Klammlose von der Steuer absetzen?

Didi1982

Klammler
ID: 260754
L
22 Dezember 2007
143
25
Ich weiß nicht ob sich mit diesem Thema jemand auseinander gesetzt hat, darum erkundige ich mich hier mal.

Und zwar wie sicher einige wissen kann man Werbekosten von der Steuer absetzen ( Lohnsteuererklärung ). Jetzt wollte ich wissen ob ich mit einer vorhandenen Rechnung einer Losehandelseite ( mit Steuernummer ) die Kosten absetzen kann? Also ich kaufe mit einem Eurogegenwert Lose. Theoretisch müsste das doch möglich sein wenn eine Rechnung aufgesetzt wird, mit dem Nutzungsgrund der Eigenwerbung z.B. für die eigene Homepage? Oder gibt es da eine Klausel für virtuelle Währungen?


Vielleicht hat damit ja schon jemand Erfahrungen oder kann mir erklären das ich hier was von Grundauf falsch verstehe!



gruß Steffen
 
Werbungskosten sind dafür da, sich im Beruf weiter zu entwickeln.
Was hat dann Werbung für die eigene Homepage mit dem Beruf zu tun?
Nix.
 
Wenn Du eine Homepage mit versteuerten Verdienst bewirbst ( Handel, Dienstleistungen etc. ), oder z.B. Deine Firma über das Internet präsentierst wie es fast jede Firma heute macht! Das Internet bietet die größten Werbemöglichkeiten von Privatperson bis Weltunternehmen!



gruß Steffen
 
Kosten, die zur Sicherung und Erhaltung deiner Einnahmen erforderlich sind, können steuerlich berücksichtigt werden.

Wenn du als als Unternehmer deine Firma im Internet bewirbst, dann gehört diese Internetseite zum Betriebsvermögen. Somit sind sowohl die Einnahmen, als auch die Ausgaben in der Gewinnermittlung zu erfassen.

[...] Und zwar wie sicher einige wissen kann man Werbekosten von der Steuer absetzen ( Lohnsteuererklärung ). [...]

Die Frage ist, in wie weit dein Arbeitsverhältnis die Bereitstellung einer eigenen Hompage erforderlich macht. Als Arbeitnehmer ist es meist sehr schwer dem Finanzamt glaubhaft zu machen, warum dein Arbeitgeber dir nur dann deinen Lohn zahlen würde, wenn du eine eigene Homepage bewirbst.
 
Wenn du selbstständig bist, kannst du es auch absetzen bzw. als Kosten geltend machen, hat aber nichts mit "Werbungskosten" in der Einkommenssteuererklärung zu tun.

Ob und wie genau bei einer evtl. Betriebsprüfung nachgefragt wird, ob du die Lose auch für Werbung deiner betrieblichen Homepage verwendet hast, bleibt
dem Ermessen des Prüfers, seiner Genauigkeit, Laune überlassen und ist sicher auch von der Höhe der Rechnung abhängig.
 
Als Dein Finanzbeamter würde ich Dein Gesuch ablehnen, da Du nur schwerlich nachweisen kannst, daß Du mit den Losen wirklich Werbung gebucht hast. Du kannst die Lose ja auch verzocken oder verkaufen (dann natürlich privat und nicht geschäftlich).
 
Daher wäre es ratsam, Einzelnachweise der Werbebuchungen zu haben, Screenshots sollten ausreichen.

Es ist nicht gesagt, dass nachgefragt wird, kann aber durchaus sein.

Wenn man eine Rechnung nicht genau erklären kann, ist es schon mal schlecht, dann schauen die sich die anderen auch genauer an. ;)
 
Ich danke euch allen für eure Antworten ihr habt mir sehr weitergeholfen!

Ich wünsche euch allen frohe Ostern !!!


Danke und gruß Didi1982