Ausziehen, Kaution weg + mehr?

MisterSimpson

Simpsons Fan
ID: 50883
L
20 April 2006
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Hallo,

ich wohne mit meiner Freundin mittlerweile hier ein Jahr lang und wir werden auch noch denke ich mal so 1-2 Jahre hier wohnen bleiben. Die Frage stelle ich mir trotzdem schon, da es die erste eigene Wohnung ist und man somit noch nicht soviel Ahnung davon hat.

Wir haben als Kaution 390 Euro hinterlegt. In Wohnzimmer ist ein Parkettboden und wir haben schon mehrere leichte Kratzer gesehen, aber auch einen langen tiefen. Keine Ahnung wie er dahin gekommen ist.

Und ich habe ehrlich gesagt keine Lust dazu wenn wir ausziehen noch einmal alles weiß zu streichen. Die Farben sind normal würde ich sagen. Etwas beige, braun und blau. Ich habe die Vermieterin mal gefragt, ob wir neustreichen müssen und sie meinte nur: "Es wäre schön wenn sie das machen würden." Im Mietvertrag steht dazu allerdings nichts.

Wenn ich jetzt ausziehe und sage ich streiche nicht, kann die Vermieterin dann die Kaution behalten und noch mehr Geld verlangen?
 
Das hängt schlicht und ergreifend vom Zustand der Wohnung ab.

Pauschale Aussagen wird es da wohl nicht geben.

gruss kelle!
 
Ok natürlich hängen die Tapeten noch und wir sind auch keine Mietnomaden.

Geht darum wenn ein tiefer Kratzer im Parkett ist was halt einfach passieren kann und ich die Wände nicht komplett neu weiß streichen würde.
 
Wenn es ein Schaden aus regulärer Nutzung ist, dann darf der Vermieter dafür die Kaution nicht einbehalten, dazu gibt es mittlerweile massig Urteile gegen Vermieter.

Alle regulären Abnutzung, die aus regelgerechtem Gebrauch resultieren gelten als normale Abnutzung, für die der Mieter nichtaufzukommen hat.

Wäre der Kratzer entstanden, weil ihr da einen schweren Schrank ständig hin und her geschoben hättet, das würde da wohl nicht drunter fallen.

Und über die Farbe an den Wänden brauchtman sich seit einigen Jahren auch nicht mehr kümmern, wurde auch in mehreren Urteilen festgehalten.
 
Und über die Farbe an den Wänden brauchtman sich seit einigen Jahren auch nicht mehr kümmern, wurde auch in mehreren Urteilen festgehalten.

Um die Farben muss man sich schon kümmern.

Was von den Gerichten eingesackt wurde, sind feste zeitliche Regelungen, wann welches Zimmer gestrichen werden muss.

Man muss halt die Wohnung generell in einem Zustand überlassen, der einen erneuten Einzug ermöglicht.
Ist die Farbe zehn Jahre dran, oder dann eher nicht mehr, dann iist der Mieter weiterhin verpflichtet, zu streichen.

gruss kelle!
 
Und ich habe ehrlich gesagt keine Lust dazu wenn wir ausziehen noch einmal alles weiß zu streichen. Die Farben sind normal würde ich sagen. Etwas beige, braun und blau. Ich habe die Vermieterin mal gefragt, ob wir neustreichen müssen und sie meinte nur: "Es wäre schön wenn sie das machen würden." Im Mietvertrag steht dazu allerdings nichts.

Solange die Wände nicht verwohnt sind, und demnach würde ich das hier auslegen, braucht nicht neu gestrichen zu werden.
Der Vermieter wäre hier in der Pflicht, nachzuweisen, dass man eventuell vereinbarte Malerarbeiten nicht fristgerecht durchgeführt hat, dazu steht aber oben, dass dieses nicht vereinbart war.

Demnach ist es hier doch ganz simpel, gemäß Mieterschutzbund und den dort aufgeführten Urteilen des BGH sind die Malerarbeiten in diesem Fall wohl nicht abzugsfähig.
 
Ok super. Bisher sehen die Farben auch noch frisch aus nach dem ersten Jahr. Dann weiß ich schon mal bescheid danke.
 
Wobei verwohnt ein recht subjektiver Eindruck ist.

Hast Du eine Wohnung im höheren Preissegment wird die Tapete sicherlich anders bewertet als bei 08/15 Wohnung im Block.

Von daher würde ich, falls ein Auszug bevorsteht, rechtzeitig Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen, und mir das einfach mal gemeinsam anschauen.

Ich persönlich würde es in etwa wie folgt halten.

Alles bis zu drei Jahren Wohnzeit: nix streichen.
Danach so bis sieben Jahren je nach Raum schauen, halt evtl. ein Gespräch mit dem Vermieter, manchmal reicht da auch schon ein kritischer Blick von nem Bekannten.
Alles darüber, da wäre ich sicherlich zwischendurch schon mal mit der Rolle und nem Farbeimer durch die Wohnung gegangen.

Das ganze unter der Maßgabe, dass man farblich selbst nichts geändert hat.
Bei schrillen Farben, die der Mieter angebracht hat, wird der Vermieter drauf bestehen, dass er die Wohnung im Ausgangszustand zurück bekommt.

gruss kelle!
 
Dummer Vermieter

Wer keine Renovierungsfristen setzt, hatt es nicht besser verdient.

Zu den Farben, muss man sagen das die Klausel mit weiss hinfällig ist. Helle Farben sind nicht renovierpflichtig. Das war einmal. Jetzt kannst du auch alles gelb, blau, beige, rose champagnerfarbend streichen.

Zu den Fussboden ja ich sag mal so, der tiefe Kratzer wird über die Versicherung des Mieters abgewickelt. Sowas passiert halt. Sollten zuviele Kratzer zu sehen sein, die das Paket schlecht wirken lassen hatt der Mieter dies zu tragen.

Daher sind Mietverträge mit sehr genauen Angaben einfach Pflicht. Unsere Mieter müssen teils jedes Jahr bestimmte Räume renovieren. Maximal 3 Jahre für Flure etc. . Ist halt so. Machen sie es nachweisbar nicht, wird die Kaution einbehalten und die zum Auszug anfallenden Renovierungsarbeiten damit anteilig gedeckt.

Ja und jetzt werden wieder einige aufheulen, nicht legal wegen unzumutbarer Belastung und blabla. Ist aber so. Wenn ich mich nicht an gemachte Verträge halte, muss ich dafür zahlen.

So ein Vertrag wie bei dir, würdest du hier nie finden. Erstmal sind hier ortsüblich 3 Monate Kaution und denn feste Renovierungsintervalle.
 
Unsere Mieter müssen teils jedes Jahr bestimmte Räume renovieren. Maximal 3 Jahre für Flure etc. . Ist halt so. Machen sie es nachweisbar nicht, wird die Kaution einbehalten und die zum Auszug anfallenden Renovierungsarbeiten damit anteilig gedeckt.

Ja und jetzt werden wieder einige aufheulen, nicht legal wegen unzumutbarer Belastung und blabla. Ist aber so. Wenn ich mich nicht an gemachte Verträge halte, muss ich dafür zahlen.

Und zu Recht würden einige aufheulen, denn jähliche Intervalle wurden vom BGH als unzumutbar und nichtig erklärt.
Steht das in einem Vertrag drin, wird durch diese unzumutbare Klausel der gesamte, und zwar wirklich der gesamte, Passus zur Renovierung ungültig und der Vermieter muss nicht einen Handschlag beim Verlassen machen!

Du wärst also für heden Mieterschutzverein ein gefundenes Fressen!
 
Ja und jetzt werden wieder einige aufheulen, nicht legal wegen unzumutbarer Belastung und blabla. Ist aber so. Wenn ich mich nicht an gemachte Verträge halte, muss ich dafür zahlen.

Wozu rumheulen. Du bist doch der der zahlt wenn Deine Verträge dem Recht nicht standhalten. Man kann nur hoffen das Deine Mieter sich mit dem Recht besser auskennen als Du und Dich mal auf den Boden der Realität holen.

Du wärst also für heden Mieterschutzverein ein gefundenes Fressen!

Das Thema hatten wir schon, aber er wusste es danach immernoch besser. Er tut soviel für seine Mieter das Gesetze nicht für ihn gelten ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Jepp

Und der Mieter würde, zu 99% keine neue Wohnung finden, da es ja nicht selten der Fall ist das sich der neue Vermieter informiert.

Wenn jetzt der Mieter sich aufspielt und anfängt rum zu stressen, tja denn wird halt gekündigt. Und wenn es sein muss zum Eigengebrauch. So einfach. Der neue Vermieter wird sich 3 mal überlegen, ob er so ein Mieter nimmt. Zudem spricht sich sowas auch immer schnell rum.

Soll sich der Mieterschutzbund freuen, das sind eh die schlimmsten. Es nervt echt nur, wie hier immer wieder auf Vermieter rumgehackt wird. Ein Mieter sollte dankbar sein, das er die Wohnung bekommen hat. Und einfach an gemachte Verträge halten.

Dieses ewige rummotzen über mein handeln und denken geht ein echt auf den Sack. Und zwar richtig. Wir vermieten gerne und hatten noch kein unzufriedenen Mieter. Und in euer Eigentum investiert ihr doch auch paar tausend im Jahr. Und in Mietswohnung garnix?

Wo nach handelt ihr? Denkt ihr einfach billig und gut. Wenig Aufwand, billig wohnen und ach ja ist ja nicht meins? Ist doch egal wenn es nicht so toll aussieht, ich zieh aus und Ende?

Sowas ist schon Mietnomaden Stil. Wer eine top renovierte Wohnung bezieht, hat dafür auch Sorgen zu tragen, dass der Zustand zu jeden Zeitpunkt des Mietverhältnis besteht.
 
Und der Mieter würde, zu 99% keine neue Wohnung finden, da es ja nicht selten der Fall ist das sich der neue Vermieter informiert.

Wenn jetzt der Mieter sich aufspielt und anfängt rum zu stressen, tja denn wird halt gekündigt. Und wenn es sein muss zum Eigengebrauch. So einfach. Der neue Vermieter wird sich 3 mal überlegen, ob er so ein Mieter nimmt. Zudem spricht sich sowas auch immer schnell rum.

Was du hier schreibst, stellt schon Nötigung dar, und kann mitunter als Strafsache sehr teuer werden!

Aber du warst schon immer der Held!
 
Lach wie das hier abgeht.

Das hier ist die erste gemietete Wohnung. Ich spare auf ein Haus und in 1-2 Jahren wird es hoffentlich soweit sein. Dann bin ich Eigentümer. Zudem bin ich froh das mein Vermieter nicht surfmymoney ist. Hört sich ja schlimm bei dir an.
 
[...] Im Mietvertrag steht dazu allerdings nichts. [...]

Ach so, ich wollte ja eigentlich hierzu etwas sagen, wenn mir surfmymoney nicht dazwischen gekommen wäre... :ugly:

Wenn gar nichts zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag geregelt ist (wie bei mir übrigens auch), dann gilt das Mietrecht des BGB mit der Folge, dass Schönheitsreparaturen Sache des Vermieters sind (Siehe auch § 535 Absatz 1 BGB).
 
Also normalerweise wird die Wohnung so abgegeben, wie man sie übernommen hat. Wird sie unrenoviert übernommen, muß man auch nicht streichen. Aber ob das nun auch gesetzlich geregelt ist?

Surfmymoney hätte ich sehr gern als Vermieter. :evil: