Eintrag #374, 07.01.2018, 11:10 Uhr

2018-01-02 Zusatzstoffe-ABC: Unbehandelt heißt ...

... nicht unbelastet.

 

Konventionell angebaute Zitrusfrüchte enthalten Rückstände von Pflanzenschutz- und Konservierungsmitteln. Selbst bei Früchten mit der Deklaration "Unbehandelt" solltest du die Schale besser nicht zum Kochen und Backen verwenden.

 

Laut Verbraucherzentrale bedeutet der Hinweis "Unbehandelt" lediglich, dass die Schale nur nach der Ernte nicht mit Konservierungsmitteln behandelt worden ist, Rückstände von chemischen Pflanzenschutzmitteln, die der Erzeuger während des Wachstums eingesetzt hat, können dagegen sehr wohl in der Schale stecken.

 

Nach dem Pellen von Orangen mit der Kennzeichung "Konserviert" oder "Gewachst" solltest du deine Hände waschen, bevor du die Früchte isst. Sonst besteht die Gefahr, dass die an den Fingern anhaftenden Chemikalien auf die Frucht gelangen.

 

Orangen aus ölologischem Anbau werden nicht mit Pestiziden und Mitteln zur Schalenkonservierung behandelt. Zu erkennen sind sie an einer matten Schale. Deren Abrieb eignet sich daher, um Kuchen oder Süßspeisen zu verfeinern. Grundsätzlich sollten alle Zitrusfrüchte vor dem Verzehr gut gewaschen werden.

 
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