Auszahlungen...

auszahlung 7.10. beantragt

hi, hoffe, bin hier richtig
könntet ihr ma gucken, hatte am 7. eine auszahlung beantragt
(das empfangskonto ist neu eröffnet worden diesen monat, evtl. gab es da probleme?)
könnt auch gerne die auszahlung stornieren, ich stell dann neu zusammen mit dem inzw schon wieder angesammelten betrag.
danke
 
Wenn du stornierst, verlierst du 10 Cent. Würd ich nicht empfehlen.
 
Am 20.11. beantragt, bis heute nichts erhalten...
Und das als 7-jähriges Mitglied. :ugly:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie gut, dass die Dauer einer Auszahlung nicht in den AGB geregelt und somit sofort fällig ist. Bei der nächsten Auszahlung verschicke ich einfach mal nach 24 Stunden die erste Mahnung :ugly:
 
Beantragt Ausgezahlt Betrag Gebühr Typ
04.12.2013 - € 5,40 € 0,00 SEPA

Die Antwort auf deine Frage solltest du dir damit selbst geben können.
 
du wartest gerade einmal eine woche und machst deshalb hier so dicke luft ? 8O

Ja aber,
du siehst doch schon an Dir und an ihm,
das hier nach Gutdünken ausgezahlt wird
und nicht nach der Reihe.
Du hast am 08.12. beantragt und am 11.12. erhalten das sind 3 Tage,
das ist wirklich schnell.
Er hat am 04.12. beantragt und bis heute nicht erhalten,
das ist langsam.
Zudem hätte er vor Dir sein Geld erhalten müssen,
wenn es hier eine Reihenfolge gäbe.
Also, warum soll er sich nicht melden,
da hier ja der Nase nach ausgezahlt wird.
 
Ja, denn jeder hat sich an gewisse "Spielregeln" zu halten. Für mich spielt dabei die Höhe einer Auszahlung keine Rolle. Wenn eine Zahlung (Rechnung) sofort fällig ist, hat man die auch sofort zu begleichen. Sonst könnte jeder Arbeitgeber ja einfach mal die Löhne eine Woche später bezahlen.

Freu dich doch einfach, dass deine Überweisung nach drei Tagen getätigt worden ist 8)
 
Ja, denn jeder hat sich an gewisse "Spielregeln" zu halten. Für mich spielt dabei die Höhe einer Auszahlung keine Rolle. Wenn eine Zahlung (Rechnung) sofort fällig ist, hat man die auch sofort zu begleichen. Sonst könnte jeder Arbeitgeber ja einfach mal die Löhne eine Woche später bezahlen.

Freu dich doch einfach, dass deine Überweisung nach drei Tagen getätigt worden ist 8)

Und das Gesetz sagt auch, dass man 30 Tage Zeit hat. :p
 
Zudem hätte er vor Dir sein Geld erhalten müssen,
wenn es hier eine Reihenfolge gäbe.
Also, warum soll er sich nicht melden,
da hier ja der Nase nach ausgezahlt wird.

Ich denke hier wird sicher nicht der Nase nach ausgezahlt, es funktioniert ja automatisiert und somit würde ich stark vermuten, dass die Auszahlungen grob sortiert werden um eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Kosten zu haben.

Wenn Du eine Woche hast in der wenige Auszahlungen waren, oder nur geringe Beträge, mag das ja schön sein, aber wenn viele User mit einem größeren Guthaben auszahlen, ist es sicher schlecht für die Finanzplanung eines kleinen Unternehmens, somit wäre eine Glättung der regelmäßigen Auszahlungen nur logisch. Daher auch der lange Zeitraum von angekündigten 14 Tagen.
 
Er spielt dabei auf 286 BGB an, aber das ist mal wieder gefährliches Halbwissen. 271 BGB sollte man auch noch beachten, wenn man schon Paragraphen in den Raum wirft ;) in den AGB ist nichts geregelt, deshalb ist die Auszahlung sofort fällig
 
in den AGB ist nichts geregelt, deshalb ist die Auszahlung sofort fällig
Das klingt sehr interessant. Gibts denn dazu ne Quelle?

Die geposteten Paragraphen sagen ja nur aus, dass der Gläubiger sofort auf die Gegenleistung bestehen kann; nicht aber, dass die Gegenleistung schon fällig wäre.
Wäre dem so, stell dir, du kaufst in einem Shop online was ein und angenommen in den AGB steht nix, wann du zahlen musst. Du kaufst auf Rechnung, schickst um 9:08 Uhr die Bestellung ab, kriegst um 9:09 Uhr die Mail mit der Rechnung und der Bitte, zu zahlen und um 9:10 Uhr kriegst du schon die erste Mahnung. Du bist dann ja schon über 60 Sekunden überfällig und somit in Zahlungsverzug :ugly:
 
Die Quelle habe ich dir doch in Form der Paragraphen genannt. Mit der Beantragung der Auszahlung entsteht ein Schuldverhältnis. Ich könnte ihm jetzt eine Mail mit Zahlungsaufforderung senden und ihn dadurch direkt in Verzug setzen. Das sagt Paragraph 271 Absatz 1 (hab kein Paragraphen - Zeichen auf dem Handy), denn in den AGB ist nichts bezüglich der Auszahlungen geregelt. Durch die Zahlungsaufforderung würde er wie gesagt in Verzug geraten (286 I BGB) und dann würden sich weitere Maßnahmen anschließen, um den Anspruch durchzusetzen.
Zu deinen Beispielen mit dem Shop, wobei natürlich auch immer noch Verbraucherrechte eine Rolle spielen und ich nicht alles ausführen kann. Nur um ein paar Schlagworte zu nennen: Es gibt beispielsweise ein Zurückbehaltungsrecht (273 BGB) und eine Frist muss angemessen sein, deine Minute wäre also zu kurz. Schließlich muss man die Chance zur Erfüllung haben. Eine zu kurze Frist führt aber im Prinzip auch zum Verzug, nur würde ein Gericht diese Minute kassieren und durch eine angemessene Frist ersetzen. Das können dann beispielsweise wenige Tage sein, wenn man Banklaufzeiten und einen Tag für die Bearbeitung mit einrechnet.

Wie gesagt, ich kann das jetzt nur kurz anreißen, da ich mit dem Handy online bin. Und eine Rechtsberatung will ich hier auch nicht machen ;)