graphicsolution
Grafiker
- 9 Januar 2011
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Wäre dir aus versehen die Wanne übergelaufen, deine Haftpflicht, obwohl du nachweisen musst, dass du deine Aufsichtsplficht über den Vorgang nicht fahrlässig verlassen hast.
wobei bei den neuen versicherungen grobe fahrlässigkeit mitversichert ist.
In diesem Fall denke ich auch, der Bauträger muss haften, da es offensichtlich bauliche mängel sind.