenrecht gegeben hat ... unter anderem, dass man nun einen Namen nur noch in 3 Gruppen markenrechtlich schützen kann, oder man muss es als Geschmacksmuster definieren, was aber nur bei Kunstbegriffen möglich ist

das Gebit vom Markenrecht ist so komplex, dass man da, wenn man sich auf Feinheiten, wie etwa einer anderen Markenklasse, einem eingefügten Bindestrich, etc rausreden will, man wirklich einen guten Anwalt zu Rate ziehen sollte