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Die Gewerbepflicht ist nicht an die Währung und auch nicht an die Höhe des Umsatzes gekoppelt.

Eine Gewerbepflicht besteht, wenn eine Tätigkeit mit dem Ziel des Zugewinns und auf Dauer ausgerichtet betrieben wird.

den genauen Gesetzestext müsste ich raussuchen, aber auch da steht nichts von Währung drin ....

im Prinzip und nach Gesetz muss jeder Betreiber einer Homepage ein Gewerbe melden, sofern er damit auf Dauer eine Einnahme erzielt ...
 
im Prinzip und nach Gesetz muss jeder Betreiber einer Homepage ein Gewerbe melden, sofern er damit auf Dauer eine Einnahme erzielt ...

das ist richtig !

erst wenn du die verkaufst muss halt ein gewerbe her. habe aber neulich gesehen, dass du die auch über eBay o.ä. verkaufen kannst ohne gewerbe. allerdings darf das dann natürlich nicht zu oft geschehen. aber wenn du alle paar monate mal ein paar lose verkaufst sollte das kein problem darstellen oder sehe ich das falsch :?:
 
nicht ganz richtig

die Art der Vergütung (hätte es wohl besser so schreiben sollen) ist im Gesetz nicht vorgeschrieben ...

gehen wir von meinem Fall aus

ich veranstalte ab Oktober Videospielbörsen
wenn ich mich nun von den Händlern in Spiele anstatt in Euros bezahlen ließe, was dann? sind ja auch keine Währung in diesem Sinne

ich muss diese Spiele dann im geldwerten Anteil verbuchen

ebenso verhält es sich mit Lose
hier müsste man die eingenommenen Lose immer dann zum tagesaktuellen Kurs im geldwerten Anteil in die Buchaltung buchen

aber es wird hier nunmal gerne und immer wieder falsch geschrieben

wir hatten dazu schonmal reichlich Threads, irgendwo muss es noch einen großen dazu geben, nutzt mal die Suche, da sind auch die Gesetze aufgeführt worden ...
 
Die Gewerbepflicht ist nicht an die Währung und auch nicht an die Höhe des Umsatzes gekoppelt.

Eine Gewerbepflicht besteht, wenn eine Tätigkeit mit dem Ziel des Zugewinns und auf Dauer ausgerichtet betrieben wird.

den genauen Gesetzestext müsste ich raussuchen, aber auch da steht nichts von Währung drin ....

im Prinzip und nach Gesetz muss jeder Betreiber einer Homepage ein Gewerbe melden, sofern er damit auf Dauer eine Einnahme erzielt ...

das ist richtig !

erst wenn du die verkaufst muss halt ein gewerbe her. habe aber neulich gesehen, dass du die auch über eBay o.ä. verkaufen kannst ohne gewerbe. allerdings darf das dann natürlich nicht zu oft geschehen. aber wenn du alle paar monate mal ein paar lose verkaufst sollte das kein problem darstellen oder sehe ich das falsch :?:

Alles schön und gut, ich weiß auch das wenn ich sobald Euro's einnehme, ein Gewerbe brauche. Nur wie schaut es mit Währungen aus? Wenn ich für meine Werbung Lose kassiere, brauche ich da ein Gewerbe?

Irgendwie denke ich das man für Lose kein Gewerbe braucht oder? :mrgreen:

Chabo
8)

EDIT:

nicht ganz richtig

die Art der Vergütung (hätte es wohl besser so schreiben sollen) ist im Gesetz nicht vorgeschrieben ...

gehen wir von meinem Fall aus

ich veranstalte ab Oktober Videospielbörsen
wenn ich mich nun von den Händlern in Spiele anstatt in Euros bezahlen ließe, was dann? sind ja auch keine Währung in diesem Sinne

ich muss diese Spiele dann im geldwerten Anteil verbuchen

ebenso verhält es sich mit Lose
hier müsste man die eingenommenen Lose immer dann zum tagesaktuellen Kurs im geldwerten Anteil in die Buchaltung buchen

aber es wird hier nunmal gerne und immer wieder falsch geschrieben

wir hatten dazu schonmal reichlich Threads, irgendwo muss es noch einen großen dazu geben, nutzt mal die Suche, da sind auch die Gesetze aufgeführt worden ...

Ich habe mit der Suche aber leider nichts gefunden,
evtl. die falschen Suchbegriffe eingegeben! :LOL:

Chabo
8)
 
das ist richtig !

erst wenn du die verkaufst muss halt ein gewerbe her. habe aber neulich gesehen, dass du die auch über eBay o.ä. verkaufen kannst ohne gewerbe. allerdings darf das dann natürlich nicht zu oft geschehen. aber wenn du alle paar monate mal ein paar lose verkaufst sollte das kein problem darstellen oder sehe ich das falsch :?:

Du siehst das absolut richtig, obwohl es schwer zu verstehen ist. Wittis Besipiel ist deshalb nicht zutreffend. Ich hab es zwar auch schon oft aufgeführt, aber wenn es der Sache hilft:

1. Solange jemand mit Losen handelt und diese im System lässt, also nicht zu EURO umsetzt -> kein Gewerbe
2. Wird dieser geprellt und verfolgt sie als Schadensersatz und Wiederbeschaffungswert in € und kauft von diesen € wieder Lose -> Kein Gewerbe
3. Verkauft dieser mal ein paar Lose um aus den daraus erzielten € eine Investition für seine Webseite oder z.B. den Provider in € zu bezahlen -> kein Gewerbe

@witti: Du vergleichst mal wieder Äpfel mit Birnen. Videospie werden mit Copyright im Handel gewerbsmäßig vertrieben. Sie sind keine eigene Internetwährung, die in einem geschlossen System als Zahlungsmittel angewandt werden. Der Bezug nach Außen und in € ist sofort gegeben. ;)
3.
 
Mini-Zwischenfrage/OT, weil google nix ausspuckte: gibts in etwa n Richtwert, was man für die Anmeldung einer GdbR zahlen muss oder ist das wirklich von Bezirk zu Bezirk völlig verschieden?
 
Mini-Zwischenfrage/OT, weil google nix ausspuckte: gibts in etwa n Richtwert, was man für die Anmeldung einer GdbR zahlen muss oder ist das wirklich von Bezirk zu Bezirk völlig verschieden?

Wenn ich mich recht erinnere muss eine GbR nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Es würden daher nur die Kosten für die Gewerbeanmeldung anfallen, die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein kann (um die 20 Euro).
 
Jau, muss net ins HR.. dann sind 20 euro ja ok, gleich am Donnerstag mal beim Rathaus vorbeiwatscheln , danke :)
 
....Eine Gewerbepflicht besteht, wenn eine Tätigkeit mit dem Ziel des Zugewinns und auf Dauer ausgerichtet betrieben wird....

Eigentlich hast du ja Recht. Aber nehmen wir an, ich wäre ein Bauer, und tausche jeden morgen mein Ei gegen 2 Eier von Bauer B. Nun habe ich einen Zugewinn in Form eines Ei. Diese Eier esse ich jeden morgen zum Frühstück. Jetzt müsste ich mein gegessenes Ei versteuern und Gewerbe anmelden! Und das kann nicht sein.

Zugewinn ist im Sinne Wertgüter gesehen, und nicht in Losen, die ja wirklich wertlos sind, wenn sie dir keiner abkaufen will. Erst wenn man die Dinger verkauft, dann ist man Steuerpflichtig. Ist allerdings nur meine Meinung, und ich gebe kein Gewähr darauf!

P.s. Niemand kann garantieren, dass sich ein Los morgen verkaufen lässt. Auch wenn es unwahrscheinlich ist. Anerkannte Wertgüter sind zum Beispiel Edelmetalle, Geld, Wertpapiere, Buchgeld etc... Und dazu kommt es nun einmal erst durch den Verkauf.

Vergleichbare Urteile gibt es bereits im Secon Life, wo das mehrfach durchgesetzt wurde.

Worauf soll ich also Gewinnabsicht haben, wenn ich nicht vor habe die Lose zu verkaufen, und dadruch keinen echten Gewinnzuwachs erzielen möchte?

Würde ich das Ei welches ich jeden Tag durch den Tausch verdienen verkaufen, ja dann ist das Gewerbe!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
mal ne andere Frage , würde mich mal interressieren was wäre wenn man einen Layer von Layer Ads oder so drauf macht und so 4- 8 Euro im Monat macht ? Muss dann ein Gewerbe etc. anmelden ?
lg
COody
 
Nein! So lange das unter der Mindestgrenze ist, bist du nicht Steuerpflichtig beim Finanzamt. Was anderes ist, wenn es Steuerpflichtig wird. Dann wird aber dein Sponsor automatisch die Steuer für dich abführen, oder aber du weist deine UMST vor. Dahinter der Sponsor ist verpflichtet, die Steuer an das FA abzuführen. Du bist also in einem solchen Fall sorglos. Das FA schreibt dich normalerweise an, sobald es Gewerbeflichtig ist. Dort werden aber auch erst deine Ausgaben angesehen. So habe ich damals die Erfahrung gemacht!

Achtung!!!
Wenn du bei den Behörden (Finanzamt, Agentur für Arbeit, Offenbarungseid, Unterhaltsplicht etc..), eben alle Ämter, Behörden, Organe welchen du alle Bezüge offenbaren musst, bist du Meldungspflichtig! Dahinter du müsstest angeben, dass du vom Sponsor im Monat ca. xx Euro bekommst.
 
Hi,
mal ne andere Frage , würde mich mal interressieren was wäre wenn man einen Layer von Layer Ads oder so drauf macht und so 4- 8 Euro im Monat macht ? Muss dann ein Gewerbe etc. anmelden ?
lg
COody

1. Sobald Du Einnahmen erzielst über deine Webseite, dann muss ein Gewerbe angemeldet und diese Einnahmen versteuert werden, dabei ist es unerheblich, ob diese Einnnahmen durch Verkäufe von Waren, Dienstleistungen oder halt durch die Einblendung von Werbung erfolgt.

2. Bei der Anmeldung bei einem Werbenetzwerk wie z.B. affillinet oder anderen wird schon bei der Registrierung nach der Umstatz-Str-Nummer gefragt. Da hier ja Einnahmen durch die Einblendung/Klick/Lead der entsprechenden Werbung erzielt wird.

3. Umsatzsteuer zahlst Du, wenn Du ein Gewerbe hast, was folgt daraus?
Für die Anmeldung bei Werbepartnern brauchst Du ein Gewerbe, da Du in der Registrierung eine Umsatz-Str.-Nr. benötigst. ;-)

Gruß,

jiw
 
wo liegt denn der freibetrag ?

Es gibt keinen so genannten Freibetrag. Die Erfahrung habe ich auch schon machen müssen. Denn viele Schlaumeier haben die Werbeeinnahmen auf verschiedene Sponoren verteilt, um eben der Meldepflicht des Sponsors zu umgehen. Es gibt allerdings eine Unterpauschale die das FA so zu sagen nicht interessiert, da es schlicht einfach Minderwertig ist.

Denn nehmen wir an du kaufst dir was bei Ebay und verkaufst es morgen wieder und machst dabei 20 Euro Gewinn. Es ist uzumutbar, dass dir deshalb ein Gewerbe auferlegt werden kann. Genauso ist es beim Sponsor. Es kann gut sein, dass du morgen keine Besucher hast. Ab wann der Sponsor Meldungspflichtig ist, steht also meist in den AGBs. Dort steht meist dirn, dass ab dem Betrag XY die Stuer an das FA automatisch ausbezahlt wird, oder aber du einen Nachweis über Gewerbe bringen musst.

Es ist dir aber nicht zumutbar ein Gewerbe wegen 100 Euro p.M. anzumelden, wo du dich Privat für 500 Euro Krankenversichern musst. Interessant wird es für das FA bei höheren Summen.

Wie immer ohne Gewähr. Das Erfragen um Auskunft beim FA ist kostenlos. Es lohnt sich immer Auskunft zu holen. Auch eine kleine Investition beim Steuerberater kann nicht schaden. Die 30 Euro sind gut angelegtes Geld. Ein kleiner Nebenveridienst ist nicht gleich Gewerbepflichtig!

Du kannst dich Beispielweise jetzt ans Telefon hängen und beim FA anrufen. Da ändert sich sowieso dauernd was. Vieleicht kannst du dann auch noch einige Dinge an mir richtig stellen, die heute auch nicht mehr aktuell sind. Aber eines ist gewiss. Wegen ein paar Euros wird keiner Gewerbe melden müssen. Da gibt es viele andere Wege.
 
Hm, wenn ich ein Gewerbe anmelde und bisher bei meinen Eltern mitversicht bin (Krankenversicherung).. muss ich mich dann au selber versichern??
 
Also nochmal!

Wir nehmen an ihr verdient 50 Euro pro Monat mit eurem Internet Projekt dazu!

Muss ich Gewerbe melden? - nein!

Binn ich Meldungsplficht? - ja!

Und wo -> auf der Jahresabrechnung des Steuerausgleichs unter Feld Sonstiges.
Dies ist dann ein Nebenverdienst und hat mit einem Gewerbe nichts zu tun. Versteuert wird er regulär auch, und sogar höher wie ein Gewerbe (Lohnsteuer).
Wenn das zu viel ist, meldet sich das FA bei euch autmatisch.

Wenn ihr Gewerbe meldet, dann müsst ihr natürlich alles aus der Tasche bezahlen. Krankenversicherung, Renentvorsorge, Betriebshaftplicht etc...

Hinterziehung ist erst dann wenn ich das nicht angebe! Aber ich binn noch lange nicht gezwungen wegen 25€ vom Sponsor Gewerbe zu melden.

wie ich schon sagte, es gibt hundert andere Wege das Geld regulär beim FA vorzuführen.

Wenn mir der Sponsor 25€ bezahlt ist das ein Nebenverdienst. Deswegen betreibe ich noch lange nicht Gewerbepflichtigen Handel. Ihr verkauft ja eure Werbung nicht selbst, sondern verdient euch mit eurem Interneprojekt ein paar Euro dazu.
 
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