Haushaltsversicherung deckt keinen Wasserschaden !?

Wäre dir aus versehen die Wanne übergelaufen, deine Haftpflicht, obwohl du nachweisen musst, dass du deine Aufsichtsplficht über den Vorgang nicht fahrlässig verlassen hast.

wobei bei den neuen versicherungen grobe fahrlässigkeit mitversichert ist.

In diesem Fall denke ich auch, der Bauträger muss haften, da es offensichtlich bauliche mängel sind.
 
Im härtesten Fall brauchst halt ein Gutachten welche dir den baulichen Mangel bestätigen. Wenn sich nun deine Versicherung damit beschäftig wird es wohl bald eine Lösung geben. ;)