Frage bzgl Slotsdesigns

Wetti

Xclusivslots.de
ID: 212016
L
21 April 2006
3.056
218
Hallo, ich bin zwar schon lange dabei aber mich intressiert etwas schon längere zeit.

Es gibt mehrere Slots mit bekannte Sachen darauf. Ich hab mal einen mit Brad Pitt gesehn. Auch Mickey Mouse und so war dabei. Ist das alles Erlaunbt? Die dinger stehen doch alle unter Copyright? Mir kann doch niemand weis machen das er Brad oder Mickey gefragt hat.

Ich möchte einfach und kurz nur wisssen. Ist es Erlaubt wenn ja unter welchen Kriterien?

Danke für die Antworten!
 
Ich möchte einfach und kurz nur wisssen. Ist es Erlaubt wenn ja unter welchen Kriterien?
Wenn du die Bilder selber gemacht hast oder der Urheber der jeweiligen Bilder sein OK gibt, ist es erlaubt. Sonst ist es ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz und kann entsprechend teuer werden.
 
Das heißt also im Klartext. Ich kann die Biene Maya, Asterix oder sonst wem imemr nehmen, ich muss nur die Bilder Selber gezeichnet haben, mit Bleistift oder sonst etwas. Also per Hand oder einen Grafikprogramm?

Versteh ich das richtig?

Photos wären also auch erlaubt wenn ich das Photo selbst gemacht habe?
 
Eine kommerzielle Nutzung der Bilder, auch wenn sie urheberrechtlich unter einer freien Lizenz stehen, ist aus Gründen des Persönlichkeitsrechts in der Regel nicht möglich.

Das heisst, man darf Landschaftsbilder und oder Momentaufnahmen veröffentlichen, bei diesen aber keine vereinzelten Personen hervorheben.

Bilder zu absoluten Personen, also Personen, welche in der Öffentlichkeit stehen (Politiker, Sänger, Fussballspieler, usw.) dürfen dann zwar einzeln hervorgehoben, aber nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet.

Comicfiguren, auch nachgezeichnet, unterliegen ebenfalls dem Urheberschutz.
 
Danke.

Dann versteh ich nicht ganz warum das es hier Slots von einigen "bekannten Comicfiguren" gibt!? ...

mfg
 
Dann versteh ich nicht ganz warum das es hier Slots von einigen "bekannten Comicfiguren" gibt!? ...

Die Slotersteller sind sich der Gefahr einer Abmahnung bestimmt nicht bewusst oder hoffen einfach, dass der/die Urheber die Verletzung des Urheberrechts nicht entdecken.


Selbst Google steht seit Oktober mal wieder vor dem
LG Hamburg (Az. 308 O 42/06) wegen Verletzung des Urheberrechts durch Einstellen von Bildern des Comics „PsykoMan“ in die Google Bilddatenbank.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, da Google eine Berufung zusteht.

Aber es zeigt doch, dass mit dem Thema nicht zu spaßen ist.
 
Eine kommerzielle Nutzung der Bilder, auch wenn sie urheberrechtlich unter einer freien Lizenz stehen, ist aus Gründen des Persönlichkeitsrechts in der Regel nicht möglich.
Lose haben keinen Wert, wenn ich Slots gegen Lose tausche mach ich keinen Gewinn daraus...trotzdem unterliegen die Bilder dem Urheberrecht, es ist verboten diese Bilder ohne Einverständnis zu besitzen, siehe z.b Musik, das Downloaden von Musik ohne Einverständnis des Urhebers ist verboten!